Barrierefreie Sanitärräume und Bäder nach DIN 18040-2
Bei der Suche nach einer altersgerechten oder behindertengerechten Wohnung, gewinnen barrierefreie Sanitärräume und Bäder in zunehmendem Maß an Bedeutung. Gegenwärtig hält zwar der größte Teil der Bundesbürger ihr Bad für eine bequeme Nutzung für untauglich. Andererseits wird es von ihnen als wichtiges Regenerations- bzw. Rückzugsareal angesehen. Spielt doch das Wohlbefinden im Bad und eine selbständige Körperpflege für die meisten Menschen eine große Rolle.
Leider finden die Anforderungen für eine „barrierefrei nutzbare“ und „uneingeschränkte Rollstuhlnutzung“, wie sie die DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ Teil 2 „Wohnungen“ enthält, noch viel zu wenig Beachtung.
Daher sollen nachstehend die Anforderungen der DIN 18040-2 an barrierefreie Sanitärräume dargestellt werden. Darüber hinaus wurden an der einen oder anderen Stelle Sachverhalte ergänzt, die nicht Gegenstand der Norm sind, jedoch hilfreich sein können.
💡 Unter der Begrifflichkeit barrierefreie Sanitärräume werden Toiletten-, Umkleide- und Waschräume zusammengefasst. In Wohnungen dürfte es sich bei den Waschräumen vorrangig um Bäder handeln.
Über funktional reine und separate Umkleideräume dürften nur die wenigsten Wohnungen verfügen. Daher sind die Anforderungen an Umkleideräume nicht in dieser Norm zu finden, sondern in der DIN 18040-1.
Barrierefreie Sanitärräume sind so konzipiert, dass diese von Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe in der allgemein üblichen Weise auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Allgemeines
Die DIN 18040-2 stellt die Anforderung, dass (barrierefreie) Sanitärräume in einer Wohnung gleichfalls von Rollstuhlnutzern, Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen der Arme und Beine sowie von blinden und sehbehinderten Menschen nutzbar sein müssen.
💡 Gehören mehrere Sanitärräume zu einer Wohnung, so muss zumindest einer von ihnen barrierefrei nutzbar sein.
Gehören mehr als 3 Schlaf- bzw. Wohnräume zu einer Wohnung, so soll zusätzlich zum „barrierefrei nutzbaren“ Sanitärraum ein weiterer Sanitärraum in der Wohnung vorhanden sein, welcher nicht barrierefrei sein muss. Dieser muss jedoch zumindest mit einem WC und einem Waschtisch ausgestattet werden.
Für eine sichere und leichte Orientierung sollen sich die, in dem Bad befindenden, Ausstattungselemente in ihrem Farb- sowie Hell-/Dunkelkontrast deutlich von ihrer Umgebung abheben. Eine Farbgestaltung von Ton in Ton ist zu vermeiden.
Die DIN 18040-2 enthält keine Aussagen zur Beleuchtung in Sanitärräumen. Sie trifft auch keine Aussagen zu Ausstattungselementen wie Bidet, Urinale und Dusch-WCs.
Für die Herstellung der Barrierefreiheit können, neben den auf dieser Seite aufgeführten Anforderungen der DIN 18040-2, weitere Hinweise für (barrierefreie) Sanitärräume sehr hilfreich sein.
So sollten barrierefreie Sanitärräume vorzugsweise einen quadratischen Grundriss haben. Dies erleichtert und ermöglicht die Verrichtung unterschiedlicher Tätigkeiten, ohne einen größeren Positionswechsel vornehmen zu müssen.
Für Darm- oder Blasen-Inkontinente Menschen ist immer ein eigener Sanitärraum mit Wanne bzw. Dusche und Toilettenbecken vorzusehen.
Zur Vermeidung von Kopf- und Oberkörperverletzungen sollen in Kopfhöhe keine Gegenstände in die nutzbaren Geh- und Bewegungsflächen des Sanitärraumes hineinragen.
Um optimale Bedingungen für das Sehen gewähren zu können, sollten zur Vermeidung von Blendungen keine spiegelnden Oberflächen im Bad verwendet werden. Es ist auch darauf zu achten, dass sich eine direkte Beleuchtung nicht unmittelbar im Blickfeld befindet.
Vorbeugend gegen die Gefahr von Schnittverletzungen, empfiehlt es sich, im Bad möglichst auf Ausstattungselemente aus Glas zu verzichten. Beim Herunterfallen von Glas auf Fußbodenfliesen zerspringt es in tausende kleine Splitter, wodurch es zu gefährlichen Schnittverletzungen an den Füßen kommen kann.
Vorbeugend gegen Wasserschäden oder Schimmelbefall in Bädern sollte der Einsatz von Sensoren bzw. anderen geeigneten Steuerungssystemen bedacht werden.
In Bädern vorgesehene Haken für Handtücher und Waschlappen lassen sich mit Hilfe von taktilen und farblich gestalteten Symbolen, Figuren oder Buchstaben markieren und sich somit gut unterscheiden.
Ein besonderes Augenmerk ist auf die Ordnung und Übersichtlichkeit in Bädern zu legen. Jeder Mitbewohner sollte beispielsweise sein Deo und seine Zahnbürste mühelos und ohne langes Suchen finden. Dies kann mit persönlich zugewiesenen Boxen oder auch Fächern in Regalen bzw. Spiegelschränken unproblematisch erreicht werden.
Es sollten Möglichkeiten für Bäder mit medizinischen Zusätzen in der eigenen Wohnung vorgesehen werden.
Wände
Die Tragfähigkeit der Wände von (barrierefreien) Sanitärräumen ist so auszubilden, dass bei Bedarf eine Nachrüstung für waagerechte bzw. senkrechte Halte- oder Stützgriffe möglich ist. Dies gilt insbesondere für die Bereiche des WCs, der Dusche und Badewanne.
Über diese Forderungen der DIN 18040-2 hinausgehend, sollten aus hygienischen Gründen und bezüglich der Verletzungsgefahr, die Wände über glatte (kein rauer Putz) und leicht zu reinigende Oberflächen verfügen.
Türen
Die Türen von (barrierefreien) Sanitärräumen müssen eine Entriegelung von außen ermöglichen. Auch ist zu bedenken, dass Bäder von innen nicht mit einem Schlüssel verschlossen werden sollten, da ein von innen steckender Schlüssel im Notfall wertvolle Zeit kosten kann.
Um beispielsweise bei Stürzen im Bad Türblockierungen zu vermeiden, müssen sich die Badtüren (Drehflügeltüren) grundsätzlich nach außen öffnen lassen.
Im Bedarfsfall können zur Verbesserung der Wahrnehmung und Erleichterung der Orientierung, Türen so gestaltet werden, dass sie sich in ihrem Farb- sowie Hell-/Dunkelkontrast von der Umgebung deutlich abheben.
Weitere wichtige Informationen zu Anforderungen an Türen finden Sie unter:
Befindet sich im (barrierefreien) Sanitärraum ein Fenster, so stellt die DIN 18040-2 an diese die nachstehenden Anforderungen.
In den Sanitärräumen muss sich mindestens ein Fenster von Rollstuhlnutzern und von Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen der Arme und Beine zweckentsprechend ohne Erschwernis nutzen lassen. Diese Forderung der DIN 18040-2 sieht für das Öffnen und Schließen eines Fensters einen maximalen Kraftaufwand von 30 N vor.
Zudem wird gefordert, dass zumindest ein Teil der Fenster im Sanitärraum einen freien Blick nach draußen, auch aus der Sitzposition heraus, ermöglichen muss. In diesem Zusammenhang sollten Fensterbrüstungen nicht höher als 60 cm (über der Fußbodenoberfläche) sein. Sind höhere Fensterbrüstungen erwünscht, sollten für diese transparente Werkstoffe zu verwenden.
In Sanitärräumen sind die Fenstergriffe in einer erreichbaren Höhe zwischen 85 cm bis 105 cm über dem Fußboden anzuordnen. Ist deren Anordnung in dieser Höhe nicht realisierbar, ist ein automatisches Öffnungs- und Schließsystem einzubauen.
Über diese normativen Anforderungen hinaus, ist zu beachten, dass Fensterflügel in geöffneten Zustand nicht nach innen, in nutzbare Gehbereiche, aufschlagen dürfen. Dies ist aus Sicherheitsgründen für blinde Menschen von grundlegender Bedeutung. Sie können die in den Gehbereich hineinragenden Fenster, auch mit dem Blindenlangstock, nicht wahrnehmen.
Bodenbelag
In Sanitärräumen gelten für Bodenbeläge die Anforderungen, wie sie für Wohnungen und deren Räume anzuwenden sind. Diese finden Sie auf der Website [Barrierefreie Wohnungen nach DIN 18040-2]
In Bädern sollte ein rutschfester Fußbodenbelag verlegt werden, welcher auch bei Nässe rutschhemmend ist.
In Sanitärräumen ist der Einsatz von profilierten Kunststoffbelägen denkbar. Aus hygienischen und Sicherheitsgründen sollten jedoch rutschsichere Fliesen gewählt werden. Hier eignen sich kleine Fliesenformate mit rauen Oberflächenstrukturen.
Zur Vermeidung von unerwünschten Spiegelungen sollten Fußboden- und Wandfliesen über matte Oberflächen verfügen.
Festhaltegriffe
Damit Haltegriffe zum Festhalten im Bad oder Sanitärraum die Sicherheit erhöhen können, sollen sie folgende Anforderungen erfüllen:
ihr Abstand soll zur Wand mindestens 5 cm betragen;
ihr Durchmesser soll zwischen 3 cm bis 4,5 cm liegen.
Entscheidend für ein sicheres Greifen und Festhalten ist das Profil für die Festhaltegriffe. Adäquat der Handlaufprofile soll dieses rund oder oval sein. Flache und kantige Profile sind ungeeignet. Lesen Sie hierzu die Hintergrundinformationen auf der Website Handlaufprofile für die Griffsicherheit
Es empfiehlt sich die Positionierung der Haltegriffe den alltäglich ausgeführten Bewegungsabläufen anzupassen. Damit wird eine Umgewöhnung vermieden, die zu Unsicherheiten und gegebenenfalls zu Stürzen führen könnte.
Die DIN 18040-2 empfiehlt zur Verbesserung der Wahrnehmung und Erleichterung der Nutzbarkeit, Haltegriffe zu verwenden, die sich in ihrem Farb- sowie Hell-/Dunkelkontrast von der Umgebung deutlich abheben.
Die DIN 18040-2 fordert, dass die Nutzung der Waschtische auch aus dem Sitz möglich sein muss. Damit dessen Nutzbarkeit möglich ist, sieht die Norm folgende Anforderungen vor.
Unmittelbar über Waschtischen ist ein 1 m hoher Spiegel vorzusehen. Alternativ ist auch der Einsatz von Kippspiegeln möglich, insofern diese aus der Sitzposition eingesehen und betätigt werden können.
Unter den Waschtischen ist ein Beinfreiraum anzuordnen. Für die „uneingeschränkte Rollstuhlnutzung“ ist eine Unterfahrbarkeit des Waschtisches von mindestens 55 cm Tiefe erforderlich. Die Breite des Beinfreiraums beträgt hier mindestens 90 cm. Die Höhe der Waschtischvorderkante darf nicht über 80 cm über dem Fußboden liegen.
In „barrierefrei nutzbaren“ Wohnungen ist vor dem Waschtisch im Sanitärraum eine Bewegungsfläche von mindestens 120 cm x 120 cm anzuordnen. Bei einer „uneingeschränkten Rollstuhlnutzung“ betragen die Maße der Bewegungsfläche 150 cm x 150 cm. Eine Überlagerung der Bewegungsflächen ist hier zulässig. Diese Bewegungsfläche darf nicht durch in sie hineinragende Gegenstände eingeschränkt werden.
Zur Verbesserung der Wahrnehmung und Erleichterung der Orientierung, empfiehlt die DIN 18040-2, Waschtische so zu gestalten, dass sie sich in ihrem Farb- sowie Hell-/Dunkelkontrast von der Umgebung deutlich abheben.
💡Wird eine Wohnung von Personen mit individuell unterschiedlichen Bedürfnissen bewohnt, so empfiehlt es sich, den (barrierefreien) Sanitärraum mit einem höhenverstellbaren Waschbecken auszustatten.
Der Abstand von Armaturen zur Waschtischvorderkante soll nicht größer als 40 cm sein, um ihn aus sitzender Position erreichen zu können.
Die DIN 18040-2 empfiehlt hier, zur Verbesserung der Wahrnehmung und Erleichterung der Orientierung, Einhebel-Armaturen zu verwenden, die sich in ihrem Farb- sowie Hell-/Dunkelkontrast von der Wand deutlich abheben.
Barrierefreie Sanitärräume sollten grundsätzlich nur funktionsgerechte Einhebel-Armaturen ausgestattet werden. Finden alternativ berührungslose Armaturen Verwendung, darf deren Nutzung nur in Kombination mit „Temperaturbegrenzern“ bei einer Wassertemperatur von maximal 45 °C erfolgen.
WC-Becken
Für eine bequeme und ungehinderte Nutzung des WC-Beckens fordert die DIN 18040-2 von diesen einen Abstand zu Sanitärraumausstattungen oder Wänden von mindestens 20 cm.
In (barrierefreien) Sanitärräumen von Wohnungen mit einer „uneingeschränkten Rollstuhlnutzung“ ist der Einbau des WC-Beckens so vorzunehmen, dass sich dessen Sitzhöhe zwischen 46 cm und 48 cm über dem Fußboden befindet.
In „barrierefrei nutzbaren“ Sanitärräumen ist vor dem WC-Becken eine Bewegungsfläche von mindestens 120 cm x 120 cm anzuordnen. Dagegen ist vor dem WC-Becken bei einer „uneingeschränkten Rollstuhlnutzung“ eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm erforderlich. Eine Überlagerung der Bewegungsflächen ist hier zulässig. Bewegungsflächen dürfen nicht durch in sie hineinragende Gegenstände eingeschränkt werden.
Neben dem WC-Becken (Zugangsseite) ist für die „uneingeschränkte Rollstuhlnutzung“ eine Bewegungsfläche von mindestens 70 cm Tiefe (von der Rückwand bis zur WC-Vorderkante) in einer Breite von mindestens 90 cm vorzusehen. Zudem ist auf der gegenüberliegenden Seite des WC-Beckens eine freie Fläche von mindestens 30 cm anzuordnen. Diese Bewegungsflächen dürfen nicht durch in sie hineinragende Gegenstände eingeschränkt werden.
Verfügen Wohngebäude über mehrere Wohneinheiten für die „uneingeschränkte Rollstuhlnutzung“, so ist nach DIN 18040-2 ein Teil dieser Wohneinheiten mit einer rechtsseitigen Zugangsseite zum WC-Becken und der andere Teil der Wohneinheiten mit einer linksseitigen Zugangsseite zum WC-Becken auszustatten.
Da der Deckel des WC-Beckens als einzige Rückenstütze nicht geeignet ist, ist im Bedarfsfall hier eine zusätzliche Rückenstütze vorzusehen. Deren Anordnung ist 55 cm hinter der WC-Beckenvorderkante vorzusehen.
Die Betätigung der WC-Spülung muss nicht nur mit der Hand, sondern im Bedarfsfall auch mit dem Arm möglich sein. Wichtig dabei ist, darauf zu achten, dass diese von der auf dem WC sitzenden Person erreichbar ist, ohne eine Sitzpositionsveränderung. Kommt alternativ eine berührungslose WC-Spülung zum Einsatz, so ist deren unbeabsichtigte Auslösung sicher zu stellen.
Die DIN 18040-2 empfiehlt zur Verbesserung der Wahrnehmung und Erleichterung der Orientierung, WC-Becken, einschließlich dessen Ausstattungselemente, so zu gestalten, dass sie sich in ihrem Farb- sowie Hell-/Dunkelkontrast von der Umgebung deutlich abheben.
Über diese Forderungen der DIN 18040-2 hinausgehend, muss das Handwaschbecken oder die Handdusche einschließlich Armatur unmittelbar vom Toilettenbecken aus erreichbar sein, damit beispielsweise nach manueller Ausräumung oder Versorgung der Ileostomie 1chirurgische Anlage eines künstlichen Darmausgangs, vgl.: www.flexikon.doccheck.com/de/Ileostomie ohne Umsetzen bzw. Berührung der Kleidung eine Reinigung der Hände möglich ist.
Werden Toiletten von Familienangehörigen genutzt, die unterschiedliche Anforderungen an die Höhe des WC-Beckens stellen, empfiehlt es sich, über den Einbau eines höhenverstellbaren WC-Beckens nachzudenken. Auch diese WC-Becken sollten beidseitig mit Stützgriffen ausgerüstet sein.
In Wohnungen mit einer „uneingeschränkten Rollstuhlnutzung“ sollte die Zugangsseite neben dem WC-Becken in Absprache mit dem jeweiligen Rollstuhlnutzer festgelegt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit ein seitlich (in der Horizontale) verstellbares WC-Becken einzubauen.
Toilettenpapierhalter
Insbesondere in Sanitärräumen für die „uneingeschränkte Rollstuhlnutzung“ ist bei der Positionierung des Toilettenpapierhalters darauf zu achten, dass dieser von der auf dem WC sitzenden Person erreichbar ist, ohne eine Sitzpositionsveränderung vornehmen zu müssen. Eine Anordnungshöhe in 85 cm über dem Fußboden ist zu empfehlen (siehe oben Bild 2).
Die DIN 18040-2 empfiehlt zur Verbesserung der Wahrnehmung und Erleichterung der Orientierung, Toilettenpapierhalter so zu gestalten, dass sie sich in ihrem Farb- sowie Hell-/Dunkelkontrast von der Wand deutlich abheben.
Stützklappgriffe
In Wohnungen für eine „uneingeschränkte Rollstuhlnutzung“ fordert die DIN 18040-2 eine Ausstattung von WC-Becken mit Stützklappgriffen (siehe oben Bild 2).
Anforderungen an Stützklappgriffe:
Für eine zweckentsprechende Nutzung müssen die Stützklappgriffe die nachstehenden Anforderungen erfüllen:
beidseitige Ausstattung des WC-Beckens;
die Stützklappgriffe sollen 15 cm über die WC-Vorderkante hinaus stehen;
die Oberkante der Stützklappgriffe soll sich 28 cm über der Sitzhöhe befinden;
der Abstand zwischen beiden Stützklappgriffen soll zwischen 65 cm und 70 cm liegen;
die Stützklappgriffe müssen sich leicht hochklappen lassen;
die Stützklappgriffe müssen an ihrem Ende einer Traglast von 1 kN genügen.
Zur Orientierungserleichterung für sehbehinderte Menschen sollen sich die Stützklappgriffe in ihrer Farbe und im Hell-/ Dunkelkontrast von der Wand abheben.
Duschen
Die DIN 18040-2 fordert die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Duschen für Rollator- bzw. Rollstuhlnutzer. Zur Erfüllung dieser Anforderung sieht die Norm die folgenden Anforderungen vor.
Der Boden in der Dusche ist zum angrenzenden Bodenbelag des barrierefreien Sanitärraums niveaugleich zu gestalten. Dabei ist der Boden in der Dusche zum Abfluss hin abzusenken. Die Absenkung darf nicht größer als 2 cm sein. Bestehende Übergänge können als geneigte Flächen gestaltet werden.
In Duschen ist ein rutschhemmender Bodenbelag zu verlegen. Dabei sollte mindestens die Bewertungsgruppe B der GUV-I 8527 vorgesehen werden.
Entsprechend der DIN 18040-2 ist für Duschplätze mit einer „uneingeschränkten Rollstuhlnutzung“ die Möglichkeit für die Nachrüstung eines Duschklappsitzes, einschließlich einer beidseitigen Ausstattung mit Stützklappgriffen, vorzusehen. Die Sitzhöhe des Duschklappsitzes soll zwischen 46 cm bis 48 cm über dem Fußboden liegen. Die Oberkantenhöhe der Stützklappgriffe soll 28 cm über der Oberfläche des Duschklappsitzes liegen. Damit diese bei der Fortbewegung kein Hindernis darstellen, müssen die Stützklappgriffe hochklappbar sein.
Wenn ein bodengleicher Übergang von der Dusche zum Sanitärraum besteht und dessen Neigung nicht größer als 2 cm ist, kann die Fläche der Dusche gleichzeitig mit als Bewegungsfläche für den Sanitärraum genutzt werden.
Vor „barrierefrei nutzbaren“ Duschen ist eine Bewegungsfläche von mindestens 120 cm x 120 cm anzuordnen. Bei einer „uneingeschränkten Rollstuhlnutzung“ ist eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm erforderlich. Diese Bewegungsfläche darf nicht durch in sie hineinragende Gegenstände eingeschränkt werden.
Die für die „uneingeschränkte Rollstuhlnutzung“ vorgesehenen Duschen sind gemäß DIN 18040-2 mit einer Einhebel-Duscharmatur mit Handdusche auszustatten. Sie soll in 85 cm über dem Fußboden angeordnet sowie aus dem Sitz bequem ergreifbar sein.
Aus Gründen der Unfall- bzw. Verletzungsgefahr, empfiehlt die DIN 18040-2, dass der Hebel der Einhebel-Duscharmatur grundsätzlich nach unten zeigen soll.
Zur Verbesserung der Wahrnehmung und Erleichterung der Orientierung empfiehlt die DIN 18040-2, alle Ausstattungselemente der Dusche so zu gestalten, dass diese sich in ihrem Farb- sowie Hell-/Dunkelkontrast von ihrer Umgebung deutlich abheben.
Für die Herstellung der Barrierefreiheit können, neben den vorgenannten Anforderungen der DIN 18040-2, die weiter folgenden Hinweise sehr hilfreich sein.
Es empfiehlt sich daher aus Gründen der Sturzprophylaxe in Duschen senkrechte oder waagerechte Haltegriffe vorzusehen. Sie sollen sich in ihrem Farb- sowie Hell-/Dunkelkontrast von der Wand abheben. Die Anordnungshöhe beträgt 85 cm (Achsmaß).
Verfügt die Dusche über keinen rutschhemmenden Bodenbelag, so kann diese auch mit rutschhemmenden Bodenmatten ausgelegt werden. Für die Sicherheit sind hochwertige medizinische Antirutschmatten, erhältlich in Sanitätshäusern, oftmals die richtige Wahl. Allerdings ist zu bedenken, dass auch die Antirutschmatten, möglichst nur einen vorübergehenden Kompromiss darstellen sollten.
Badewanne
Die DIN 18040-2 empfiehlt, dass in „barrierefrei nutzbaren“ Bädern die nachträgliche Möglichkeit zum Einbau einer Badewanne bestehen sollte. Zu diesem Zweck kann beispielsweise auch der Duschbereich mit genutzt werden. Zudem fordert die Norm für eine „uneingeschränkte Rollstuhlnutzung“, dass die Badewanne den Einsatz eines Liftes ermöglichen muss.
In „barrierefrei nutzbaren“ Bädern ist vor der Badewanne eine Bewegungsfläche von mindestens 120 cm x 120 cm anzuordnen. Dagegen ist vor der Badewanne bei einer „uneingeschränkten Rollstuhlnutzung“ eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm erforderlich. Eine Überlagerung der Bewegungsflächen ist hier zulässig. Bewegungsflächen dürfen nicht durch in sie hineinragende Gegenstände eingeschränkt werden.
Zur Verbesserung der Wahrnehmung und Erleichterung der Orientierung empfiehlt die DIN 18040-2, Badewannen zu verwenden, die sich in ihrem Farb- sowie Hell-/Dunkelkontrast von ihrer Umgebung deutlich abheben.
Für die Herstellung der Barrierefreiheit können, neben den vorgenannten Anforderungen der DIN 18040-2, auch die folgenden Hinweise sehr hilfreich sein.
Badewannen sollten mit senkrechten oder waagerechten Haltegriffen ausgestattet werden. Die Anordnungshöhe der Haltegriffe sollte sich hier nach der komfortabelsten Erreichbarkeit des jeweiligen Nutzers richten. Dabei befindet sich in der Regel die Unterkante des Haltegriffes in einer Höhe von 25 cm über dem Badewannenrand.
Badewannen sollten mit rutschhemmenden Bodenmatten ausgelegt werden. Für die Sicherheit sind hochwertige medizinische Antirutsch-matten, erhältlich in Sanitätshäusern, oftmals die richtige Wahl.
Das Überlaufen einer Badewanne kann durch die Verwendung eines sogenannten „Badewannenwächters“(erhältlich in Blindenhilfsmittelzentren) verhindert werden. Dieser besteht aus einem Sensor, welcher in Höhe des gewünschten Wasserstandes mit Hilfe eines Saugknopfes in der Badewanne angebracht wird, und einem batteriebetriebenen Alarm. Der erreichte Füllstand wird akustisch und visuell angezeigt.
Abfallbehälter
Barrierefreie Sanitärräume sollten eine Möglichkeit zur geruchssicheren Verwahrung oder möglichst sofortigen Vernichtung von Einlagen (auch für Männer), des vermehrt anfallenden Zellstoffes oder des Klebebeutels zur Aufnahme des Stuhlganges usw. bereitstellen.
Möbel
Die DIN 18040-2 befasst sich mit der bauseitigen barrierefreien Gestaltung von Wohnungen. In diesem Zusammenhang geht diese Norm auch nicht auf die Badmöblierung ein. Da diese jedoch eine wichtige Funktion erfüllt, sollen hier zu dieser einige ergänzende Hinweise gegeben werden.
Die Gefahr im Bad auszurutschen ist relativ groß. In diesen Situationen wird spontan versucht, an allen sich im Greifbereich befindenden Gegenständen Halt zu finden. Daher ist zu empfehlen auch Badmöbel fest zu fixieren.
Zur Verletzungsprävention sollten die Bad-Möbel über keine Ecken und (insbesondere scharfe) Kanten verfügen. Damit die Türgriffe und Fächer der Bad-Schränke für alle erreichbar sind, sollten diese höhenverstellbar sein.
Um insbesondere blinden oder sehbehinderten Bewohnern eine selbständige Nutzung von Körperwaagen zu ermöglichen, ist die Verwendung von speziellen Waagen mit einer Sprachausgabe zu empfehlen.
Bad-Garnituren
Die Ausstattung von Bädern mit Bad-Garnituren erhöht deren Wohnlichkeit und trägt somit zum Wohlbefinden beim Badaufenthalt bei. Jedoch können sie schnell zu einem unkalkulierbaren Sturzrisiko werden. Daher sollten Bad-Garnituren grundsätzlich nur auf ein Antirutschmaterial gelegt werden, um ein Wegrutschen zu vermeiden.
Zusammenfassung:
Praktisch nutzbare barrierefreie Sanitärräume spielen bei der Wohnungssuche eine zunehmende Rolle. Sie müssen den individuellen Bedürfnissen der Bewohner Rechnung tragen. Dies schließt die Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung der Sanitärräume ein. Hierfür enthält die DIN 18040-2 die wesentlichsten einzuhaltenden technischen Regelungen.
Maßgeblich ist die Größe von (barrierefreien) Sanitärräumen. Diese müssen ausreichenden Platz für die Nutzung mit dem Rollstuhl oder Rollator bieten.
Auch im Rahmen der Unfallprophylaxe sind aus Sicherheitsgründen eine Reihe von Maßnahmen zu beachten.
💡 Bei Neubauten muss die DIN 18040-2 angewandt werden. Dies spart im Nachhinein kostenintensive Umbaumaßnahmen gemäß § 554a BGB, auf welche der Mieter im überwiegenden Fall einen Anspruch hat.