💡 Zur Erfüllung dieser Zielstellung müssen angemessene und ausreichend große Bereiche für Spiel und Bewegung zur Verfügung stehen. Inhalt des Artikels Es ist empfehlenswert, dass Kinder auf Spielplätzen nicht nur vorgefertigte Spielgeräte sowie Elemente zur Förderung von Sinnes- und Bewegungsfähigkeiten vorfinden. Sie sollten dort auch die Möglichkeit erhalten, sich selbstständig Bereiche zu gestalten oder diese zu verändern. Damit können die Kinder wirkungsvoll ihre kreativen Fähigkeiten entfalten. Das Spielen im Raum für das „entdeckende Lernen“, sollte möglichst unkontrolliert von Erwachsenen stattfinden können. Für Rückzugsmöglichkeiten und zur Bewegungsförderung, kann hier die Geländetopografie sowie ein gezieltes Modellierungsangebot genutzt werden. a) schadstoffbelasteten b) leicht splitternden c) scharfkantigen oder d) schweren Materialien angeboten werden. Während die Nutzung von Sperrmüll nicht gestattet ist, sind u. a. Holzbretter, Steine oder auch Getränkekisten geeignet. Unterschiedliche Spielbereiche lassen sich durch eine strukturierte Anordnung von Gräsern, Sträuchern, Bäumen oder auch Stauden gestalten. Auch andere bauliche Elemente, wie beispielsweise Mauern, können dazu beitragen. Größere, miteinander verbundene Bereiche fördern eigenständige Aktivitäten und ermöglichen ein ausgelassenes Toben. Die verschiedensten Ausgestaltungsvarianten lassen variable Spielbereiche entstehen, die für ein zurückgezogenes, ungestörtes und ruhiges Spielen geeignet sind. Allerdings ist hier sicher zu stellen, dass die Spielbereiche für Kleinkinder einsehbar sein müssen. Es ist notwendig, verschiedene Flächengrößen bereitzustellen, um den vielfältigen Anforderungen, resultierend aus den Bewegungs- , Wahrnehmungs-, Betätigungs-, und Spielmöglichkeiten, gerecht zu werden. Bei der Planung eines Spielplatzes ist für die altersgerechte Spielplatzgröße eine entsprechende Fläche einzuplanen. a) für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr: mindestens 500 m2 (Brutto) b) für Kinder zwischen dem 6. und dem 11. Lebensjahr: mindestens 5 000 m2 (Brutto) c) für Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche: mindestens 10 000 m2 (Brutto). 💡 Die hier angegebenen Größen der Flächen sind als Richtwerte anzusehen. Dabei sind jeweils die örtlichen Bedingungen, wie beispielsweise die Art der Bebauung sowie die Einwohnerdichte, zu berücksichtigen und der Planung zu Grunde zu legen. a) Breite eines Rollstuhls: 70 cm b) Breite eines Rollstuhls bei Betätigung durch Nutzer: 80 cm c) Breite für zwei Rollstühle nebeneinander (Begegnungsfall): 180 cm d) Breite für Rollstuhl und einen nebenher gehenden Fußgänger: 160 cm e) Länge eines Rollstuhls: 125 cm, kann unterschiedlich sein, Straßenrollstuhl bis zu 150 cm f) Länge für Rollstuhl + eine schiebende Person: 175 cm g) für Rangiervorgänge und Richtungswechsel mit dem Rollstuhl: 150 cm Länge x 150 cm Breite h) Breite zum Passieren von Engstellen und Durchgänge mit dem Rollstuhl: 90 cm i) Breite für eine Person mit zwei Stützen: 80 cm j) Breite für eine Person mit einer Stütze: 70 cm k) Spurbreite eines Blindenlangstockgängers: 120 cm a) Eine Fallhöhe von 60 cm, insbesondere auf bitumengebundenen Böden oder Beton, darf nicht überschritten werden. b) Ist eine Fallhöhe von 60 cm unvermeidbar, ist der Fallbereich mit stoßdämpfenden Bodenbelägen auszustatten. Steine erfreuen sich als populäre Gestaltungselemente von Spielbereichen großer Beliebtheit und werden vielfältig eingesetzt. Sie finden häufig Verwendung für die Gestaltung und den Bau von: a) Sitzstufen, b) Klettersteinen, c) Treppen, d) Trockenmauern und e) Wegen. Auch wenn diese im Eigenbau hergestellt werden, kann aus Sicherheitsgründen nicht auf eine fachgerechte Ausführung verzichtet werden. a) standsicherer Einbau, b) kein Wegrollen oder Umkippen beim Begehen, c) an zugänglichen Stellen sind abgerundete Steine zu verwenden (mit gefassten oder gebrochenen Kanten zur Verhinderung von Verletzungen durch scharfe Ränder), d) die Abstände zwischen Steinen dürfen nicht größer als 3 cm sein, e) sind zwischen Steinen Abstände von mehr als 3 cm unvermeidbar, müssen diese zum Schutz vor dem Einklemmen oder Hängenbleiben mit den Füßen, verfüllt werden, f) witterungsbedingte Schäden erfordern eine Ausbesserung. Weiterführende Links: © Mobilfuchs, 01.03.2024
Allgemeine Anforderungen
Selbständige Gestaltungsmöglichkeit von Spielplatzbereichen
Gliederung von Spielplatzbereichen
Flächenbedarf durch Spielangebote
Flächenbedarf durch mobilitätsbedingte Beeinträchtigungen der Kinder
Zu diesen Personengruppen gehören in der Regel die Nutzer von Rollstühlen, Rollatoren, Unterarmstützen und Blindenlangstöcken.Gestaltungselemente für Spielplatzbereiche
Steine
Holz
Fazit
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Barrierefreie Spielplätze – allgemeine Anforderungen an Spielplatzbereiche
Hinweis:
Die auf dieser Webseite angegebenen Angaben für das Alter der Kinder sind lediglich als Richtwerte zu verstehen. Diese können im Rahmen der Inklusion, je nach den Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit Beeinträchtigungen, abweichen.
Zum Spielen in diesem Bereichen dürfen keine
Gesamtfläche für die altersgerechte Spielplatzgröße:
Die Gesamtfläche beträgt:
Mindestmaße für die Bewegungsflächengröße:
Für die Bewegungsflächengröße gelten folgende Mindestmaße:
Dabei müssen folgende Aspekte Berücksichtigung finden:
Damit die aus Steinen errichteten Objekte als sicher gelten, müssen sie folgende Anforderungen erfüllen:
Zusammenfassung:
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