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Barrierefreie Spielplätze – allgemeine Anforderungen

Barrierefreie Spielplätze und Freiräume zum Spielen haben das Ziel, für alle Kinder, die Freude an der Bewegung und der körperlichen Betätigung unter sicheren Voraussetzungen zu ermöglichen. Dies bedarf einer sorgfältig konzipierten und zuverlässig gewarteten Anlage und deren Spielgerätschaften.

Bild 1: 3 Kinder auf Sandspielplatz, der von Baumstämmen begrenzt ist
Bild 1: Kinder auf Sand-Spielplatz                                                                                  Photo by Oleksandr Pidvalnyi on Pixabay

Die Sicherheit auf Spielplätzen und in Freiräumen zum Spielen hat oberste Priorität. Die Gewährleistung dieser Sicherheit ist eine zentrale Aufgabe, die insbesondere durch die entsprechenden Betreiber bzw. Spielplatzträger sicher zu stellen ist.

 

Was ist der Unterschied zwischen Spielplatz und Freiraum zum Spielen?

Unter einem Freiraum zum Spielen versteht man einen bestimmten Bereich im Freien, der sich für das Spielen eignet, welcher jedoch nicht bauplanungsrechtlich zugewiesen ist.

Bei einem Spielplatz handelt es sich um eine Fläche, die bauplanungsrechtlich zum Zweck des Spielens bestimmt oder vertraglich dafür vorgesehen ist.

Spielplätze in der Musterbauordnung:
   

Zu Spielplätzen heißt es in der Musterbauordnung (MBO) im § 8
„Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze“

„(2) Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzulegen. Dies gilt nicht, wenn in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein sonstiger für die Kinder nutzbarer Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden oder ein solcher Spielplatz wegen der Art und der Lage der Wohnung nicht erforderlich ist. Bei bestehenden Gebäuden nach Satz 1 kann die Herstellung von Spielplätzen für Kleinkinder verlangt werden, wenn dies die Gesundheit und der Schutz der Kinder erfordern.“

Zudem sind nach § 50 „Barrierefreies Bauen“ MBO Abs. 2 Nr. 2 Sport- und Freizeitstätten barrierefrei zu gestalten.

Bild 2: Fußballplatz von der rechten Ecke aus betrachtet mit Spielern und Tor im Bildhintergrund
Bild 2: Fußballplatz                                                                                            Photo by HeungSoon on Pixabay

Inklusive und barrierefreie Spielplätze

  • Mit der Begrifflichkeit Inklusion wird das Bestreben, Spielplätze und Freiräume für alle Kinder in gleichem Maße bereitzustellen, zum Ausdruck gebracht. Dabei sollen, als Voraussetzung, die individuellen körperlichen und kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder keine dominierende Rolle spielen.
  • Wesentliche Grundlage hierfür bildet die Herstellung der Barrierefreiheit. So müssen Spielplätze auffindbar, zugänglich und zweckentsprechend nutzbar sein. Dabei müssen alle Hindernisse, die ein sicheres Spielen verhindern können, vermieden werden. Als Grundlage für die Gestaltung barrierefreier Spielplätze und Freiräume gelten, neben den zusätzlichen Anforderungen auf dieser Webseite, die Anforderungen der DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Teil 3 „Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ dieser Normenreihe.

Mit der Inklusion ist die Vermeidung von einer Separierung einzelner Personengruppen anzustreben. Eine Separierung kann beispielsweise dann entstehen, wenn ein Spielgerät lediglich nur für eine spezifische Zielgruppe, wie Rollstuhlnutzer, auf einem Spielplatz hinzugefügt wird.

Das gemeinsame Spielen von Kindern mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten kann, mit Hilfe der nachstehenden Maßnahmen, unterstützt und erleichtert werden.

 

  • Es ist äußerst vorteilhaft, die späteren Nutzer bereits in die Planung des Neubaus oder einer generellen Umgestaltung von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen mit einzubeziehen. Die Bedürfnisse und Wünsche der Kinder, auch mit allergischen, sensorischen, motorischen und kognitiven Beeinträchtigungen, müssen Berücksichtigung finden.
  • Die Bereitstellung vielfältiger Spielangebote, wie beispielsweise zur Schulung der Sinne und Bewegung, die Möglichkeit zur Gestaltung eigener Spielbereiche oder auch zur Geländemodellierung, kann für das gemeinsame Spiel förderlich sein.
  • Das gemeinsame Bewegen beim Balancieren, Fahren, Rollen und Laufen bietet eine gute Möglichkeit für eine zielgerichtete Bewegungsförderung. Weiterhin sollte die Interaktion durch eine durchdachte Reichhaltigkeit der Spielangebote gefördert werden.

Welche Anforderungen sollten qualitativ gute barrierefreie Spielplätze erfüllen?

💡Die Gestaltung von Spielplätzen nimmt eine entscheidende Rolle in der Entwicklung von Kindern und der Förderung ihrer physischen, sozialen und kognitiven Fähigkeiten ein. Qualitativ hochwertige Spielplätze sollten daher bedachte Anforderungen erfüllen, um eine sichere, anregende und inklusive Umgebung für Kinder zu schaffen.

Planung und Entwicklung von Spielplätzen - Schlüsselaspekte:
   

Im Folgenden werden einige Schlüsselaspekte aufgeführt, die bei der Planung und Entwicklung von Spielplätzen berücksichtigt werden sollten, um deren Qualität zu gewährleisten.
Dazu zählen:

a) ausreichend bemessene Spielräume
b) Rückzugs- und Ruhebereiche
c) attraktive Spielangebote
d) eine möglichst naturnahe Gestaltung
e) Fördermöglichkeiten der kindlichen Entwicklung
f) Verweilplätze für Eltern (vgl. Webseite Sichere Verweilplätze mit Rollstuhlstellplatz laden alle zum Erholen und Entspannen ein)
g) günstige Spielplatzlage zur leichten Erreichbarkeit vorzugsweise per Fuß oder        Fahrrad (beziehungsweise gegebenenfalls auch mit ÖPNV).

Wie wichtig ist die Inspektion und Wartung von Spielplätzen?

Die Inspektion und Wartung von Spielplätzen sind von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit und das Wohlbefinden von Kindern. Spielplätze sind Orte, an denen Kinder nicht nur Spaß haben, sondern auch zur Entwicklung ihrer Risikokompetenz, der Sammlung neuer Erkenntnisse sowie der Austestung ihrer Grenzen dienen.

💡Daher ist es unerlässlich, sicherzustellen, dass Spielplätze und Freiräume zum Spielen regelmäßig inspiziert und gewartet werden.  (Dabei sind diese während der Wartung abzusperren, siehe Bild 3). 

Bild 3: Klettergerüst, teilweise mit rot-weißem Absperrband versehen
Bild 3: Klettergerüst mit rot-weißem Absperrband                                          Photo by sandid on Pixabay

  • Ein zentraler Aspekt ist die Sicherheit der Spielgeräte. Durch regelmäßige Inspektionen können potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und behoben werden. Zudem ist durch eine gründliche Inspektion sicherzustellen, dass die Spielgeräte den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.
  • Eine weitere wichtige Anforderung an Spielplätze besteht in deren Wartung. Bei regelmäßiger Pflege können Verschleißerscheinungen rechtzeitig erkannt und reduziert werden. Auf diese Weise können die Attraktivität des Spielplatzes und dessen Spielangebote gesichert werden. Dies ist nicht nur ökonomisch sinnvoll, sondern trägt auch dazu bei, dass die Kinder stets in einer sicheren Umgebung spielen können.
  • Neben der physischen Sicherheit ist auch die Sauberkeit der Spielplätze und Freiräume zum Spielen von Bedeutung. Durch die regelmäßige Reinigung können Schmutz und mögliche gesundheitliche Risiken minimiert werden. Auch Müll sollte zeitnah entfernt werden, um eine angenehme Umgebung für Kinder zu gewährleisten.

Umgang mit Wagnissen und Risiken

 

  • Die Förderung der Fähigkeit, mit Risiken umzugehen, stellt einen grundlegenden Aspekt der Sicherheitsförderung, insbesondere im Kontext der frühkindlichen Bildung, dar. Dies gilt in gleichem Maße sowohl für Kinder ohne, als auch mit Beeinträchtigungen. Es ist wesentlich, dass Kinder lernen, Risikokompetenz zu entwickeln, um sich in ihrer Umgebung sicher bewegen zu können.
  • Das Paradoxon „Ohne Risiko keine Sicherheit“ verdeutlicht die Notwendigkeit, Kinder nicht vor jeglichen Risiken zu schützen, sondern ihnen vielmehr zu zutrauen und beizubringen, angemessen mit Risiken umzugehen.
  • So ist es in der frühkindlichen Erziehung unabdingbar, Kindern die Möglichkeit zu geben, Risiken und Herausforderungen zu erfahren. Die Aneignung von Risikokompetenz ermöglicht es ihnen, ihre Fähigkeiten zu erweitern und Selbstvertrauen aufzubauen. Das bewusste Zulassen von Risiken und Wagnissen ist daher ebenso bedeutsam, wie die Implementierung von Regeln und Verboten.
  • Eine ausgewogene Sicherheitsförderung für Kinder erfordert somit nicht nur eine klare Struktur, sondern auch die Förderung von eigenverantwortlichem Handeln und Entscheidungsfindung im Umgang mit Gefahren.
  • Die Auseinandersetzung mit Herausforderungen in einem geschützten Umfeld trägt dazu bei, dass Kinder lernen, Risiken richtig einzuschätzen und angemessen zu reagieren. Eine umfassende Sicherheitserziehung berücksichtigt somit nicht nur das Vermeiden von Gefahren, sondern auch die Entwicklung von Kompetenzen im Umgang mit ihnen. Dieser integrative Ansatz fördert nicht nur die physische, sondern auch die psychosoziale Sicherheit von Kindern, was wiederum einen positiven Einfluss auf ihre persönliche Entwicklung und Lebenskompetenzen hat.
  • In diesem Zusammenhang ist es empfehlenswert, den Kindern gezielt Risikosituationen, insbesondere im Rahmen der frühkindlichen Bewegungsförderung, anzubieten. Dabei sollten die Risiken so gestaltet sein, dass die Kinder grundsätzlich in der Lage sind, diese, mit ihren altersspezifischen Kompetenzen sowie individuellen Beeinträchtigungen, zu bewältigen.

💡Die Integration von Risiken und Wagnissen darf jedoch keinesfalls dazu führen, dass mögliche Verletzungen der Kinder in Kauf genommen werden.

Was ist beim Spielplatzbesuch zu bedenken?

Es ist ratsam, auf einen Spielplatzbesuch mit kleineren Kindern stets gut vorbereitet zu sein, um auf unvorhergesehene Situationen reagieren zu können und den Komfort der Kinder zu gewährleisten.

 

Aus diesem Grund sollten folgende Aspekte bedacht und Utensilien keinesfalls vergessen werden:

  1. Taschen- und Feuchttücher, um Gesicht und Hände der Kleinen zu          reinigen, wie beispielsweise nach einem Toilettenbesuch.
  2. Windeln sind unentbehrlich.
  3. Auf die Mitnahme eines Ersatzshirts und einer weiteren Hose sollte nicht verzichtet werden, falls die Kleinen sich versehentlich nass machen oder im Dreck spielen und schmutzig werden.
  4. Kleinkinder haben besonders empfindliche Haut. Sie müssen vor                 Sonneneinstrahlung geschützt werden. Daher ist darauf zu achten, dass alle   unbedeckten Körperstellen der Kinder mit Sonnenschutz eingecremt   werden.                                                                   
  5. Das Kinderschuhwerk muss über eine gute Passform verfügen, um             ein Ausrutschen und Stolpern zu vermeiden. Die Schuhe sollen nicht       drücken und im Zehenbereich über genügend Spielraum verfügen.           Beim Herumtoben auf dem Spielplatz gibt ein festes Schuhwerk mit         rutschhemmenden Sohlen einen sicheren und optimalen Halt.   
  6. Anoraks sollten nicht mit Schnüren und Feststellern versehen sein.     
  7. Je nach geplanter Aufenthaltsdauer und der zu erwartenden                     Außentemperatur, sollte für ausreichende gesunde Nahrung und             Getränke (wie z.Bsp: Tee)(Werbung*) gesorgt sein.

Regelwerke und Publikationen

Die Festlegungen zum Aufbau, und auch für eine barrierefreie Gestaltung, von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen, sind in verschiedenen Normen enthalten, die vom Deutschen Institut für Normung (DIN) veröffentlicht werden. Diese Normen bieten umfassende Informationen zur Identifikation und Bewertung von Risiken sowie zu Maßnahmen zu deren Vermeidung und Behebung. Dabei werden potenzielle Schwachstellen durch Konstruktionsmängel genauso beleuchtet, wie Probleme, die durch einen unsachgemäßen Aufbau, Verschleiß und Witterung entstehen können.

💡 Mit der hier vorgenommenen Zusammenstellung möchten wir Ihnen lediglich eine grobe Übersicht zu den bestehenden Regelwerken und für Sie eventuell interessierenden Publikationen geben.

Wir bitten zu berücksichtigen, dass, neben den nachstehenden Regelwerken, auch die kommunalen Bausatzungen und Bebauungspläne sowie gegebenenfalls die jeweilige Landesbauordnung zu beachtende Vorgaben enthalten können.

Bezugsquellen:

 

für Normen und DIN-Publikationen:

DIN Media GmbH
Saatwinkler Damm 42/43
13627 Berlin

www.dinmedia.de

Kundenservice: 0 30 26 01 – 13 31

 

für Publikationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):

Diese Publikationen können Sie bei der DGUV oder bei Ihrem jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger erhalten .

Normen

Zu den maßgeblichen Regelwerken gehören u. a.:

DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen“
Teil 1: „Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“

DIN 18035 „Sportplätze“
Teil 1: „Freianlagen für Spiele und Leichtathletik — Planung und Maße“

DIN 18040 „Barrierefreies Bauen— Planungsgrundlagen“
Teil 1: „Öffentlich zugängliche Gebäude“
Teil 2: „Wohnungen“
Teil 3: „öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“

DIN 18917 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau — Rasen und Saatarbeiten“

DIN 33942 „Barrierefreie Spielplatzgeräte — Sicherheitstechnische Anforderungen und
Prüfverfahren“

DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“
Teil 1:     „Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und                                  Prüfverfahren“
Teil 2:     „Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und                  Prüfverfahren für Schaukeln“
Teil 3:    „Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und                   Prüfverfahren für Rutschen“
Teil 4:    „Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für          Seilbahnen“
Teil 5:    „Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und                   Prüfverfahren für Karussells“
Teil 6:   „Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und                   Prüfverfahren für Wippgeräte“
Teil 7:   „Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb“
Teil 11: „Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und                   Prüfverfahren für  Raumnetze“

Publikationen des DIN e.V. zum Thema Spielplätze:
   

Publikationen

Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) bietet zum Thema Spielplätze u. a. folgende Veröffentlichungen an:

 

  • Publikation
    DIN-Taschenbuch 105  „Spielplätze und Freizeitanlagen“
    Ausgabe Februar 2021
  • Publikation
    Spielgeräte – Sicherheit auf Europas Spielplätzen
    Erläuterungen in Bildern zu DIN EN 1176
  • Publikation
    Holzspielplätze
    Planung, Schutz, Wartung und Schäden
  • Publikation
    Spielplatzsicherheit
    Inspektion, Wartung, Unfallgefahren – Inklusive typischer Verschleiß, giftige Pflanzen, Gerichtsurteile, DIN-Norm & Gesetze
  • Publikation
    Spielplätze und Freiräume zum Spielen
    Ein Handbuch für Planung und Betrieb
  • Online-Dienst
    Spielgeräte, Sport, Freizeitanlagen

Publikationen der DGUV zum Thema Spielplätze:
   

Zu den Publikationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gehören:

 

  • Publikation
    DGUV Information 202-022
    „Außenspielflächen und Spielplatzgeräte“
  • Publikation
    DGUV Information 202-018
    „Klettern in Kindertageseinrichtungen und Schulen“
  • Publikation
    DGUV Informationen 202-023
    „Giftpflanzen – Beschauen, nicht kauen!“
  • Publikation
    DGUV Information 202-072
    „Seilgärten in Kindertageseinrichtungen und Schulen“

Zusammenfassung:

Fazit

  • Die Inspektion und Wartung von barrierefreien Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen ist von höchster Bedeutung, um die Sicherheit, Funktionalität und Attraktivität zu gewährleisten. Eltern, Gemeinden, Schulen und andere Verantwortliche sollten gemeinsam daran arbeiten, dass Kinder, ohne und mit Beeinträchtigungen, gemeinsam bedenkenlos spielen können und dabei ihre Entwicklung in einem geschützten Umfeld gefördert wird.
  • Nur durch die regelmäßige Pflege können Spielplätze ihre wichtige Rolle als sichere und inspirierende Orte für Kinder weiterhin erfüllen.
  • 💡 Barrierefreie Spielplätze und Freiräume zum Spielen müssen für alle Kinder auffindbar, zugänglich und ohne besondere Erschwernis zweckentsprechend nutzbar sein. Dies setzt eine Reihe von zu erfüllenden Anforderungen voraus, die in zahlreichen Normen näher definiert sowie in Publikationen erläutert und beschrieben werden.

Weiterführende Links: 

© Mobilfuchs, 09.02.2024

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