Obwohl für jeden Bürger die Möglichkeit besteht, sich an der Entstehung von Normen zu beteiligen, ist in der breiten Öffentlichkeit sehr wenig über das Thema „Normen“ bekannt.
In diesem Zusammenhang ist es von grundlegender Bedeutung einige Hintergrundinformationen über die Entstehung von Normen und deren Handhabung zu erfahren.
Auch wenn an dieser Stelle keine abschließende Behandlung dieses Themas möglich ist, möchte Ihnen diese Website einen kleinen Einblick in die Normungsarbeit geben. Ziel ist es, etwas mehr Licht in die zumeist verschlossene Welt der Normen zu bringen.
Inhalt des Artikels
- 1 Was sind Normen?
- 2 Wer erarbeitet die Normen?
- 3 Wie verbindlich sind Normen?
- 4 Wie lange behält eine Norm ihre Gültigkeit?
- 5 Gibt es Normen zum barrierefreien Bauen?
- 6 Wie ist eine Norm aufgebaut?
- 7 Was bedeutet beispielsweise die Bezeichnung DIN EN 81-70:2005-09?
- 8 Bedeutung der Modalverben
- 9 Wie entstehen Normen?
- 10 Was gibt es noch Wissenswertes über Normen?
- 11 Sie haben noch weitere Fragen?
Was sind Normen?
Wer erarbeitet die Normen?
Die Normen werden von nationalen und internationalen Normungsorganisationen erarbeitet. Zwischen ihnen besteht eine enge kooperative Zusammenarbeit. Ziel ist es, für Sachverhalte und Normungsgegenstände einheitlich vergleichbare Anforderungen zu erstellen.
💡 In Deutschland werden die nationalen Normen vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) erarbeitet. Von der Rechtsform her ist das Deutsche Institut für Normung ein eingetragener Verein (e.V.).
Deutsches Institut für Normung e. V.
Sitz in Berlin
Europäisches Komitee für Normung
(CEN = Comité Européen de Normalisation)
Sitz in Brüssel
Internationale Organisation für Normung
(ISO = International Organization
for Standardization)
Sitz in Genf
Wie verbindlich sind Normen?
Bundesregierung – unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – und dem DIN geregelt. Dieser Vertrag ist für jeden hier nachlesbar.
Wie lange behält eine Norm ihre Gültigkeit?
Da der Stand der Technik einer stetigen Weiterentwicklung unterliegt, kann es passieren, dass der in einer Norm enthaltene anerkannte Stand der Technik nicht mehr der Aktualität entspricht. Um dies möglichst zu vermeiden, sind Normen in regelmäßigen Abständen vom zuständigen Normungsgremium entsprechend zu prüfen und gegebenenfalls zur Anpassung an den aktuellen anerkannten Stand der Technik zu überarbeiten.
Gibt es Normen zum barrierefreien Bauen?
In Deutschland ist die DIN 18040 eine der wesentlichsten Normen für das barrierefreie Bauen. Sie umfasst drei Teile: Teil 1 „Öffentlich zugängliche Gebäude“
Teil 2 „Wohnen“
Teil 3 „Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“.
Dem Vorwort einer Norm kann entnommen werden, welches Normengremium die vorliegende Norm erarbeitet hat. Darüber hinaus enthält es allgemeine Informationen zu den Gründen für die Notwendigkeit zur Erarbeitung des Dokuments sowie deren Zielen. Dem Anwendungsbereich sind die Bereiche zu entnehmen, für welche die Norm anzuwenden ist. So ist beispielsweise im Abschnitt des Anwendungsbereiches der DIN 18040-1 festgelegt, dass diese Norm u. a. für die barrierefreie Planung und Ausrüstung von Gebäudeneubauten gilt. Bei Modernisierungen bzw. wesentlichen Umbauten von öffentlich zugänglichen Gebäuden sollte sie ebenfalls Berücksichtigung finden. In diesem Abschnitt sind alle Normen oder andere technische Regelwerke aufgelistet, die bei der Arbeit mit der vorliegenden Norm zu berücksichtigen und im Sinne dieser Norm anzuwenden sind. Hier ist zwischen datierten und undatierten Normen zu unterscheiden. In diesem Abschnitt einer Norm werden die Begriffe definiert, wie sie im Sinne der vorliegenden Norm zu verstehen sind. Die verwendeten Begriffe werden nicht generell durch das Normengremium neu definiert. Häufig wird auch auf bewährte und bereits bestehende Begriffsdefinitionen zurückgegriffen. In diesem Normen-Teil befindet sich der eigentliche Normen-Text (Normungsgegenstand). Hier werden die technischen Regeln und deren zu erfüllenden Anforderungen beschrieben. In diesem Normabschnitt enthaltene Textabschnitte die mit der Bezeichnung „ANMERKUNG“ gekennzeichnet wurden, haben lediglich eine Hinweisfunktion und sind informativ. Somit müssen sie im Sinne der Norm nicht verbindlich angewandt werden. Der Abschnitt des Literaturverzeichnisses umfasst alle Literaturquellen, die im engen Zusammenhang mit der Norm stehen und aus der Sicht des Normungsgremiums für die Allgemeinheit von maßgeblichem Interesse sein können. Im Bedarfsfall können einer Norm ein oder mehrere Anhänge beigefügt werden. Diese können normativ oder informativ sein. Normative Anhänge konkretisieren spezielle Anforderungen der technischen Regeln einer Norm und sind ebenfalls wie der Normentext entsprechend verbindlich zu berücksichtigen. Informative Anhänge vermitteln weitere Informationen zu einzelnen Normeninhalten. Diese können, müssen jedoch nicht im Sinne der Norm angewandt werden. DIN EN 81-70:2005-09 DIN = Deutsche Norm (auf Basis einer) Bei der Arbeit mit Normen spielen die Modalverben eine wichtige Rolle. Mit ihnen wird angezeigt, wie die technischen Regeln anzuwenden sind. Sie entscheiden darüber, ob eine technische Regel beispielsweise umgesetzt werden muss, zulässig ist oder empfohlen wird. Daher sollte man sich nicht scheuen, stets erneut in eine Norm zu schauen und nachzulesen. Eine ausführliche Beschreibung zur Handhabung der Modalverben in der Normungsarbeit finden sie in der EN 5432-1:2018. In einer Norm bringt das Modalverb „muss“ die verbindliche Einhaltung einer technischen Regel zum Ausdruck. Die Einhaltung einer Handlung kann u. a. auch mit der Aussage „hat zu“ oder „es ist erforderlich, dass…“ verbunden sein. Einzuhaltende Verbote im Sinne des „muss“ sind beispielsweise auch erkennbar an den Formulierungen wie „darf nicht“ oder auch „es ist nicht zu“. Das Modalverb „sollte“ bringt die Anwendung einer gewünschten Empfehlung zum Ausdruck. Das heißt, neben beispielsweise anderen möglichen Handlungen oder anzuwendenden Maßen, ist jedoch die empfohlene zu bevorzugen. Dabei schließt es andere Handlungen oder Maße nicht gänzlich aus. Die Modalverben „kann“ oder „sollte nicht“ können zur Angabe von weiteren Möglichkeiten Verwendung finden. Mit dem Modalverb „darf“ wird eine Zulässigkeit zum Ausdruck gebracht. Es besteht die Möglichkeit zur Ausschöpfung eines Handlungsspielraums, welcher gegebenenfalls vorgegeben sein kann. Mit dem Modalverb „kann“ wird die Auswahl von bestehenden Möglichkeiten angezeigt. Ein Beispiel ist die Formulierung „es ist möglich, dass …“ . Mit der Formulierung „kann nicht“ oder ähnlichen Aussagen kann die Wahl bestehender Möglichkeiten auch eingeschränkt werden. 💡 Normen sind das Ergebnis, welche im Laufe eines Prozesses des Normungsverfahrens entstehen. Unter der Normung versteht man die Vereinheitlichung von immateriellen Sachverhalten sowie von materiellen Gütern, was im gesellschaftlichen Interesse liegt und der Allgemeinheit dient. Die Normung erfolgt in gemeinsamer Zusammenarbeit aller interessierten Kreise im Rahmen eines kontinuierlichen Prozesses. a) Erhöhung der Sicherheit Die Mitglieder eines Normenausschusses, in der Regel eines dessen Arbeits- oder Unterausschusses, erarbeiten einen Entwurf für einen zu normierenden Gegenstand. Der Entwurf ist fertiggestellt, wenn dieser das mehrheitliche Einvernehmen aller dort mitarbeitenden interessierten Kreise gefunden hat. Der Öffentlichkeit ist die Möglichkeit einzuräumen, sich über die Arbeit an einer Norm zu informieren. Hierzu muss das zuständige Normengremium die beabsichtigte Fassung einer Norm vor der endgültigen Verabschiedung der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme und Abgabe einer Stellungnahme vorlegen. Dies erfolgt in der Regel durch einen Normen-Entwurf. Die Veröffentlichung eines Norm-Entwurfes wird im DIN-Anzeiger für technische Regeln bekanntgegeben. Danach sind für jeden interessierten Bürger die Normen-Entwürfe, im Norm-Entwurfs-Portal unter www.entwuerfe.din.de, nach erfolgter Registrierung kostenlos einsehbar. Mit der Veröffentlichung eines Normentwurfs beginnt in der Regel eine zeitlich begrenzte Einspruchsfrist. Während dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit für alle interessierten Bürger Stellung zum Inhalt eines Normentwurfs zu beziehen und Einsprüche einzureichen. Nach Beendigung der Einspruchsfrist nimmt das zuständige Normungsgremium die Sichtung aller eingegangenen Einsprüche vor und wird über diese beraten. Es schließen sich die Einspruchsverhandlungen mit den Einsprechern an. Das heißt, die Einsprecher erhalten eine Einladung um die von ihnen eingereichten Kommentierungen zu erläutern. Ob die Einspruchsverhandlung virtuell oder im Rahmen eines Präsenztreffens erfolgt, entscheidet das jeweilige Normungsgremium. Nach Abschluss der Einspruchsverhandlungen erfolgt die Abschlussberatung des zuständigen Normengremiums. Hier entscheidet das Gremium über die Annahme oder Ablehnung der Einsprüche. Die Einsprecher werden über das Beratungsergebnis in der Regel schriftlich informiert. Das fertiggestellte Normen-Dokument wird abschließend beispielsweise als DIN veröffentlicht Bei der großen Anzahl von mitwirkenden Akteuren liegt es auf der Hand, dass, wenn ein von allen Beteiligten mitgetragener Konsens erzielt werden soll, eine Norm lediglich nur Mindestanforderungen enthalten kann. Auch wenn die Normen für jeden Bürger zugänglich sind, bedeutet dies jedoch nicht, dass Normen in Bibliotheken ohne weiteres ausleihbar sind. Sie müssen in der Regel käuflich erworben werden. Im Buchhandel ist dies nicht möglich. Das alleinige Vertriebsrecht der „DIN-Normen“ liegt bei der Kundenservice0 30 / 58 88 57 00-70 kundenservice@dinmedia.de Wenn Sie beispielsweise sich bei der Verfassung einer Stellungnahme auf die technischen Regeln und die zu erfüllenden Anforderungen in einer Norm stützen möchten, bedenken Sie bitte, dass Sie die Norm nicht zitieren dürfen. Bitte beachten Sie, dass es nicht ohne weiteres zulässig ist Normen zu vervielfältigen. Es bedarf in jedem Fall einer schriftlichen Zustimmung durch das DIN. Dies gilt grundsätzlich für alle Formate (z. B. gedruckte oder elektronische Fassungen) in denen Normen vorliegen. Normen werden erst dann verbindlich, wenn sie unmittelbar zum Gegenstand eines Gesetzes oder einer Verordnung geworden sind. Im Hochbau werden Normen erst verbindlich, wenn sie als allgemein anerkannte Regeln der Technik in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB) ) durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde eines Bundeslandes aufgenommen wurden. 💡 „DIN-Normen“ dürfen nicht in Widerspruch zu Rechts- und Verwaltungsvorschriften stehen. Aber auch zwischen nationalen Normen sowie zwischen nationalen und internationalen Normen dürfen keine Widersprüche vorhanden sein. 💡 Ein und derselbe Normungsgegenstand darf nur in einer Norm behandelt werden (Verbot der Doppel- und Mehrfachnormung). Nationale Normen, die Gegenstände behandeln, welche bereits durch europäische Normung erfasst werden, dürfen nicht überarbeitet, vor allem also, nicht neu herausgegeben werden. Sie sind nach einer Prüfung an die europäische Norm anzupassen oder ggf. zurückzuziehen. 💡 Spätestens alle fünf Jahre müssen Normen daraufhin überprüft werden, ob sie noch dem Stand der Technik entsprechen. Die Entscheidung, ob nach 5 Jahren eine Normänderung erfolgt, liegt beim jeweils für die Norm zuständigen Normungsgremium. Bei einer verabschiedeten Norm handelt es sich um einen Mindestkompromiss der zwischen allen Mitarbeitern eines Normengremiums sowie den Einsprechern entstanden ist. So ist es aufgrund der Vielzahl von mitwirkenden Akteuren nicht verwunderlich, dass eine Norm nur den kleinsten gemeinsamen Nenner von Anforderungen enthält, auf welchen sich die Beteiligten verständigen konnten. Sollte Ihr Interesse an der Arbeit mit Normen geweckt worden sein, und Sie weitere Informationen zu inhaltlichen und rechtlichen Sachverhalten wünschen, können Sie sich in der Broschüre „Normen richtig lesen und anwenden“, herausgegeben vom Deutschen Institut für Normung e. V. – DIN Media GmbH, belesen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie sich direkt mit Ihren Fragen an das Deutsche Institut für Normung wenden können. Ein wesentliches Ziel der Normungsarbeit besteht in der Vereinheitlichung technischer Regeln. Davon können auch Menschen mit Behinderung profitieren. Auf diese Weise lassen sich für sie einheitliche Gestaltungsanforderungen in ganz Deutschland und darüber hinaus schaffen, die zur erleichterten Nutzung des öffentlichen Raums führen. Es ist zu beachten, dass Normen zunächst über keine rechtliche Verbindlichkeit verfügen. Diese entsteht erst dann, wenn eine Norm oder Teile von ihr, zum Gegenstand von Gesetzen oder Verordnungen werden. Weiterführende Informationen: © Mobilfuchs, 03.06.2021, aktualisiert am 02.07.2023
Wie ist eine Norm aufgebaut?
Vorwort
Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Bei datierten Normen ist nur die Norm mit dem benannten Ausgabedatum zu berücksichtigen. Dagegen gilt bei undatierten Normen stets die aktuelle Ausgabe einer Norm.Begriffe
Normentext / Normungsgegenstand
Literaturverzeichnis
Anhänge
Was bedeutet beispielsweise die Bezeichnung DIN EN 81-70:2005-09?
EN = Europäischen Norm
81 = Nummer der Norm
-70 = Nummer des Normenteils
:2005 = Ausgabejahr der Norm
-09 = Ausgabemonat der Norm Bedeutung der Modalverben
Modalverb “muss“
Modalverb “sollte“
Modalverb “darf“
Modalverb “kann“
Wie entstehen Normen?
Was versteht man unter Normung?
Ziele der Normung
b) Schaffung der Vergleichbarkeit ( Konformität)
c) Erhöhung der Effizienz
d) Kostensenkung
e) Sicherung der Qualität Normen-Entwurf
Veröffentlichung des Norm-Entwurfs
Einspruchsfrist
Einspruchsverhandlung
Abschlussberatung des Gremiums
Was gibt es noch Wissenswertes über Normen?
Normenbezug
Verwendung von Normenzitaten
Vervielfältigung von Normen
Verbindlichkeit
Widersprüchlichkeit
Mehrfachnormung
Normenprüfung
Kompromiss
Abkürzungen
Bbr Berichtigung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN EN Deutsche Norm die auf der Grundlage einer Europäischen Norm beruht
DIN EN ISO Deutsche Norm die auf Basis einer Europäischen Norm beruht, welche ihrerseits auf Grundlage einer Norm der ISO entstand
E nationaler (deutscher) Normenentwurf
EN europäische Norm
ISO International Organization for
Standardization
ÖNORM – Österreichische Norm
pr europäischer Normenentwurf
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