Inhalt des Artikels 💡 Es gibt eine Vielzahl von Arten der Wasserbecken, die in Schwimmbädern vorhanden sein können. Daher möchten wir in diesem Abschnitt nur die Bedeutung und Unterschiede der am häufigsten anzutreffenden Wasserbeckenarten erläutern. Bei dem Planschbecken handelt es sich um Wasserbecken speziell für Kleinkinder zum Spielen. Die Wassertiefe sollte den abweichenden Körpermaßen der Kleinkinder entsprechen und für eine sichere Nutzung ≤ 0,60 m betragen. Die Ausstattung der Planschbecken, beispielsweise mit einem Wasserpilz, sollte den Spielwünschen Rechnung tragen. Nichtschwimmerbecken dienen Personen, welche das Schwimmen noch nicht erlernt haben und für ihre Sicherheit einen Bodenkontakt benötigen. Daher darf die Wassertiefe hier nur max. 1,35 m betragen. Legende: 1 Beckenumlauf Die Schwimmbecken dienen dem Schwimmen und müssen daher über eine Wassertiefe von ≥ 1,35 m verfügen. Bei einem sogenannten Variobecken handelt es sich um ein Wasserbecken mit einem höhenverstellbaren Zwischenboden (Hubboden). Für das Wasserspringen von Sprunganlagen sind Sprungbecken erforderlich. Für Sprunghöhen aus 1 m, 3 m und 5 m ist eine Wassertiefe von 3,80 m vorzusehen. Dagegen ist für Sprünge aus 7,5 m und 10 m Höhe eine Wassertiefe von 4,5 m bzw. 5 m unverzichtbar. 💡 Es wird empfohlen zu den Wasserbecken mehrere barrierefreie Zugänge vorzuhalten. Dabei sind diese so zu gestalten, dass ein barrierefreier Ein- und Ausstieg aus dem Wasserbecken für eine selbständige Nutzung möglich ist. a) Rampen möglich sein (vgl. Bild 4). Legende: 1 Beckenumlauf Auch in den Wasserbecken und deren Zugängen sind Maßnahmen zur Rutschhemmung erforderlich. Gemäß der Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Information 207-006 „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“), sind die Bodenbeläge in den einzelnen Barfußbereichen den Bewertungsklassen A, B und C zu zuordnen. Die Rutschhemmungsanforderungen von der Bewertungsklasse A mit den geringsten Rutschhemmungsanforderungen erhöhen sich bis zur Bewertungsklasse C mit den höchsten Rutschhemmungsanforderungen. Es sind die folgenden Bewertungsklassen zu berücksichtigen: a) Beckenböden von Nichtschwimmerbereichen bei Wassertiefen von mehr als 80 cm a) die Beckenböden von Nichtschwimmerbereichen bei Wassertiefen von weniger als 80 cm a) Treppen in Beckenzugängen Steht den Schwimmbadbesuchern für den Zugang zum Schwimmbecken eine Treppe zur Verfügung, so müssen gemäß DIN EN 17210 jeweils alle Stufenvorderkanten mit einem visuell kontrastierenden Markierungsstreifen gekennzeichnet werden. Dagegen begnügt sich die DGUV Regel 107-001 „Betrieb von Bädern“ mit einer farblichen Kennzeichnung der Trittstufenvorderkanten. Ausführliche Informationen zu den Anforderungen einer visuell kontrastierenden Treppengestaltung finden Sie auf der Webseite Flache Treppen mit beidseitigen Handläufen vermitteln Sicherheit und können Menschen mit leichten Gehbeeinträchtigungen helfen, das Ein- und Aussteigen aus dem Wasserbecken zu erleichtern. Sie können aber auch für das Umsteigen in den Rollstuhl gegebenenfalls (in Abhängigkeit der individuellen Beeinträchtigungen bzw. Fähigkeiten) eine gewisse Unterstützung bieten und dem Rollstuhlnutzer im Sitz ein Hinein- und Herausrutschen aus dem Wasserbecken ermöglichen. 💡 Zudem bietet die Ausstattung von Treppen mit rutschhemmenden Fließen allen Personen Sicherheit beim Aufsuchen und Verlassen des Wasserbeckens (vgl.: Bild 5). Bei der räumlichen Planung von Schwimmbädern ist es empfehlenswert, zumindest alle für die Hauptnutzung vorgesehenen Bereiche, wie z. B. für das Umkleiden, Duschen und die Wasserbecken, zur Erleichterung der Erreichbarkeit für die Schwimmbadbesucher, auf einer Ebene vorzusehen. Die Wasserbeckenränder sind für blinde Menschen durch einen eindeutigen Wechsel der Oberflächenstruktur der Bodenbeläge zu kennzeichnen. Zudem ist ein visueller Kontrast zum Wasser sowie zu angrenzenden Gehbereichen, als Orientierungshilfe für sehbehinderte Menschen, zu schaffen. 💡 Eine Ausformung des Schwimmbeckenrandes in einer Rollstuhlsitzhöhe zwischen 46 cm und 48 cm (St. Moritz Rinne) kann Rollstuhlnutzern, bei ausreichender Armkraft, einen selbständigen Transfer in und aus dem Wasserbecken ermöglichen. Der Transfer kann durch eine entsprechende Oberflächengestaltung sowie die Anordnung eines Greifrandes oder alternativ mit einem Handlauf unterstützt werden. Die höhenverstellbaren Zwischenböden werden auch kurz als Hubböden bezeichnet. Diese gestatten die Möglichkeit einzelne Beckenbereiche, je nach Bedarfsfall, zu unterschiedlichen Zwecken zu nutzen. Hierzu kann die Wassertiefe entsprechend der Bedürfnisse der Nutzer variabel verändert werden. Von Bedeutung ist dabei, dass stets die Wassertiefe eindeutig angezeigt bzw. erkennbar ist. In Anwesenheit eines autorisierten Aufsichtspersonals ist das „Mitfahren“ für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, auch für Rollstuhlnutzer, zulässig. Dabei ist jedoch aus Sicherheitsgründen während des Hubvorgangs ein Abstand zum Beckenrand von mindestens 50 cm Breite einzuhalten. Eine derartige Personenbeförderung sollte jedoch die Ausnahme bilden, da Hubböden nicht für diese Zwecke vorgesehen sind. Für eine sichere Nutzbarkeit der Hubböden, müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllt werden, zu denen u. a. gehören: a) Eine Hubgeschwindigkeit von 500 mm/min des Hubbodens darf nicht überschritten werden. 💡 Für den Betrieb von Hubböden sind die jeweils aktuellen Vorschriften einzuhalten. Dabei haben die Schwimmbadbesucher den Anweisungen des autorisierten Betriebspersonals Folge zu leisten. Die Wassertiefe in Becken lässt sich je nach Bedarf mit Hilfe eines Hubbodens verändern. Entsprechend der einzelnen Nutzungszwecke des Beckens, sollten folgende Wassertiefen gewählt werden: Hubbodenhöhen zwischen 30 cm und 1,80 m eignen sich für die Bewegung im Wasser für motorisch beeinträchtigte Menschen sowie zum Schwimmenlernen für Kinder. Zur Orientierungserleichterung für sehbehinderte Menschen, müssen die Schwimmbahnen selbst, oder deren Markierungen und Trennleinen, in einem hohen visuellen Kontrast gestaltet werden (vgl.: Bild 6). Eine Wassertemperatur zwischen 27° und 30° ist für die Bewegung für Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen vorteilhaft. Diese ist weiterhin zur Nutzung für Kleinkinder und für die Durchführung einer erfolgreichen Wassergymnastik zu empfehlen. Bäder, die eine derartige Wassertemperatur nicht täglich anbieten wollen oder können, sollten prüfen, ob die Möglichkeit der Einführung eines Warmbadetages besteht. Weiterführende Informationen: © Mobilfuchs, 09.07.2023
Die notwendige Betrachtung des unmittelbaren Beckenumfeldes, des Beckenumlaufs, finden Sie auf der Webseite „Hinweise zum barrierefreien Beckenumlauf im Schwimmbad“. Dabei bildet der Beckenumlauf eine untrennbare Voraussetzung zur Wasserbeckenbenutzung. Begriffe
Zur Gewöhnung an das Wasser sollte der Zugang zum Nichtschwimmerbecken über eine flache Treppe (vorzugsweise in Längsrichtung über eine gesamte Beckenseite) erfolgen (vgl. Bild 2).
2 Nichtschwimmerbecken
3 Rampe
4 Treppe > 3 m Breite
5 Handlauf mit taktiler Handlaufbeschriftung
6 Blindenleitsystem
7 Verweilplatz mit Sitzbank, Papierkorb und Rollstuhlstellplatz
Bei Schwimmbeckenlängen von 50 m sind für den Beckenzugang mindestens 6 Beckenleitern und für Schwimmbeckenlängen von 25 m 4 Beckenleitern vorzusehen. Es ist jedoch möglich, eine der Beckenleitern durch eine Beckentreppe zu ersetzen.Wasserbeckenzugang
b) Treppen oder
c) einen Lift
2 Wasserbecken
3 Rampe
4 Treppe
5 Blindenleitsystem
6 taktiler Reliefplan für Orientierung und Information
7 Verweilplatz mit Sitzbank, Papierkorb und Rollstuhlstellplatz
8 Handlauf mit taktiler Handlaufbeschriftung Rutschhemmung der Bodenbeläge
b) Beckenböden von Nichtschwimmerbereichen in Wellenbecken
c) Planschbecken
d) Hubböden
b) Tret-, Kneip- und Durchschreitebecken
c) geneigte Beckenrandgestaltungen Rampen
Treppen
Handläufe
Lifte
Wasserbecken
Wasserbeckenrand
Überlaufrinnen
Höhenverstellbare Zwischenböden
b) Die Gefahr einer Unterschwimmbarkeit der Hubböden muss durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen sein.
c) Öffnungen in den Oberflächen (in einer Richtung) der Hubböden dürfen nicht größer als 8 mm und zwischen dem Bodenteil des Hubbodens und der Beckenwand nicht größer als 50 mm, sein. Grundsätzlich gilt, dass alle Öffnungen über > 8 mm, z. B. mit einer Dichtungslippe, gesichert sein müssen. Wassertiefen
👉🏻 die Wassergewöhnung: 30 cm
👉🏻 Nichtschwimmer und zum Erlernen des Schwimmens: 60 cm – 135 cm
👉🏻 Schwimmen: 180 cm
👉🏻 Wasserballspiel: 180 cm
👉🏻 Wasserspringen: min. 340 cmSchwimmbahnmarkierungen
Wassertemperatur
Fazit
Als Dankeschön für Ihre Registrierung erhalten Sie kostenlos die wertvolle Liste „Checkliste zur Sturzprohylaxe“.
Barrierefreie Wasserbecken für den Badespaß im Schwimmbad
Planschbecken
Nichtschwimmerbecken
Schwimmbecken
Variobecken
Sprungbecken
Ein barrierefreier Wasserbeckenzugang kann je nach individuellen Voraussetzungen über
Bewertungsklasse A (geringe Rutschhemmungsanforderungen)
Bewertungsklasse B (mittlere Rutschhemmungsanforderungen)
Bewertungsklasse C (höchste Rutschhemmungsanforderungen)
Hinweis:
Hinweise:
Weiterführende Informationen zur Gestaltung von Treppen finden Sie auf folgenden Webseiten:
Hinweis:
Aus Sicherheitsgründen ist die Bedeutung für die richtige Wahl geeigneter „Handlaufprofile für die Griffsicherheit“ nicht zu unterschätzen.
Auch bei Schwimmbadliften handelt es sich um Medizinprodukte. Daher ist zu beachten, dass diese Lifte seit 2021 den Anforderungen der Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 (MDR) entsprechen müssen.
Anforderungen an Hubböden:
Wassertiefen für:
Zusammenfassung:
Mobilfuchs-News
Abonnieren Sie unseren kostenfreien Newsletter, um stets die neuesten Informationen und Tipps zum Thema Barrierefreiheit zu erhalten.