Auch auf barrierefreien Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen soll, mit den unterschiedlichsten Spielplatzgeräten, wie Schaukeln, Wippen, Rutschen und Karussells, ein vielfältiges Angebot von Betätigungsmöglichkeiten bereitgestellt werden.
Diese dienen nicht ausschließlich nur zur Förderung der Freude an der Bewegung, sondern gleichzeitig auch zur Schulung körperlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten auf spielerische Weise.
Inhalt des Artikels Kindern ist es nicht möglich die von Schaukeln ausgehenden Gefahren realistisch einschätzen zu können. Gerade die großen Schwungmassen von Schaukeln, wie beispielsweise von Vogelnest-, Balken- und Gondelschaukeln, können für Kinder Gefährdungen hervorrufen. Daher sind sie für Kindergartenkinder nicht geeignet und es bedarf bei deren Nutzung einer Beaufsichtigung. Es empfiehlt sich, Schaukeln mit großen Schwungmassen am Rande von Spielplätzen anzuordnen. Damit kann zumindest ein unbeabsichtigtes Hineinlaufen reduziert werden. Zur Erhöhung der Sicherheit kann zusätzlich der Zugang zu diesen Schaukeln über Hecken bzw. andere geeignete Leiteinrichtungen geführt werden. Zu den gebräuchlichsten Wippen gehören die sogenannten Balkenwippen. Sie bestehen aus einem Schaukelbalken an dessen beiden Enden sich jeweils ein Sitz befindet. Beim Wippen der Kinder wird der Schaukelbalken über das Mittellager auf und ab bewegt. Bei Wippen ist dafür zu sorgen, dass ein Einklemmen der Kinder zwischen dem Boden und dem Gerät vermieden wird. Um dies zu erreichen bestehen folgende Möglichkeiten: a) es wird eine Bodenfreiheit von mindestens 23 cm sichergestellt b) Begrenzung der Geschwindigkeit der Gerätebewegung durch eine Minderung der Stoßwirkung (Stoßdämpfung in der Geräteendstellung). Eine wirkungsvolle Herabsetzung der Stoßdämpfung lässt sich erreichen durch: a) den Einbau einer Feder in der Geräteendstellung (unter den Sitzen der Wippe) oder b) in der Geräteendstellung in den Boden hochkant eingefügte Autoreifen (vgl.: Bild 5). Zu den weiterhin zu berücksichtigenden sicherheitsrelevanten Maßnahmen bei Wippen gehören u. a.: a) Um Wippen ist ein von Hindernissen freizuhaltender Fallraum von mindestens 150 cm sicherzustellen. b) Wippen sind auf Böden mit stoßdämpfenden Materialeigenschaften anzuordnen. c) Alle Sitze der Wippe sind generell mit Festhaltegriffen auszustatten. d) Die Sitzposition von Wippen darf eine maximale Höhe von 150 cm nicht übersteigen. e) Für die Hände und Finger dürfen am Mittellager keine Scher- und Quetschgefährdungen bestehen. Bei den Wipptieren handelt es sich in der Regel um Einpunktwippen. Zu den Vertretern der Wipptiere gehören die Schaukelpferde, aber auch die Gruppe der Federtiere, wie beispielsweise Fuchs, Goldfisch, Schaf, Pony usw., die auf einer Stahlfeder montiert sind (vgl.: Bild 6). Zu den sicherheitsrelevanten Anforderungen der Wipptiere gehören: a) Von den Stahlfedern, auch als Tragende Elemente, dürfen keine Einklemm- und Quetschgefährdungen ausgehen. Dies gilt sowohl im ruhenden wie auch im belasteten Zustand. b) Für vorhandene Steh- oder Sitzmöglichkeiten müssen sicher montierte Festhaltegriffe vorgehalten werden. Zudem ist hier wichtig zu beachten, dass die Festhaltemöglichkeiten eine sichere Umgreifbarkeit für das jeweilige Kindesalter ermöglichen (vgl.: Bild 7). c) Zur Vermeidung von Unfällen, insbesondere Augenverletzungen, muss am Ende der hervorstehenden Fußstützen und Handgriffe eine Querschnittsfläche von mindestens 15 cm2 vorhanden sein. d) Die Sitz- bzw. Stehmöglichkeiten von Wipptieren dürfen in einer maximalen Fallhöhe von 100 cm angeordnet sein. e) Es ist zu beachten, dass Wipptiere auf Böden mit stoßdämpfenden Materialeigenschaften zu platzieren sind. f) Befinden sich jedoch die Sitz- oder Stehmöglichkeiten unter einer Höhe von 60 cm über dem Boden, so genügen Bodenbeläge in Form von Rasen oder Oberboden (vgl. Barrierefreie Spielplätze – allgemeine Anforderungen an Spielplatzgeräte). Bei Kindern sind farbenfrohe Rutschen aus Kunststoff sehr beliebt. Aber auch Rutschen aus Edelstahl sind gefragt, da sie eine besonders lange Lebensdauer haben. Hier besteht jedoch das Risiko, dass sie sich bei direkter Sonnenlichteinstrahlung aufheizen. Es ist zu empfehlen, diese Rutschen nach Norden hin anzuordnen. Ansonsten kann gegebenenfalls alternativ ein weiterer Sonnenschutz erforderlich werden. 💡 Für Kinder im Lebensalter von 2 bis 4 Jahren sollten die Rutschen eine Höhe von 110 cm nicht übersteigen. Die für die Nutzung von Kleinkindern (Krippenkinder) vorgesehenen Rutschen sollten zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen: a) eine geringe Fallhöhe, b) ein müheloser Zugang sowie c) eine kurze Rutschlänge. Diese Anforderungen lassen sich mit Hilfe von Hangrutschen auf unkomplizierte Weise realisieren. Zudem sollten für Krippenkinder Rutschen mit einer schmalen Rutschfläche gewählt werden, da breitere Rutschflächen die Nutzbarkeit für sie erschweren. Für die Kinder im Alter von 4 bis 9 Jahren können Rutschen mit einer Höhe von über 200 cm gewählt werden. 💡 Aus Sicherheitsgründen sollte der Auslauf einer Rutsche in keinem Fall in einen Sandkasten geführt werden. Der für einen Auslauf einer Rutsche benötigte Freiraum kann bis zu 200 cm ergeben. Er steht in Abhängigkeit des jeweiligen Rutschentyps und ist den Herstellerangaben zu entnehmen. Die Abstandshöhe zwischen dem Boden und dem Ende einer Rutsche im Auslauf richtet sich nach der Länge einer Rutsche. So darf die Abstandshöhe für Rutschen unter einer Länge von 150 cm nicht größer als 20 cm sein. Dagegen ist für Rutschen mit einer Länge von mehr als 150 cm eine maximale Abstandshöhe von 35 cm zulässig. Die sich auf dem Markt befindenden Karussells, werden in den unterschiedlichsten Formen, beispielsweise als Drehkreuz oder Drehscheibe, angeboten. Angesichts des oftmals beträchtlich zu bewegenden Karussellgewichts und der Energie, die die Kinder bei der Karussellbetätigung aufbringen, ist der sicheren Konstruktion sowie den seitlichen Freiräumen der Karussells eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken. a) Zur Vermeidung von Verletzungen der Füße sind Karussells mit mitdrehendem Boden, bodenbündig aufzustellen. Alternativ besteht die Möglichkeit, an deren Unterseite einen Mindestfreiraum von 6 cm Höhe, anzuordnen. b) Für Karussells ist ein seitlich umlaufender Freiraum von mindestens 200 cm vorzusehen. Für Drehscheiben beträgt dieser 300 cm. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass dieser Freiraum von Hindernissen freigehalten wird. c) Für den Fallraum der Karussells sind Bodenbeläge mit stoßdämpfenden Eigenschaften auszuwählen (vgl. Barrierefreie Spielplätze – allgemeine Anforderungen an Spielplatzgeräte). d) Es ist zu berücksichtigen, dass Kleinkinder bei der Nutzung von Karussells eine spezielle Betreuung benötigen. Weiterführende Links: © Mobilfuchs, 17.03.2024Schaukeln
Schaukelsitze
Schaukeln mit großer Schwungmasse
Wippen
Sicherheitsrelevante Maßnahmen
Wipptiere
Rutschen
Auf dieser Webseite wollen wir uns jedoch ausschließlich nur mit den Kinderrutschen befassen, die auf Spielplätzen zum Einsatz kommen.
Material
Die passende Rutsche für das jeweilige Kindesalter
Die Hangrutsche ist eine unkomplizierte Rutsche, die jedoch nicht wie üblich von einem Turm herabführt, sondern entlang eines Hanges verläuft (vgl.: Bild 9). Damit ähnelt sie einer Rodelbahn.Auslaufbereich der Rutschen
Fallraum
Es ist jedoch zu beachten, dass sich in diesem Freiraum keine Gegenstände befinden oder hineinragen dürfen.Karussells
Fazit
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