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Barrierefreie Spielplätze – allgemeine Anforderungen an Spielplatzgeräte

Bild 1: Klettergerüst aus rot, blau und gelb bemalten Rundhölzern mit 3 Rutschen und Kletterwand
Bild 1: Klettergerüst mit 3 Rutschen 
Photo by Lisa Burch on Pixabay

Die Sicherheit eines Kinderspielplatzes unterliegt anspruchsvollen Standards. Die Spielplatzgeräte sollen den Kindern, sowohl ohne als auch mit Beeinträchtigungen, die Möglichkeit bieten, Spiel- und Bewegungsaktivitäten nachzugehen, die ihren natürlichen Bewegungsdrang befriedigen. Aufgrund ihres noch nicht vollständig entwickelten Gefahrenbewusstseins, müssen Kinder entsprechend ihres Alters vor Risiken geschützt werden, die für sie unvorhersehbar sind.

 

Darüber hinaus sollte die Gestaltung des Spielplatzes altersgerecht und vielfältig sein, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Kinder gerecht zu werden. Dies erfordert eine kontinuierliche Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Spielplatzgeräte.

Hinweis:
Die auf dieser Webseite angegebenen Angaben für das Alter der Kinder sind lediglich als Richtwerte zu verstehen. Diese können im Rahmen der Inklusion, je nach den Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit Beeinträchtigungen, abweichen.

Sicherheit der Spielplatzgeräte

  • Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die in Deutschland käuflich verfügbaren Spielplatzgeräte den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Spielplatzgeräte gemäß den Vorgaben der Normenreihe DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ und barrierefrei nach der DIN 33942 „Barrierefreie Spielplatzgeräte“ hergestellt wurden.
  • Die nach DIN EN 1176 gefertigten Produkte sind anhand einer am Spielplatzgerät befestigten Plakette erkennbar. Diese enthält eine Information zur angewandten Norm sowie zum Hersteller.
  • 💡Wer generell auf der sicheren Seite sein möchte, sollte nur Spielplatzgeräte mit einem GS-Prüfzeichen erwerben bzw. verwenden.

Allgemeine Anforderungen an Spielplatzgeräte

 

  • Die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von barrierefreien Spielelementen bzw. Spielplatzgeräten auf jedem Spielplatz ist unerlässlich.
  • Bei der Auswahl der unterschiedlichen Spielplatzgeräte sollte das Augenmerk nicht nur auf der Stärkung körperlicher Fertigkeiten liegen. Es sollte zwischen diesen sowie den zur Förderung der sensorischen, kognitiven, sozialen und kommunikativen Fertigkeiten eine ausgewogene Berücksichtigung erfolgen.
  • Es wird empfohlen, dass die Spielplatzgeräte im visuellen Kontrast zu ihrer Umgebung stehen bzw. in sich selbst kontrastreich gestaltet sein sollten.
  • Neben den Festlegungen für eine sichere Nutzung von Spielplatzgeräten sind zudem zusätzliche Gesichtspunkte für deren barrierefreie Nutzung zu berücksichtigen und einzuhalten.
  • In Bezug auf die Materialien, die Größe und die Funktion, müssen alle Spielplatzgeräte und/oder Spielplatzgeräteteile die auftretenden dynamischen und statischen Belastungen aushalten.
  • Für einige Bauteile der Spielplatzgeräte müssen zusätzlich die Verwendung von Hilfsmitteln und die Zugänglichkeit für eine benötigte Hilfestellung sowie gegebenenfalls die Mitbenutzung von Assistenzpersonen Berücksichtigung finden.

Weitere maßgebliche Anforderungen können den Normen DIN EN 1177 sowie der Normenreihe DIN EN 1176 entnommen werden.

Bewegungsflächen innerhalb von Spielplatzgeräten

 

  • Für die Teile von Spielplatzgeräten, die zweckentsprechend zum Aufenthalt und zur Richtungsänderung mit einem Rollstuhl benötigt werden, oder auch zum Zu- und Ausgang der Spielplatzgeräte führen, sind ausreichende Bewegungsflächen vorzusehen. Diese müssen eine Mindestbreite von 150 cm und eine Mindestlänge von 150 cm aufweisen.
  • Wenn Bewegungsflächen am Anfang und am Ende in eine Bewegungsfläche innerhalb der Spielplatzgeräte übergehen und ihre Gesamtlänge nicht länger als 600 cm ist, dürfen sie eine Breite von mindestens 90 cm haben.
  • Eine Überlagerung von Bewegungsflächen ist zulässig, solange dies nicht zu einer Einschränkung der jeweils einzelnen Spielplatzgerätebereiche führt.
  • Die Bewegungsflächen in den Spielplatzgeräten müssen stufenlos erreichbar sein. Ihre Funktion darf nicht durch beispielsweise hineinragende Bauteile eingeschränkt werden.
  • Wenn ein Spielplatzgerät, oder Teile davon, nicht mit dem Rollstuhl zugänglich und nutzbar sind, müssen angemessene Umsetzflächen vorgehalten werden, die ein Umsetzen in das Spielplatzgerät sicherstellen.

💡 Rollstuhlbefahrbare Bewegungsflächen in Spielplatzgeräten sind bei bestehender Absturzgefährdung, je nach erreichter Absturzhöhe, zu schützen.

Ausstattungen für Absturzhöhen:

Für die folgenden Absturzhöhen sind die aufgeführten Ausstattungen erforderlich:

a) Absturzhöhen bis zu 15 cm sind abzusichern mit: Radabweisern

b) Absturzhöhen über 15 cm bis 100 cm sind abzusichern mit: Radabweisern, Geländer und Handläufen

c) Absturzhöhen über 100 cm sind abzusichern mit: Radabweisern, Brüstungen und Handläufen – bei glatten, geschlossenen und bis auf den Boden herabreichenden Brüstungen kann auf Radabweiser verzichtet werden.

In Bewegungsflächen vorhandene Öffnungen, wie beispielsweise Fugen, Löcher oder Spalten, dürfen eine Größe von nicht mehr als 8 mm haben.

geneigte Strecken innerhalb von Spielplatzgeräten

Geneigte Strecken in Spielplatzgeräten dürfen eine maximale Längsneigung von 6 % und eine Querneigung von maximal 3 % aufweisen. Diese sind mit einem Geländer oder einer Brüstung abzusichern.

Nach einer maximalen Länge von 600 cm einer geneigten Strecke ist eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm anzuordnen.

Lichtraumprofil in Spielplatzgeräten

Das Lichtraumprofil in Spielplatzgeräten muss mindestens 200 cm betragen. Dabei handelt es sich um die Höhe zwischen der Bewegungsfläche und der untersten Fläche des von oben am weitesten herabreichenden Spielplatzgeräteteils über der Bewegungsfläche.

Wenn die festgelegte Höhe des Lichtraumprofils nicht erreicht wird, muss dies an dieser Stelle durch Orientierungshilfen mit einer Warnfunktion gekennzeichnet werden.

Radabweiser

Die Radabweiserhöhe muss, zwischen Boden und seiner obersten Kante, ca. 11 cm ergeben. Gemäß DIN 18034-1 ist in diesem Höhenbereich kein offener Zwischenraum vom mehr als 2 cm gestattet.

Der Bereich, in dem Räder abgewiesen werden, muss senkrecht über der Bewegungsfläche positioniert sein. Vorhandene Rundungsradien dürfen nicht mehr als 2 cm betragen.

Absturzsicherungen (Geländer und Brüstungen)

Zum Schutz gegen einen Absturz von Spielplatzgeräten sind Absturzsicherungen unentbehrlich. In der Regel sind zu diesem Zweck Geländer und Brüstungen zu verwenden (siehe Bild 2).

Bild 2: Blaues Klettergerüst mit 3 Rutschen und Treppe mit Geländer.
Bild 2: Blaues Klettergerüst mit 3 Rutschen
Photo by 26057 on Pixabay

Allgemeines

Absturzsicherungen, die in Spielplatzgeräten für Bereiche mit einer Rollstuhlnutzung vorgesehen sind, müssen einer Krafteinwirkung gegen Nachgeben oder Versagen, von 1 500 N/m aushalten.

Ist zur Ermöglichung einer Spielfunktion eine Öffnung in der Brüstung oder im Geländer erforderlich, muss diese gegen einen Zutritt abgeschirmt werden.

Die Konstruktion von Absturzsicherungen muss so erfolgen, dass diese nicht zum Klettern ermutigt.

Geländer

Für alle Bewegungsflächen (ohne einen Rollstuhlzugang), die sich in einer Höhe zwischen 60 cm bis 150 cm befinden, ist mindestens ein Geländer erforderlich.

Bei einer bestehenden Fallhöhe zwischen 100 cm bis 200 cm, muss für Kinder über drei Jahre ein Geländer vorhanden sein. Die Geländerhöhe muss, gemessen zwischen Boden und der Oberkante des Geländers, im Bereich von mindestens 60 cm, vorzugsweise 70 cm bis maximal 85 cm, liegen.

💡Werden Geländer nicht mit einem Handlauf ausgerüstet, muss der obere Geländerbereich so ausgebildet werden, dass er ein sicheres Festhalten ermöglicht.

Brüstungen

  • Für alle Bewegungsflächen (ohne einen Rollstuhlzugang), die sich in einer Höhe über 150 cm befinden, ist eine Brüstung notwendig.
  • Die Brüstungshöhe muss, gemessen zwischen Boden und der Oberkante der Brüstung, bei mindestens 70 cm liegen. In den Fällen eines vorhandenen Radabweisers, muss die Mindesthöhe der Brüstung 80 cm betragen.
  • Die Spielplatzgeräte, die zur Nutzung für Kinder unter drei Jahren vorgesehen sind, müssen bereits bei einer vorhandenen Fallhöhe von 60 cm mit einer Brüstung versehen sein.
  • Die Spielplatzgeräte, die zur Nutzung für Kinder ab drei Jahren bestimmt sind, müssen ab einer vorhandenen Fallhöhe von 200 cm mit einer Brüstung versehen sein.

Es ist unzulässig, Brüstungen mit horizontalen Elementen auszustatten, die sich zum Setzen oder Klettern eignen bzw. dazu animieren.

Handläufe

 

  • Falls Handläufe in Verbindung mit Radabweisern installiert sind, müssen sie im Lot über dem Radabweiser positioniert werden.
  • Die Anordnungshöhe der Handläufe muss, gemessen zwischen Boden und der Oberkante der Handläufe, im Bereich von mindestens 70 cm bis maximal 85 cm liegen. Dabei ist eine ununterbrochene Handlaufgestaltung vorzusehen.
  • Der Durchmesser von unbeweglichen (starren) Handläufen muss ca. 3,5 cm betragen. Dagegen ist für bewegliche Handläufe ein Durchmesser von mindestens 1,6 cm zulässig.
  • In den Fällen, in denen bewegliche Elemente als Handlauf benutzt werden sollen, müssen diese so angeordnet werden, dass von deren Befestigungspunkten keine Klemm-, Einzugs-, Scher- oder Quetschstellen verursacht werden.
  • Handläufe müssen in der Horizontalen einer Krafteinwirkung, gegen bleibende Verformungen oder Beschädigungen, von 1 500 N/m aushalten.

Orientierungshilfen

In Spielplatzgeräten sollen die Orientierungshilfen vordergründig der Warn- und Leitfunktion dienen.

Orientierungshilfen sind so auszubilden, sodass ihre Information mit mindestens zwei Sinnen (auditiv, haptisch, visuell) wahrnehmbar sind.
Sie dürfen zur Vermeidung von Blendungen über keine spiegelnden Oberflächen verfügen. Deren Größe, Form und Farbgebung helfen die schnelle und sichere Wiedererkennbarkeit zu verbessern.

Orientierungshilfen mit Warnfunktion

Orientierungshilfen mit einer Warnfunktion müssen so gestaltet sein, dass sie unmissverständlich und durch ihre Positionierung rechtzeitig eine Gefahrenstelle anzeigen.

Visuelle Orientierungshilfen zur Warnung müssen über einen Leuchtdichtenkontrast von 0,7 verfügen. Zudem kann hier ein gezielter Einsatz von Farben, wie beispielsweise der Signalfarbe „Gelb“, eine rechtzeitige und sichere Wahrnehmung erleichtern.

Orientierungshilfen mit Leitfunktion

Es ist notwendig, Orientierungshilfen mit einer Leitfunktion in Spielplatzgeräten einzusetzen, um die Führung zu unterstützen und die Spielfunktion zu optimieren.

Visuelle Orientierungshilfen zur Führung sollen über einen Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4 verfügen.

Zu- und Ausgänge von Spielplatzgeräten

Die Zu- und Ausgänge von Spielplatzgeräten sind mit sicheren Treppen und barrierefrei nutzbaren Rampen auszustatten.

Der Zutritt für Kinder zu nicht altersgerechten Spielplatzgeräten ist zu verhindern bzw. zumindest für sie deutlich zu erschweren. Bei der Schaffung derartiger Zugangserschwernisse spricht man auch von Eingangsfiltern.

Insbesondere der Zugang von Spielplatzgeräten für Kinder unter drei Jahren sollte mit einem Eingangsfilter erschwert werden, wenn diese besondere Gefahren darstellen oder für diese Altersgruppe ungeeignet sind. Ein wirksamer Eingangsfilter entsteht, wenn beispielsweise die Podesthöhe 60 cm über dem Boden liegt. Der Einstiegsfilter für Leitern ist dann gegeben, wenn die unterste Sprosse in einer Höhe von 40 cm angeordnet ist.

Treppen, vornehmlich zum Spielen

💡 Treppen können sowohl als ein selbständiges Spielangebot, aber auch als Zugang zu Spielplatzgeräten dienen.

Für Treppen, die hauptsächlich als integraler Bestandteil eines Spielangebots oder eines Spielplatzgeräts konzipiert sind, kann gegebenenfalls von den regulären Vorgaben für Treppen, die vorrangig der Fortbewegung dienen, abgewichen werden. Da Treppen jedoch stets ein erhöhtes Sturzrisiko bedeuten, sollte vorzugsweise auf die Einhaltung der für Treppen zu erfüllenden sicherheitsrelevanten Anforderungen geachtet, sowie auf die Anordnung von Orientierungshilfen nicht verzichtet werden. Hinweise hierzu finden Sie auf den folgenden Webseiten.

Die für Spielplatzgeräte oder Spielangebote entworfenen Treppen werden häufig als Einzelstufenanlage oder Knüppeltreppe ausgebildet. Derartige Treppen können zur Verbindung unterschiedlich hoher Ebenen bei Spielplatzgeräten dienen. Jedoch ist beim Aufbau dieser Treppen zu berücksichtigen, dass die Stufen waagerecht angeordnet werden und die Steigungen aller Setzstufen einheitlich auszubilden sind. Im Bereich der Treppenläufe dürfen keine potenziellen Fangstellen vorhanden sein.

Erläuterung des Begriffs Knüppeltreppe
Knüppeltreppen bestehen aus Stufen, die auf beiden Seiten von eingeschlagenen Pfählen, gegen welche Querbretter gelegt sind, und gegebenenfalls mit robusten Handläufen begrenzt werden. Die Stufen selbst sind oft einfach und schlicht gestaltet, häufig mit Sand oder Kies gefüllt. Es ist dabei nicht ungewöhnlich, dass die einzelnen Treppenstufen unterschiedliche Höhen aufweisen und gelegentlich auch leicht schräg angelegt sind.

Generell ist bei allen Treppen, die Bestandteil eines Spielangebots oder eines Spielplatzgeräts sind, auf entstandene Abnutzungen und Mängel, wie beispielsweise überstehende Nägel oder Schrauben, zu achten. Derartige Unzugänglichkeiten müssen unverzüglich behoben werden.

Rampen, vornehmlich für die Zugänglichkeit von Spielplatzgeräten

Die schiefe Ebene einer Rampe an Spielplatzgeräten verbindet zwei Flächen in unterschiedlichen Höhen. Dabei darf die Neigung der schiefen Ebene einen Winkel von nicht mehr als 38° (≈ 78 %) zur Horizontalen übersteigen.

Soll jedoch ein Zugang über eine Rampe zu Spielplatzgeräten für Kinder unter 3 Jahren erschwert bzw. verhindert werden, kann dies mit einer Rampenneigung von ca. 38° erreicht werden.

Wichtig:
Rampen, deren Längsneigung über 6% beträgt, können nicht mehr als barrierefrei nutzbar angesehen werden. In diesem Zusammenhang sollten sie vorzugsweise auch nicht für inklusive Spielangebote oder Spielplatzgeräte zum Einsatz kommen.

Um ein Abgleiten auf der Rampe zu vermeiden, sollte diese mit griffigen Bodenbelägen versehen werden. Je steiler eine Rampenneigung wird, desto mehr zusätzliche Vorkehrungen gegen ein Abrutschen und somit zur Verbesserung des Halts sind zu treffen. Zu den bewährten Maßnahmen gehören beispielsweise, in regelmäßigen Abständen quer zur Längsneigung der Rampe angeordnete, Holzleisten.

An steilen Rampen können Klettertaue, die jeweils seitlich an den oberen und unteren Enden des Rampenlaufs befestigt werden, die Aufwärtsbewegung erleichtern.

Weiterführende Informationen zu Rampen finden Sie auf den Webseite:

Fallräume unter Spielplatzgeräten

  • Trotz einer normgerechten Gestaltung der Spielplatzgeräte kann nicht generell ausgeschlossen werden, dass Kinder von ihnen stürzen. In diesem Zusammenhang müssen vorsorglich, neben Absturzsicherungen wie ein Geländer oder eine Brüstung, in Fallräumen stoßdämpfende Bodenbeläge vorgesehen werden. Die einzuhaltenden Maße für die Fallräume und die möglichen Bodenbeläge werden in der Regel vom jeweiligen Hersteller der Spielplatzgeräte vorgegeben.
  • Aus Sicherheitsgründen ist für jedes Spielgerät ein Fallraum vorzusehen. Seine Mindestbreite muss 150 cm betragen. Mit Zunahme der freien Fallhöhe muss sich ebenfalls die Fallraumbreite entsprechend erhöhen. So beträgt beispielsweise die Mindestfallraumbreite bei einer Fallhöhe von 200 cm 183 cm und bei einer Fallhöhe von 300 cm 250 cm. Zudem sind die spielplatzgerätespezifischen Maße, wie beispielsweise für Schaukeln und Rutschen, einzuhalten.
  • Eine Überlagerung der Fallräume von Spielplatzgeräten ist zulässig, sofern keine spielplatzgerätespezifischen abweichenden Regelungen bestehen. Des Weiteren dürfen sie sich mit Bewegungsflächen außerhalb von Spielplatzgeräten überlagern, unter der Voraussetzung, dass diese Bewegungsflächen die gleichen stoßdämpfenden Eigenschaften wie der Fallraum aufweisen.
  • Im Bereich der Fallräume dürfen sich keine Hindernisse befinden. Weiterhin ist zu gewährleisten, dass jegliche Aufprallmöglichkeiten auf scharfe und/oder harte Spielplatzgeräteteile vermieden werden.

Bodenmaterialien für Fallräume

 

  • Von einer Kombination unterschiedlicher Bodenmaterialien ist Abstand zu nehmen, da es in der Folge zu einer Minderung ihrer stoßdämpfenden Wirkung kommen kann. Zudem ist auf eine angepasste Schichtstärke der jeweils verwendeten Bodenmaterialien Wert zu legen.
  • Die Wahl der Bodenbeläge in den Fallbereichen der Spielplatzgeräte steht in Abhängigkeit der freien Fallhöhe.
  • Es ist zu beachten, dass bei allen Schüttmaterialien, zusätzlich zur Mindestschichtdicke, diese um 10 cm zu verstärken ist. Damit soll der sogenannte „Wegspieleffekt“ ausgeglichen werden.
  • Die Bodenbeläge in den Aufprallbereichen, im Fallraum der Spielplatzgeräte, müssen den Angaben der DIN EN 1176-1 gerecht werden.

Stein und Beton

Der Einsatz von Steinen und Beton bis zu einer maximalen Fallhöhe von ≤ 60 cm ist möglich .

bitumengebundene Böden

Der Einsatz von bitumengebundenen Böden bis zur einer maximalen Fallhöhe von ≤ 60 cm ist möglich.

Oberboden (Mutterboden)

Der Einsatz des Oberbodens bis zu einer maximalen Fallhöhe von ≤ 100 cm ist möglich.

Rasen

Der Einsatz des Rasens bis zur einer maximalen Fallhöhe von ≤ 150 cm ist möglich.

Holzschnitzel

Anforderungen an den Einsatz von Holzschnitzeln:
   

Für den Einsatz von Holzschnitzel gelten folgende Anforderungen:

a) Verwendung von zerkleinertem Holz

b) zur Herstellung sind keine Holzwerkstoffe zu verwenden

c) Holzschnitzel sollen keine Laub- und Rindenanteile enthalten

d) die Korngröße der Holzschnitzel soll zwischen 5 mm bis 30 mm liegen

e) die Holzschnitzel können nur auf einem entwässernden Fundament oder Geländeboden                eingesetzt werden (Vermeidung von Stauwasser).

Der Einsatz von Holzschnitzeln mit einer Schichtstärke von mindestens 20 cm (+ 10 cm) bis zu einer maximalen Fallhöhe von ≤ 200 cm ist möglich.

Der Einsatz von Holzschnitzeln mit einer Schichtdicke von mindestens 30 cm (+ 10 cm) bis zu einer maximalen Fallhöhe von ≤ 300 cm ist möglich.

Rindenmulch

 

  • Das Rindenmulch soll aus zerkleinerten Nadelhölzern bestehen und über einer Korngröße zwischen 2 cm bis 8 cm verfügen.
  • Das Rindenmulch kann nur auf einem entwässernden Fundament oder Geländeboden eingesetzt werden (Vermeidung von Stauwasser).
  • Der Einsatz von Rindenmulch mit einer Schichtdicke von mindestens 20 cm (+ 10 cm), ist bis zu einer maximalen Fallhöhe von ≤ 200 cm möglich.
  • Der Einsatz von Rindenmulch mit einer Schichtdicke von mindestens 30 cm (+ 10 cm), ist bis zu einer maximalen Fallhöhe von ≤ 300 cm möglich.

Sand

 

  • Der verwendete Sand soll keine Anteile aus Ton oder Lehm enthalten und eine Korngröße von 0,2 mm bis 2 mm aufweisen.
  • Der Einsatz von Sand mit einer Schichtdicke von mindestens 20 cm (+ 10 cm), ist bis zu einer maximalen Fallhöhe von ≤ 200 cm möglich.
  • Der Einsatz von Sand mit einer Schichtdicke von mindestens 30 cm (+ 10 cm), ist bis zu einer maximalen Fallhöhe von ≤ 300 cm möglich.

Kies

  • Der verwendete Kies soll keine Anteile aus Ton und Lehm enthalten und eine Korngröße von 2 mm bis 8 mm aufweisen.
  • Der Einsatz von Kies mit einer Schichtdicke von mindestens 20 cm (+ 10 cm), ist bis zu einer maximalen Fallhöhe von ≤ 200 cm möglich.
  • Der Einsatz von Kies mit einer Schichtdicke von mindestens 30 cm (+ 10 cm), ist bis zu einer maximalen Fallhöhe von ≤ 300 cm möglich. 

Zusammenfassung:

Fazit

  • Bei der Ausgestaltung von Spielplätzen oder Freiräumen zum Spielen mit Spielplatzgeräten kann generell davon ausgegangen werden, dass die in Deutschland käuflich verfügbaren Spielplatzgeräte den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Jedoch sind eine Reihe von weiteren sicherheitsrelevanten Anforderungen zu berücksichtigen.
  • So müssen die Bewegungsflächen in barrierefreien Spielplatzgeräten stufenlos erreichbar sein, und deren Funktion darf nicht durch hineinragende Bauteile eingeschränkt werden.
  • Um ein sicheres und attraktives Spielen zu ermöglichen, kommen den Absturzsicherungen und den Orientierungshilfen weiterhin eine wichtige Bedeutung zu.
  • Besonderes Augenmerk ist den Fallräumen von Spielplatzgeräten zu schenken. Doch es ist nicht allein damit getan, diese mit Geländern oder Brüstungen abzusichern. Hier bedarf es vorsorglich einer zusätzlichen Sicherung. Je nach Fallhöhe sind die Fallräume der Spielplatzgeräte mit stoßdämpfenden Bodenbelägen mit zweckentsprechenden Materialien und Schichtstärken auszustatten.

Weiterführende Links: 

© Mobilfuchs, 24.02.2024



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