In den zurückliegenden Jahren ist die Inklusion von Menschen mit Behinderung verstärkt in das gesellschaftliche Bewusstsein getreten. Dies schließt die Bedürfnisse älterer Menschen in einer zunehmenden alternden Gesellschaft mit ein.
Ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Betroffenen ist dabei die Möglichkeit ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Viele Maßnahmen wurden angedacht, geplant und bisher auch realisiert. Doch ein wesentlicher Umstand, dass Fehlen an barrierefrei nutzbaren Toiletten, hindert oftmals die Betroffenen daran, bestehende Angebote wahrzunehmen. Dabei ist eine Behindertentoilette jedoch oftmals für Menschen mit einer alters- oder unfallbedingten Inkontinenz ungenügend. So muss das Wechseln von Inkontinenzeinlagen nicht selten auf dem Fußboden öffentlicher Behindertentoiletten erfolgen. Es geht darum diese entwürdigenden und unhygienischen Situationen, die überhaupt nicht zeitgemäß sind, zu beseitigen. Dazu bedarf es eines Changing Places.
Die Begrifflichkeit „Changing Places“ geht auf den Ursprung in England zurück und wurde in Deutschland durch das Projekt „Toiletten für alle“ der Stiftung Leben pur aufgegriffen und adaptiert. Die Begriffe sind somit als gleichwertig anzusehen.
Inhalt des Artikels
Was ist ein Changing Places?
Wer benötigt Changing Places?
💡 Die Nutzer von Changing Places sind Menschen mit umfassenden und mehrfachen Beeinträchtigungen, welche auf die Hilfestellung von Assistenzpersonen zurückgreifen müssen.
Somit zählen zu den Nutzergruppen unter anderem: a) Menschen mit Multipler Sklerose;
b) Menschen mit Schädel-Hirn-Trauma;
c) Menschen mit einer hohen Querschnittslähmung;
d) Menschen mit einer angeborenen schweren geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung;
e) an Demenz erkrankten Menschen und
f) Menschen mit einer altersbedingte Pflegebedürftigkeit.
Es kann auch davon ausgegangen werden, dass alle Pflegebedürftigen mit der höchsten Pflegestufe zur Nutzergruppe gehören. Diese Personengruppe ist beachtlich groß und dürfte im Rahmen des demographischen Wandels noch weiter zunehmen.
Die größere Fläche dieser Räumlicheit bietet für Nutzer von komplexeren Rollstühlen (mit einer neigungsverstellbaren Rückenlehne, Beinstützen, und integrierten Sauerstoffflasche) eine optimale Nutzungsmöglichkeit.
Wer engagiert sich für die Einführung von Changing Places?
Kontakt zur „Stiftung Leben pur“ In Deutschland dürften Changing Places eher noch die Ausnahme sein. Mit den eingereichten Landtagspetitionen könnte hier jedoch ein Wandel erfolgen. Der große Flächenbedarf für ein Changing Places bzw. eine „Toilette für alle“ (vgl. unten Bild 3) dürfte momentan eine flächendeckende Realisierung erschweren. Vorstellbar wäre derzeit jedoch eine Etablierung beispielsweise in größeren Bahnhöfen, Flughäfen und größeren Gebäudekomplexen, wie Einkaufszentren und Freizeitanlagen. Changing Places sollten vorzugsweise stets in möglichst unmittelbarer Nähe von weiteren betrieblichen Einrichtungen innerhalb des Gebäudekomplexes vorgesehen werden. Eine geeignete Beschilderung muss dabei auf das Changing Places hinweisen. a) eine Raumfläche von ca. 12 m²; a) ein höhenverstellbares Waschbecken; In Deutschland wird mit der Herausgabe der DIN EN 17210 erstmals normativ auf die Changing Places hingewiesen und Anforderungen formuliert. Aufgrund des großen Flächenbedarfs und des hohen Ausstattungsgrades wird es viel Kraft und Engagement bedürfen um diese in das Baurecht einzuführen. Weiterführende Links: © Mobilfuchs, 18.07.2021, aktualisiert am 16.01.2023
in die gesetzlichen Regelungen zum Baurecht der Bundesländer aufgenommen werden. Entsprechend der eingeführten Vorgaben müssten dann die Anforderungen des Projektes „Toiletten für alle“ in neu zu bauenden öffentlich zugänglichen Gebäuden vorgesehen werden.
Wissenschafts- und Kompetenzzentrum für Menschen mit Komplexer Behinderung
Garmischer Str. 35
81373 München
Tel. +49 (0)89 / 35 74 81-17
Fax +49 (0)89 / 35 74 81 81 E-Mail: info@toiletten-fuer-alle.de www.stiftung-leben-pur.de Wo sind derartige Räumlichkeiten zu finden?
Welche Anforderungen müssen Changing Places erfüllen?
b) einen Personenlifter (Decken- oder Standlifter);
c) einer höhenverstellbare Pflegeliege mit abklappbarem Seitengitter sowie
d) einem luftdicht verschließbaren Abfallbehälter.
b) ein Dusch-WC mit 2 Toilettenpapierhalterungen;
c) 2 Kleiderhaken (in 2 unterschiedlichen Größen);
d) eine Spanische Wand (Paravent) zur Wahrung der Intimsphäre und
e) einen Deckenhaken über dem WC für individuelle Transferhilfen.
aufgestellt hat, wiederfinden. Ein anderer Teil ihrer Anforderungen wurde in der Norm konkretisiert.Können derartige Räumlichkeiten in das Baurecht aufgenommen werden?
Fazit
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