Die Sicherheit eines Kinderspielplatzes unterliegt anspruchsvollen Standards. Die Spielplatzgeräte sollen den Kindern, sowohl ohne als auch mit Beeinträchtigungen, die Möglichkeit bieten, Spiel- und Bewegungsaktivitäten nachzugehen, die ihren natürlichen Bewegungsdrang befriedigen. Aufgrund ihres noch nicht vollständig entwickelten Gefahrenbewusstseins, müssen Kinder entsprechend ihres Alters vor Risiken geschützt werden, die für sie unvorhersehbar sind.
Darüber hinaus sollte die Gestaltung des Spielplatzes altersgerecht und vielfältig sein, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Kinder gerecht zu werden. Dies erfordert eine kontinuierliche Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Spielplatzgeräte.
Inhalt des Artikels
- 1 Sicherheit der Spielplatzgeräte
- 2 Allgemeine Anforderungen an Spielplatzgeräte
- 3 Bewegungsflächen innerhalb von Spielplatzgeräten
- 4 geneigte Strecken innerhalb von Spielplatzgeräten
- 5 Lichtraumprofil in Spielplatzgeräten
- 6 Radabweiser
- 7 Absturzsicherungen (Geländer und Brüstungen)
- 8 Handläufe
- 9 Orientierungshilfen
- 10 Zu- und Ausgänge von Spielplatzgeräten
- 11 Treppen, vornehmlich zum Spielen
- 12 Rampen, vornehmlich für die Zugänglichkeit von Spielplatzgeräten
- 13 Fallräume unter Spielplatzgeräten
- 14 Bodenmaterialien für Fallräume
- 15 Fazit
Sicherheit der Spielplatzgeräte
Für die folgenden Absturzhöhen sind die aufgeführten Ausstattungen erforderlich: a) Absturzhöhen bis zu 15 cm sind abzusichern mit: Radabweisern b) Absturzhöhen über 15 cm bis 100 cm sind abzusichern mit: Radabweisern, Geländer und Handläufen c) Absturzhöhen über 100 cm sind abzusichern mit: Radabweisern, Brüstungen und Handläufen – bei glatten, geschlossenen und bis auf den Boden herabreichenden Brüstungen kann auf Radabweiser verzichtet werden. In Bewegungsflächen vorhandene Öffnungen, wie beispielsweise Fugen, Löcher oder Spalten, dürfen eine Größe von nicht mehr als 8 mm haben. Geneigte Strecken in Spielplatzgeräten dürfen eine maximale Längsneigung von 6 % und eine Querneigung von maximal 3 % aufweisen. Diese sind mit einem Geländer oder einer Brüstung abzusichern. Nach einer maximalen Länge von 600 cm einer geneigten Strecke ist eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm anzuordnen. Das Lichtraumprofil in Spielplatzgeräten muss mindestens 200 cm betragen. Dabei handelt es sich um die Höhe zwischen der Bewegungsfläche und der untersten Fläche des von oben am weitesten herabreichenden Spielplatzgeräteteils über der Bewegungsfläche. Wenn die festgelegte Höhe des Lichtraumprofils nicht erreicht wird, muss dies an dieser Stelle durch Orientierungshilfen mit einer Warnfunktion gekennzeichnet werden. Die Radabweiserhöhe muss, zwischen Boden und seiner obersten Kante, ca. 11 cm ergeben. Gemäß DIN 18034-1 ist in diesem Höhenbereich kein offener Zwischenraum vom mehr als 2 cm gestattet. Der Bereich, in dem Räder abgewiesen werden, muss senkrecht über der Bewegungsfläche positioniert sein. Vorhandene Rundungsradien dürfen nicht mehr als 2 cm betragen. Zum Schutz gegen einen Absturz von Spielplatzgeräten sind Absturzsicherungen unentbehrlich. In der Regel sind zu diesem Zweck Geländer und Brüstungen zu verwenden (siehe Bild 2). Absturzsicherungen, die in Spielplatzgeräten für Bereiche mit einer Rollstuhlnutzung vorgesehen sind, müssen einer Krafteinwirkung gegen Nachgeben oder Versagen, von 1 500 N/m aushalten. Ist zur Ermöglichung einer Spielfunktion eine Öffnung in der Brüstung oder im Geländer erforderlich, muss diese gegen einen Zutritt abgeschirmt werden. Für alle Bewegungsflächen (ohne einen Rollstuhlzugang), die sich in einer Höhe zwischen 60 cm bis 150 cm befinden, ist mindestens ein Geländer erforderlich. Bei einer bestehenden Fallhöhe zwischen 100 cm bis 200 cm, muss für Kinder über drei Jahre ein Geländer vorhanden sein. Die Geländerhöhe muss, gemessen zwischen Boden und der Oberkante des Geländers, im Bereich von mindestens 60 cm, vorzugsweise 70 cm bis maximal 85 cm, liegen. 💡Werden Geländer nicht mit einem Handlauf ausgerüstet, muss der obere Geländerbereich so ausgebildet werden, dass er ein sicheres Festhalten ermöglicht. In Spielplatzgeräten sollen die Orientierungshilfen vordergründig der Warn- und Leitfunktion dienen. Orientierungshilfen sind so auszubilden, sodass ihre Information mit mindestens zwei Sinnen (auditiv, haptisch, visuell) wahrnehmbar sind. Orientierungshilfen mit einer Warnfunktion müssen so gestaltet sein, dass sie unmissverständlich und durch ihre Positionierung rechtzeitig eine Gefahrenstelle anzeigen. Visuelle Orientierungshilfen zur Warnung müssen über einen Leuchtdichtenkontrast von 0,7 verfügen. Zudem kann hier ein gezielter Einsatz von Farben, wie beispielsweise der Signalfarbe „Gelb“, eine rechtzeitige und sichere Wahrnehmung erleichtern. Es ist notwendig, Orientierungshilfen mit einer Leitfunktion in Spielplatzgeräten einzusetzen, um die Führung zu unterstützen und die Spielfunktion zu optimieren. Visuelle Orientierungshilfen zur Führung sollen über einen Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4 verfügen. Der Zutritt für Kinder zu nicht altersgerechten Spielplatzgeräten ist zu verhindern bzw. zumindest für sie deutlich zu erschweren. Bei der Schaffung derartiger Zugangserschwernisse spricht man auch von Eingangsfiltern. Insbesondere der Zugang von Spielplatzgeräten für Kinder unter drei Jahren sollte mit einem Eingangsfilter erschwert werden, wenn diese besondere Gefahren darstellen oder für diese Altersgruppe ungeeignet sind. Ein wirksamer Eingangsfilter entsteht, wenn beispielsweise die Podesthöhe 60 cm über dem Boden liegt. Der Einstiegsfilter für Leitern ist dann gegeben, wenn die unterste Sprosse in einer Höhe von 40 cm angeordnet ist. 💡 Treppen können sowohl als ein selbständiges Spielangebot, aber auch als Zugang zu Spielplatzgeräten dienen. Für Treppen, die hauptsächlich als integraler Bestandteil eines Spielangebots oder eines Spielplatzgeräts konzipiert sind, kann gegebenenfalls von den regulären Vorgaben für Treppen, die vorrangig der Fortbewegung dienen, abgewichen werden. Da Treppen jedoch stets ein erhöhtes Sturzrisiko bedeuten, sollte vorzugsweise auf die Einhaltung der für Treppen zu erfüllenden sicherheitsrelevanten Anforderungen geachtet, sowie auf die Anordnung von Orientierungshilfen nicht verzichtet werden. Hinweise hierzu finden Sie auf den folgenden Webseiten. Die für Spielplatzgeräte oder Spielangebote entworfenen Treppen werden häufig als Einzelstufenanlage oder Knüppeltreppe ausgebildet. Derartige Treppen können zur Verbindung unterschiedlich hoher Ebenen bei Spielplatzgeräten dienen. Jedoch ist beim Aufbau dieser Treppen zu berücksichtigen, dass die Stufen waagerecht angeordnet werden und die Steigungen aller Setzstufen einheitlich auszubilden sind. Im Bereich der Treppenläufe dürfen keine potenziellen Fangstellen vorhanden sein. Generell ist bei allen Treppen, die Bestandteil eines Spielangebots oder eines Spielplatzgeräts sind, auf entstandene Abnutzungen und Mängel, wie beispielsweise überstehende Nägel oder Schrauben, zu achten. Derartige Unzugänglichkeiten müssen unverzüglich behoben werden. Die schiefe Ebene einer Rampe an Spielplatzgeräten verbindet zwei Flächen in unterschiedlichen Höhen. Dabei darf die Neigung der schiefen Ebene einen Winkel von nicht mehr als 38° (≈ 78 %) zur Horizontalen übersteigen. Soll jedoch ein Zugang über eine Rampe zu Spielplatzgeräten für Kinder unter 3 Jahren erschwert bzw. verhindert werden, kann dies mit einer Rampenneigung von ca. 38° erreicht werden. Um ein Abgleiten auf der Rampe zu vermeiden, sollte diese mit griffigen Bodenbelägen versehen werden. Je steiler eine Rampenneigung wird, desto mehr zusätzliche Vorkehrungen gegen ein Abrutschen und somit zur Verbesserung des Halts sind zu treffen. Zu den bewährten Maßnahmen gehören beispielsweise, in regelmäßigen Abständen quer zur Längsneigung der Rampe angeordnete, Holzleisten. An steilen Rampen können Klettertaue, die jeweils seitlich an den oberen und unteren Enden des Rampenlaufs befestigt werden, die Aufwärtsbewegung erleichtern. Der Einsatz von Steinen und Beton bis zu einer maximalen Fallhöhe von ≤ 60 cm ist möglich . Der Einsatz von bitumengebundenen Böden bis zur einer maximalen Fallhöhe von ≤ 60 cm ist möglich. Der Einsatz des Oberbodens bis zu einer maximalen Fallhöhe von ≤ 100 cm ist möglich. Der Einsatz des Rasens bis zur einer maximalen Fallhöhe von ≤ 150 cm ist möglich. Für den Einsatz von Holzschnitzel gelten folgende Anforderungen: a) Verwendung von zerkleinertem Holz b) zur Herstellung sind keine Holzwerkstoffe zu verwenden c) Holzschnitzel sollen keine Laub- und Rindenanteile enthalten d) die Korngröße der Holzschnitzel soll zwischen 5 mm bis 30 mm liegen e) die Holzschnitzel können nur auf einem entwässernden Fundament oder Geländeboden eingesetzt werden (Vermeidung von Stauwasser). Der Einsatz von Holzschnitzeln mit einer Schichtstärke von mindestens 20 cm (+ 10 cm) bis zu einer maximalen Fallhöhe von ≤ 200 cm ist möglich. Der Einsatz von Holzschnitzeln mit einer Schichtdicke von mindestens 30 cm (+ 10 cm) bis zu einer maximalen Fallhöhe von ≤ 300 cm ist möglich. Weiterführende Links: © Mobilfuchs, 24.02.2024
Allgemeine Anforderungen an Spielplatzgeräte
Bewegungsflächen innerhalb von Spielplatzgeräten
geneigte Strecken innerhalb von Spielplatzgeräten
Lichtraumprofil in Spielplatzgeräten
Radabweiser
Absturzsicherungen (Geländer und Brüstungen)
Allgemeines
Geländer
Brüstungen
Handläufe
Orientierungshilfen
Sie dürfen zur Vermeidung von Blendungen über keine spiegelnden Oberflächen verfügen. Deren Größe, Form und Farbgebung helfen die schnelle und sichere Wiedererkennbarkeit zu verbessern.Orientierungshilfen mit Warnfunktion
Orientierungshilfen mit Leitfunktion
Zu- und Ausgänge von Spielplatzgeräten
Treppen, vornehmlich zum Spielen
Knüppeltreppen bestehen aus Stufen, die auf beiden Seiten von eingeschlagenen Pfählen, gegen welche Querbretter gelegt sind, und gegebenenfalls mit robusten Handläufen begrenzt werden. Die Stufen selbst sind oft einfach und schlicht gestaltet, häufig mit Sand oder Kies gefüllt. Es ist dabei nicht ungewöhnlich, dass die einzelnen Treppenstufen unterschiedliche Höhen aufweisen und gelegentlich auch leicht schräg angelegt sind.Rampen, vornehmlich für die Zugänglichkeit von Spielplatzgeräten
Fallräume unter Spielplatzgeräten
Bodenmaterialien für Fallräume
Fazit
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