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Anforderungen an barrierefreie Türen – es gibt noch viele schwere Türen, die auch gern leicht geöffnet werden wollen

Bildbeschreibung: Bild 1 zeigt eine dunkelbraune, geöffnete, mit einem messingfarbenen Fragezeichen versehene Zimmertüre am Ende eines leeren Raumes mit hellem Parketboden und schwarzen Wänden. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 1: Geöffnete Zimmertür
Photo by Arek Socha on Pixabay

Können Sie sich vorstellen, dass barrierefreie Türen in unserem Alltag eine größere Rolle spielen, als Sie es vielleicht vermuten? „Wenn es mir reicht, mache ich die Tür zu und es ist Ruhe!“ Geschlossene  (barrierefreie) Türen können jedoch nicht nur Schutz vor anderen Menschen bieten, sondern auch vor Nässe, Kälte, Lärm und unerwünschten Haustieren.  Barrierefreie Türen haben für uns eine große Schutzfunktion. Das Hindurchtreten durch eine Tür kann allerdings auch Unbeschwertheit und Freiheit bedeuten. Für ein selbstbestimmtes Leben ist die leichte Auffindbarkeit und Nutzbarkeit von  (barrierefreien) Türen eine wichtige Voraussetzung.

Es gibt jedoch eine große Vielzahl von (barrierefreien ) Türen mit den verschiedensten Funktionen. Denken wir beispielsweise an die Geräte- und Möbeltüren. Aber wie Sie schon sicher bemerkt haben, sprechen wir hier von barrierefreien Personentüren, die wir auf dieser Seite näher betrachten möchten.

 

Was sind barrierefreie Türen?

Eine Tür ist ein Bauteil, mit dem eine Öffnung, beispielsweise in einer Wand oder auch ein Durchgang, für den Durchtritt geschlossen oder geöffnet werden kann. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird, nur der bewegliche Türflügel, fälschlicherweise als Tür bezeichnet. Mit Hilfe eines Schlosses können (barrierefreie) Türen so verschlossen werden, dass sie sich für andere Personen nicht öffnen lassen und somit ein Durchtritt nicht möglich ist.

Bei den Personentüren für Wohngebäude kann man zwischen Außen- und Innentüren unterscheiden. Während die Gebäudeaußentüren schützend das Gebäudeinnere von den Außenbereichen abgrenzen, übernehmen die Innentüren die Aufgabe der Begrenzung von Bereichen oder Räumen innerhalb des Wohngebäudes oder der Wohnung.

Barrierefreie Türen:
Die Türen zur Erschließung der Gebäudeinfrastruktur sind barrierefrei, wenn sie für ältere Menschen und Menschen mit Handicap

      1. ) ohne besondere Erschwernis ein Öffnen und Schließen ermöglichen,
      2. ) mühelos als solche erkannt werden und
      3. ) ein ungehindertes Durchschreiten bzw. Durchfahren (z. B. mit
        Rollstuhl oder Rollator)
        gegeben ist.

💡 (Barrierefreie) Türen werden als Tore bezeichnet, wenn deren Nutzung für die Durchfahrt von Fahrzeugen vorgesehen ist.

In der Regel werden die Türflügel einer Tür senkrecht stehend eingebaut. Ist ein Flügel geneigt oder liegend eingesetzt, wird dieser nicht als Türflügel, sondern als Klappe bezeichnet. Aber auch bei Türlügeln, die nicht für das Hindurchgehen vorgesehen sind, spricht man von einer Klappe oder einem Laden.

Maße für barrierefreie Türen

Die lichten Maße für alle Türen der Wohngebäude betragen:

      1. ) Breite: mindestens 90 cm,
      2. ) Höhe: mindestens 205 cm. 

Die Tiefe der Türleibung (Innenseite einer Türöffnung) soll 26 cm betragen. Das ist insbesondere für Rollstuhlnutzer von Bedeutung, da sie Türdrücker bei größeren Greiftiefen nur schwer oder nicht erreichen können.

Schwellenlose (barrierefreie) Türen und deren Abdichtung

Eine Aussage darüber, was unter schwellenlosen, (barrierefreien) Türen zu verstehen ist, findet man in der DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ Teil 1 „Öffentlich zugängliche Gebäude“ (Abs. 4.3.3.1) sowie Teil 2 „Wohnungen“ (Abs. 4.3.3.1). Danach sind Schwellen und untere Türanschläge nicht zulässig. Ausnahme bestehen allerdings bei einer „technischen Unabdingbarkeit“, wobei auch hier eine Schwellenhöhe von 2 cm nicht überschritten werden darf.

Entsprechend des Entwurfs der E-DIN 18040-2:2023-02 darf jedoch die Höhe der Schwelle 1 cm nicht übersteigen. Zudem müssen diese, zwecks einer unbeschwerten Überrollbarkeit mit dem Rollstuhl oder Rollator sowie zur Minimierung von Stolpergefahren, abgeschrägt bzw. abgerundet werden.1E-DIN 18040-1:2023-02 mit Arbeitsstand 26.10.2023 (N2613) Abs. 4.3.3.1

Was ist unter einer technischen Unabdingbarkeit zu verstehen?

Eine technische Unabdingbarkeit besteht erst dann, wenn alle (planerischen und produktbezogenen) Möglichkeiten zur Herstellung einer schwellenlosen Tür geprüft wurden und deren Realisierung nicht möglich ist. Diese muss begründbar sein.

Abdichtung schwellenloser Balkon- und Loggientüren

Entsprechend der DIN 18040-2 (Abs. 5.6) werden Balkontüren (Türen für einen Freisitz) den Wohnungstüren bzw. Zimmertüren gleichgestellt.

Jedoch müssen die Balkontüren beispielsweise, im Gegensatz zu Zimmertüren, auch den unterschiedlichsten Witterungsverhältnissen standhalten, woraus sich für diese erhöhte Anforderungen ergeben. In ungünstigen Fällen kann sich daraus für die Abdichtung von Balkontüren durchaus eine technische Unabdingbarkeit ergeben. Dieser Umstand findet jedoch in der DIN 18040-2 keine Berücksichtigung.

Hier sind zur Vermeidung des Eindringens von Wasser planerische Maßnahmen erforderlich (vgl. Abschnitt zu berücksichtigende Regelwerke für die Abdichtung [1]).

Abdichtung schwellenloser Terrassen- und Hauseingangstüren

Sind diese (barrierefreien) Türen schwellenlos ausgebildet, müssen sie vor dem Eindringen von Wasser durch besondere Maßnahmen geschützt werden. Dazu können beispielsweise Fassadenrinnen, Vordächer oder auch Fassadenrücksprünge, gehören (vgl. Abschnitt zu berücksichtigende Regelwerke für die Abdichtung [2]).

Zu berücksichtigende Regelwerke für die Abdichtung

Es sind insbesondere zu berücksichtigen:

[1] DIN 18531 „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen“ Teil 1 „Nicht genutzte und genutzte Dächer –Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze“                                                                                                        [2] DIN 18533 „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“, Teil 1
„Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze“                                                                [3] Flachdachrichtlinie  

Diese Normen haben das gemeinsame Schutzziel zur Vermeidung des Eindringens von Wasser und sind zu den anerkannten Regeln der Technik zu zählen.

Vor dem Hintergrund einer bestehenden Vielzahl von Lösungsvarianten geben die anzuwendenden Normen keine Lösungsvariante vor, aber sie schließen auch nicht die Herstellung schwellenloser Türen aus.

Baurecht für barrierefreie Türen

💡 Die Abschnitte der DIN 18040 Teil 1 und 2 für die Herstellung schwellenloser (barrierefreier) Türen wurden zwischenzeitlich in die Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VV TB) nahezu aller Bundesländer aufgenommen und somit eingeführt.

Entscheidend ist jedoch, ob der Freisitz und damit dessen barrierefreier Zugang, Gegenstand der jeweiligen Bauordnung (zu meist des § 50 „Barrierefreies Bauen“) ist.

Aus Sicht der Realisierung einer Abdichtung ist die Gestaltung schwellenloser Türen zulässig, da die entsprechenden Regelwerke für die Abdichtung schwellenlose Möglichkeiten enthalten. Jedoch ist an Hand der jeweiligen Landesbauordnung zu prüfen, ob und in welcher Weise baurechtlich der Einbau einer Schwelle zulässig ist.

Die Abdichtung schwellenloser Türkonstruktionen ist stets von einer Fachkraft vorzunehmen. Es bedarf hier einer Abstimmung zwischen dem Türhersteller und den Planer sowie Ausführenden.

Magnetdichtsysteme für barrierefreie Türen

Magnetdichtsysteme tragen zur Verbesserung der Türschließqualität sowie zur Optimierung einer nachhaltigen Wärmedämmung bei.

💡 Vierseitige Magnetdichtsysteme können helfen vor eindringenden Rauch, Lärm (vorzugsweise Schalldämmung bis 54 dB) und Wind (Widerstand durch Windlast) zu schützen. Damit kann ein Türklappern, in Folge von Druck- und Sogeinflüssen, abgewendet werden.

Insbesondere sorgt eine automatische Bodendichtung für einen Niveauausgleich und Schutz vor Schlagregen.

Anbieter von Magnetdichtsystemen:

Weitere Informationen, einschließlich zu speziellen Eigenschaften, der Magnetdichtsysteme erhalten Sie zum Beispiel bei:

Orientierungshilfen für barrierefreie Türen

💡 Die Erkennbarkeit der Türfunktion und deren Auffindbarkeit müssen mit Hilfe taktiler und visueller Orientierungshilfen gegeben sein. Diese Anforderung gilt insbesondere zur Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen. Sie kann aber auch die Orientierung beispielsweise für demenzerkrankte Menschen erleichtern.

Rahmenlose Türen, es handelt sich dabei um Türen ohne eine Zarge (vgl. Bild 2), lassen sich von blinden und sehbehinderten Menschen, wenn überhaupt, dann nur sehr schwer taktil und visuell erkennen.  

Bild 2: Rahmenlose hellgrüne Türen mit aufgedruckten schwarzen Tiermotiven
Bild 2: Rahmenlose Türen ohne Zarge
© Mobilfuchs

Taktile Orientierungshilfen für barrierefreie Türen

(Barrierefreie) Türen und deren Funktion können anhand der eindeutig taktil gestalteten Türbedienelemente, ggf. auch der Zargen bzw. Türblätter, erkannt werden.

Die Auffindbarkeit von Türen, insbesondere von Gebäudeeingangstüren, kann mit Hilfe der Kennzeichnung von Bodenindikatoren erleichtert werden. Detaillierte Hinweise können der Webseite „Blindenleitsystemelemente aus Bodenindikatoren im Bereich von Türen“ entnommen werden. 

Visuelle Orientierungshilfen für barrierefreie Türen

Türblätter und Türbedienelemente müssen sich u. a. auch für eine leichte Auffindbarkeit und Nutzbarkeit visuell deutlich voneinander unterscheiden lassen. Eine einheitliche Farbgestaltung – Ton in Ton – stellt insbesondere für sehbehinderte Menschen eine erhebliche Barriere dar (vgl. Bild 3).

Bildbeschreibung: Das Bild zeigt eine weiße Zimmertür mit einer weißen Türklinke, die sich nicht farblich von der Wand abhebt. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 3: Negative Farbgestaltung an Türen – Ton in Ton
© Mobilfuchs

Zur Verbesserung der Auffindbarkeit von Türen, sollen diese sich neben ihren Hell-/Dunkelkontrast zur Wand, auch durch einen unterstützenden Farbkontrast deutlich abheben. So entsteht beispielsweise eine nutzbare visuelle Orientierungshilfe, wenn die Zage bei einer hellen Wand einen dunklen Farbanstrich erhält (vgl. Bild 4).

Bildbeschreibung: Das Bild zeigt eine weiße Zimmertür die von einer dunklen Zarge umgeben ist und somit die Tür von der hellen Wand unterscheidbar gestaltet. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 4: Beispiel für eine positiv visuelle Farbgestaltung an Türen
© Mobilfuchs

Zu empfehlen ist, dass sich die Hauptschließkante der Tür im Farb- sowie im Hell-/Dunkelkontrast (Kontrast mindestens 0,4) vom Türblatt deutlich abhebt (vgl. Bild 5).

Bild 5: An eine weiße Zimmertür mit weißer Zarge wurde die Türschließkante mit einem senkrecht dunkelroten Streifen visuell gekennzeichnet. Die hellgraue Türklinke wurde mit einem dunkelroten Dreieck hinterlegt.
Bild 5: Beispiel für eine positiv visuelle Farbgestaltung der Türschließkante und des Türbedienelementes zur Kontrastverbesserung
© Mobilfuchs

Die Türbedienelemente sollen sich ebenfalls entweder selbstkontrastierend (vgl. unten Bild 6) oder durch eine geeignete kontrastierende Hintergrundgestaltung (vgl. Bild 5) vom Türblatt abheben.

Bildbeschreibung: Das Bild zeigt eine dunkelfarbige Türklinke vor einem weißen Türblatt. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 6: Beispiel für selbstkontrastierende Bedienelemente zum Türblatt
© Mobilfuchs

Sind Türschwellen unvermeidbar, so sollen diese sich in ihrem Farb- sowie Hell-/Dunkelkontrast (Kontrast mindestens 0,4) vom angrenzenden Fußbodenbelag eindeutig abheben.

Ein großes Unfallrisiko tragen Glastüren in sich, da sie oftmals nicht rechtzeitig erkannt werden (vgl. Bild 7). Hier ist eine Sicherheitskennzeichnung unverzichtbar, damit diese Türen auch wahrnehmbar sind, und das nicht nur für sehbehinderte Menschen.

Bildbeschreibung: Blick durch eine Glastür zum nächtlich beleuchteten Rostocker Rathaus. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 7: Glastür ohne Sicherheitskennzeichnung
© Mobilfuchs

Zur Unfallprävention müssen Türen mit einem großen Glasanteil oder Ganzglastüren eine Sicherheitskennzeichnung erhalten. Diese besteht aus zwei, mindestens 8 cm breiten, Streifen die quer über die gesamte Glastürbreite verlaufen. Zur Berücksichtigung wechselnder Lichtverhältnisse sollen die Streifen stark kontrastierende Anteile (Wechselkontrast) zu ca. 50 % enthalten. Der untere Markierungsstreifen ist in einer Höhe zwischen 40 cm und 70 cm, der obere Markierungsstreifen zwischen 120 cm und 160 cm, über dem Fußboden anzuordnen (vgl. Bild 8).

Bildbeschreibung: Blick durch eine Glastür zum nächtlich beleuchteten Rostocker Rathaus. Es enthält den Hinweis auf DIN 32975 sowie die vorzusehenden Maße für die Markierungsstreifen. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 8: Glastür mit normgerechter Sicherheitskennzeichnung
© Mobilfuchs

Orientierungshilfen an  barrierefreien Türen für demenzerkrankte Menschen

Die erheblich bestehende Orientierungslosigkeit bei demenzerkrankten Menschen erfordert eine besonders durchdachte und sorgsame Gestaltung des Wohnumfeldes. Das Auffinden des eigenen Zimmers, sei es in einer Wohngemeinschaft, einer Einrichtung des Betreuten Wohnens oder auch zu Hause, ist für die Betroffenen oftmals schwierig und stellt für sie eine Herausforderung dar.

Die Erinnerungen an frühere Zeiten können hier oftmals sehr hilfreich sein. In diesem Zusammenhang kann sich ein Gespräch mit dem Betroffenen lohnen. Es gilt herauszufinden, an was sich der demenzerkrankte Bewohner aus früherer Zeit gut erinnert. Gibt es eine markante Erinnerung, bevor er seine Wohnung betrat? Vielleicht einen Briefkasten der neben seiner Wohnungstür hing. Positioniert man derartige Erinnerungsgegenstände an der Zimmertür des Bewohners, kann es helfen die Auffindbarkeit zu erleichtern.

💡 Als Orientierungshilfe an Türen ist auch die Verwendung von Türschildern denkbar. Diese sollten sehr bewohnerbezogen gestaltet werden. Hier haben sich die unterschiedlichsten Bildmotive, die den Bewohner an seinen Beruf, ein ehemaliges Haustier oder die Lieblingsblume erinnern, bewährt.

Entscheidend ist, dass der Betroffene, den vor seinem Zimmer positionierten Gegenstand oder das Bild, erkennt, dieses ihn anspricht und er zu diesem eine persönlichen Bezug herstellen kann.

Um ein Weglaufen zu verhindern, können beispielsweise Ausgangstüren so verkleidet werden, dass sie, vom an Demenz erkrankten Bewohner, als solche nicht erkannt werden.

Drehflügeltüren

Verfügen Türen über einen Flügel, der sich um eine senkrechte (vertikale) Achse bewegen lässt, so spricht man von einer Drehflügeltür. Drehflügeltüren gibt es als Pendel oder auch Anschlagstüren.

Bei den Anschlagstüren stößt das Türblatt beim Schließen gegen einen Widerstand.

Dagegen schwingt das Türblatt bei den Pendeltüren durch. Pendeltüren können auch über zwei Türflügel verfügen. Nach dem Öffnen federn die Flügel selbständig in die geschlossene Position zurück. Dabei kann es zu einem mehrfachen durchschwingen kommen. Ein sicheres Durchqueren der Tür ist nicht gegeben. Erhebliche Verletzungsgefahren können in Folge von Fehleinschätzungen oder fehlender rechtzeitiger Wahrnehmungsmöglichkeit des durchschwingenden Türblatts für blinde oder sehbehinderte Menschen entstehen. In diesem Zusammenhang sollen Pendeltüren generell nicht zum Einsatz kommen.

Öffnen und Schließen manueller Drehflügeltüren

Das Öffnen und Schließen von manuell zu betätigenden Drehflügeltüren soll mit wenig Kraftaufwand möglich sein (gemäß Klasse 3 DIN EN 12217 „Türen – Bedienungskräfte – Anforderungen und Klassifizierung“). Dabei soll die Kraft 25 N nicht überschreiten. Ist dies nicht möglich, sollte der Einsatz automatischer Türsysteme erfolgen.

Bedienelemente zum manuellen Öffnen und Schließen

Das Achsmaß für Bedienelemente, wie beispielsweise Türklinken, zum manuellen Öffnen und Schließen der Drehflügeltür sollte grundsätzlich – unter Beachtung des Greifradius – in einer Höhe von 85 cm über dem Fußboden liegen. Dies gilt auch für die Fälle, in denen das Wohngebäude nicht von Rollstuhlnutzern bewohnt wird. In zu begründenden Ausnahmefällen ist eine Anordnungshöhe bis zu 105 cm über Oberkante Fertigfußboden (OFF) möglich.

Die Türbedienelemente zum manuellen Öffnen und Schließen der Drehflügeltür sollen gut ergreifbar sein. Für Drehflügeltüren eignen sich u- oder bogenförmige Griffe. Dagegen sind eingelassene Griffe und Drehgriffe (Knäufe) schwer bedienbar und sollten daher grundsätzlich vermieden werden.

Die Türdrücker und –griffe müssen frei zugänglich sein.

Der Abstand von Türdrückern und –griffen zu Wohngebäudeausstattungen oder Bauteilen soll, insbesondere in Wohnungen für die „barrierefreie und uneingeschränkte Rollstuhlnutzung“, mindestens 50 cm betragen.

Bedienelemente zum (halb)automatischen Öffnen und Schließen

Für automatische Drehflügeltürsysteme sollten funktionsgerechte Taster mit einer Betätigungskraft von max. 2,5 N bis 5,0 N verwendet werden.

Zur taktilen Wahrnehmung des Bedienelementes muss es mindestens 3 mm über seiner umgebenden Oberfläche liegen. Da plan eingebaute Sensor-Taster oder auch Taster nach der Touch Sensortechnologie, insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen, auch taktil nicht wahrnehmbar sind und keine ausreichende Rückmeldung über die Betätigung geben, sind derartige Taster nicht zu verwenden.

Die Betätigungsfläche (aktiver Teil) des Bedienelementes muss zur taktilen Wahrnehmbarkeit 2 mm bis 3 mm über ihrer unmittelbaren Umgebung liegen und sollte über eine andere Oberflächenstruktur als das Bedienelement verfügen.

Für Menschen mit motorischen Einschränkungen soll der aktive Teil des Bedienelementes über eine Oberflächengröße von 50 mm x 50 mm oder einen Durchmesser runder Betätigungsflächen von 50 mm verfügen.

Die Anordnungshöhe für Taster zum Öffnen automatischer Drehflügeltüren soll 85 cm über dem Fußboden betragen.

Bei einer seitlichen Anfahrt von automatischen (einflügligen) Drehflügeltüren mit dem Rollstuhl, soll sich der Taster zum Öffnen und Schließen in einem Abstand von 50 cm von der Hauptschließkante (= Schlossseite der Tür) befinden.

Bei einer frontalen Anfahrt von automatischen Drehflügeltüren mit dem Rollstuhl soll sich der Taster zum Öffnen im Abstand von mindestens 250 cm zur Öffnungsrichtung und im Abstand von mindestens 150 cm zur Schließrichtung befinden.

Bewegungsflächen

Insbesondere für Wohnungen mit einer „barrierefreien und uneingeschränkten Rollstuhlnutzung“ gelten die nachstehenden Anforderungen für die Bewegungsflächen vor Drehflügeltüren in Wohnungen sowie im wohnungsseitigen Bereich der Wohnungseingangstür.

Die Maße der Bewegungsfläche vor der Drehflügeltür, in welche sich die Tür bei der Öffnung hinein bewegt, betragen für

      1. ) die Tiefe mindestens 150 cm und
      2. ) die Breite mindestens 150 cm. Das Breitenmaß enthält
        gleichzeitig die Maße für den seitlichen Abstand von der Wand bis
        zum Türbedienelement (50 cm) und die Türbreite (90 cm). 

Die Maße der Bewegungsfläche hinter der Drehflügeltür, in welche sich die Tür nicht hineinbewegt, betragen für:

      1. ) die Tiefe mindestens 120 cm und
      2. ) die Breite mindestens 150 cm. Das Breitenmaß enthält
        gleichzeitig die Maße für den seitlichen Abstand von der Wand bis
        zum Türbedienelement (50 cm) und die Türbreite (90 cm). 

Werden Bewegungsflächen, in welche sich die Drehflügeltür nicht hineinbewegt, von Hindernissen begrenzt, muss ein Abstand zwischen der Tür zum Hindernis von mindestens 150 cm vorgesehen werden. Dies gilt insbesondere bei fest eingebauten Hindernissen wie beispielsweise sich gegenüber liegenden Wänden.

Schiebetüren

Öffnen und Schließen manueller Schiebetüren

Ein Öffnen und Schließen von manuell zu betätigenden Schiebetüren soll mit wenig Kraftaufwand möglich sein (gemäß Klasse 3 DIN EN 12217). Dabei soll die Kraft 25 N nicht überschreiten. Ist dies nicht möglich, sollte der Einsatz automatischer Türsysteme erfolgen.

Bedienelemente zum manuellen Öffnen und Schließen

Das Achsmaß für Bedienelemente, wie beispielsweise senkrechte und waagerechte Türgriffe, zum manuellen Öffnen und Schließen der Schiebetür sollte grundsätzlich – unter Beachtung des Greifradius – in einer Höhe von 85 cm über dem Fußboden liegen. Dies gilt auch für die Fälle, in denen das Wohngebäude nicht von Rollstuhlnutzern bewohnt wird. In zu begründenden Ausnahmefällen ist eine Anordnungshöhe bis zu 105 cm über Oberkante möglich.

Die Türbedienelemente zum manuellen Öffnen und Schließen der Schiebetür sollen gut ergreifbar sein. Für Schiebetüren sind senkrechte Bügelgriffe zu empfehlen. Dagegen sind eingelassene Griffe und Drehgriffe (Knäufe) schwer bedienbar und sollten daher grundsätzlich vermieden werden.

Die Türgriffe müssen frei zugänglich sein.

Der Abstand von den Türgriffen der Schiebetüren zu Wohngebäudeausstattungen oder Bauteilen soll mindestens 50 cm betragen.

Bedienelemente zum (halb)automatischen Öffnen und Schließen

Für automatische Schiebetürsysteme sollten funktionsgerechte Taster mit einer Betätigungskraft von max. 2,5 N bis 5,0 N verwendet werden.

Zur taktilen Wahrnehmung des Bedienelementes muss es mindestens 3 mm über seiner umgebenden Oberfläche liegen. Da plan eingebaute Sensor-Taster oder auch Taster nach der Touch Sensortechnologie, insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen, auch taktil nicht wahrnehmbar sind und keine ausreichende Rückmeldung über die Betätigung geben, sind derartige Taster nicht zu verwenden.

Die Betätigungsfläche (aktiver Teil) des Bedienelementes muss zur taktilen Wahrnehmbarkeit 2 mm bis 3 mm über ihrer unmittelbaren Umgebung liegen und sollte über eine andere Oberflächenstruktur als das Bedienelement verfügen.

Für Menschen mit motorischen Einschränkungen soll der aktive Teil des Bedienelementes über eine Oberflächengröße von 50 mm x 50 mm oder einen Durchmesser runder Betätigungsflächen von 50 mm verfügen.

Die Anordnungshöhe für Taster zum Öffnen automatischer Schiebetüren soll 85 cm über dem Fußboden betragen.

Bei einer seitlichen Anfahrt von automatischen Schiebetüren mit dem Rollstuhl, soll sich der Taster zum Öffnen und Schließen in einem Abstand von 50 cm von der Hauptschließkante (= Schlossseite der Tür) befinden.
Bei einer frontalen Anfahrt von automatischen Schiebetüren mit dem Rollstuhl soll sich der Taster zum Öffnen beidseitig im Abstand von mindestens 150 cm befinden.

Bewegungsflächen

Insbesondere für Wohnungen mit einer „barrierefreien und uneingeschränkten Rollstuhlnutzung“, gelten die nachstehenden Anforderungen für die Bewegungsflächen vor Schiebetüren in Wohnungen sowie im wohnungsseitigen Bereich der Wohnungseingangstür.

Das Maß der Bewegungsfläche vor bzw. hinter der Schiebetür beträgt für

      1. ) die Tiefe mindestens 120 cm und
      2. ) die Breite 190 cm. Das Breitenmaß ergibt sich aus
        den beidseitigen seitlichen Abständen vom Türbedienelement
        manuell zu öffnenden Schiebetüren bis zu festen Einbauten (100 cm
        = 2 x 50 cm) und die Türbreite von 90 cm.

Werden Bewegungsflächen, vor oder hinter Schiebetüren, von Hindernissen begrenzt, muss ein Abstand zwischen der Tür zum Hindernis von mindestens 150 cm vorgesehen werden. Dies gilt insbesondere bei fest eingebauten Hindernissen wie beispielsweise sich gegenüberliegenden Wänden.

Barrierefreie Hauseingangstüren

Hauseingangstüren sollen ebenfalls die Anforderungen für Drehflügel- und Schiebetüren erfüllen. Des Weiteren empfiehlt sich hier die Berücksichtigung der taktilen und visuellen Orientierungshilfen für Türen.

Im Bedarfsfall, um blinden und sehbehinderten Menschen dass Auffinden einer Hauseingangstür zu erleichtern, kann der Einsatz von Bodenindikatoren hilfreich sein. Zu empfehlen ist dies insbesondere beispielsweise für Seniorenheime oder Einrichtungen des Betreuten Wohnens, wenn deren Gebäudeeingangstüren sich seitlich von breiten Gehwegen befinden oder auf große unübersichtliche Plätze führen. Informationen für einen sinnvollen Einsatz von Bodenindikatoren und deren Anordnung in Türbereichen finden Sie auf er Webseite „Blindenleitsystemelemente aus Bodenindikatoren im Bereich von Türen“. 

Türschließer für (barrierefreie) Türen

Die Türschließer an Hauseingangstüren sind so einzustellen, dass der Kraftaufwand zum Öffnen 25 N (gemäß Klasse 3 DIN EN 1154) nicht übersteigt.

Damit auch Menschen mit Rollstühlen, Rollatoren oder anderen zeitlich verzögerter Bewegungsfähigkeit genügend Zeit haben eine Tür zu durchqueren, sollten für die Schließkraft vorzugsweise stufenlos einstellbare Türschließer verwendet werden.

Barrierefreie Wohnungseingangstüren

Wohnungseingangstüren haben für die Bewohner einer Wohnung eine große Bedeutung. Sie bieten Schutz und dienen der Aufrechterhaltung der Privatsphäre. Daher sollte der Wohnungseingangstür ein entsprechendes Augenmerk, in Bezug auf die zu erfüllenden Anforderungen sowie deren Ausstattung, geschenkt werden. Alle wichtigen Informationen zu den Anforderungen und der Ausstattung finden Sie auf der Webseite „Blindenleitsystemelemente aus Bodenindikatoren im Bereich von Türen“

Barrierefreie Zimmertüren / Wohnungstüren

Wohnungs – oder auch Zimmertüren genannt, müssen den Anforderungen der Drehflügel- und Schiebetüren erfüllen. Aber auch die Orientierungshilfen an Türen sollten im Bedarfsfall Berücksichtigung finden.

Zimmertüren sollen über eine Mindestbreite von 80 cm und eine Mindesthöhe von 205 cm verfügen.

Diese Türen können sicher durchschritten werden, wenn keine Schwellen vorhanden sind. Denken Sie daran, Stolpergefahren auszuschließen.

Feuerschutz- und Brandschutztüren

Feuerschutztüren und Brandschutztüren werden in der Fachsprache als Feuerschutzabschluss bezeichnet.

Über welche Feuerwiderstandsklassen eine Feuerschutztür verfügen muss, regelt das jeweilige Landesbaurecht. Maßgeblich ist hier die

DIN EN 16034 mit folgenden Feuerwiderstandsklassen::

      1. ) T30 – feuerhemmend;
      2. ) T60 – hoch-feuerhemmend;
      3. ) T90 – feuerbeständig;
      4. ) T120 – hoch-feuerbeständig; [/su_note]

Erläuterung:
An Hand der Ziffer hinter dem „T ist ablesbar, über welchem Zeitraum die Tür vor dem Eindringen des Feuers schützt. Allerdings muss nach dieser Zeit noch immer die Möglichkeit bestehen, die Tür öffnen zu können.

     Feuerschutztüren müssen folgende Grundanforderungen erfüllen:

      1. ) die gesamte Feuerschutztüranlage muss von einem Hersteller stammen;
      2. ) es muss eine längerfristige Funktionsfähigkeit bestehen;
      3. )  die Feuerschutztür muss selbstschließend sein. 
 

💡 Wichtig!
Die Feuerschutztüren (Feuerschutzabschlüsse) sind keine Rauschschutztüren. Sie schützen nur für eine bestimmte Zeit vor dem Eindringen von Feuer, aber nicht vor Rauch. Feuerschutztüren können zusätzlich auch als Rauchschutztüren ausgerüstet werden.

💡 Feuerschutztüren dürfen nicht am Schließen, z. B. durch untergeschobene Keile, gehindert werden, da sonst der Versicherungsschutz verloren geht.

Türschließer

Die Feuerschutztüren, die selbstständig und dicht die Türöffnung verschließen, sind mit einem Freilauftürschließer auszurüsten.

Bei Sicherheitsschleusen zu Garagen sind die Feuer- und Rauchschutztüren geschlossen zu halten. Werden hier beim Einsatz von Türschließern höhere Kraftaufwendungen (als Klasse 3 gemäß DIN EN 1154) zum Öffnen und Schließen erforderlich, sollten automatische Türsysteme eingesetzt werden.

Zusammenfassung:
Barrierefreie Türen erheben nicht automatisch den Anspruch darauf, dass sie schwer sein müssen und nur mit erheblichem Kraftaufwand geöffnet oder geschlossen werden können. Entgegen diesen Vorstellungen sollen barrierefreie Türen leicht auffindbar, ihrem Zweck entsprechend mühelos benutzbar und sicher zu durchqueren sein. Damit erfüllen sie den Status der Barrierefreiheit. Eine Fülle von möglichen Maßnahmen helfen dies zu realisieren. Dies gilt nicht nur für Türen der Wohngebäude, sondern auch im gleichen Maße für die Türen öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen.

Von (barrierefreien) Türen dürfen für deren Benutzer keine Gefahren ausgehen. Daher ist auf die richtige und optimale Auswahl der zweckentsprechenden Türsysteme zu achten. Ebenso wichtig ist für deren leichte Erkenn- und Auffindbarkeit durch visuelle und taktile Orientierungshilfen Sorge zu tragen.

Insbesondere für den Einbau von schwellenlosen, barrierefreien Türen, die das Gebäudeinneren vom Außenbereich abgrenzen (Fassadenabschlüsse), und Brandschutztüren ist es wichtig, sich beraten zu lassen und den Einbau in die Hand eines kompetenten Fachmannes zu legen.

Weiterführende Links:

© Mobilfuchs, 30.11.2020, aktualisiert am 06.01.2024



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