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Wissenswertes über Normen

Obwohl für jeden Bürger die Möglichkeit besteht, sich an der Entstehung von Normen zu beteiligen, ist in der breiten Öffentlichkeit sehr wenig über das Thema „Normen“ bekannt.

 

Bildbeschreibung: Auf dem Bild ist ein Spinnennetz zu sehen, dass von der Sonne angeschienen ist. Das Wort NORM steht vor dem Spinnennetz. Ende der Bildbeschreibung.
Norm im Spinnennetz                                                  Photo by Adrian Campfield on Pixabay, bearbeitet von Mobilfuchs

In diesem Zusammenhang ist es von grundlegender Bedeutung einige Hintergrundinformationen über die Entstehung von Normen und deren Handhabung zu erfahren.

Auch wenn an dieser Stelle keine abschließende Behandlung dieses Themas möglich ist, möchte Ihnen diese Website einen kleinen Einblick in die Normungsarbeit geben. Ziel ist es, etwas mehr Licht in die zumeist verschlossene Welt der Normen zu bringen.

 Die etwa 30.000 Normen, welche vom Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) erarbeitet wurden, vermitteln den Eindruck, als wäre in Deutschland bereits alles genormt. Selbst der Mensch, mit dessen Körpermaßen sich die DIN 33402-2 auseinandersetzt. Aber ist es wirklich so, dass alles genormt ist?

Was sind Normen?

Normen sind durch Privatpersonen erstellte technische Regelungen, die den Charakter einer Empfehlung tragen. Sie geben Handlungsanweisungen für einen festgelegten Anwendungsbereich vor und beschreiben unter welchen Voraussetzungen die Handlungsanweisungen zulässig oder verboten sind. 

Wer erarbeitet die Normen?

Die Normen werden von nationalen und internationalen Normungsorganisationen erarbeitet. Zwischen ihnen besteht eine enge kooperative Zusammenarbeit. Ziel ist es, für Sachverhalte und Normungsgegenstände einheitlich vergleichbare Anforderungen zu erstellen.

💡 In Deutschland werden die nationalen Normen vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) erarbeitet. Von der Rechtsform her ist das Deutsche Institut für Normung ein eingetragener Verein (e.V.).

Deutsche Norm = DIN
Deutsches Institut für Normung e. V.
Sitz in Berlin 

Europäische Norm – EN
Europäisches Komitee für Normung
(CEN = Comité Européen de Normalisation)
Sitz in Brüssel 

 Internationale Norm – ISO
Internationale Organisation für Normung
(ISO = International Organization
for Standardization)
Sitz in Genf

Wie verbindlich sind Normen?

      • Die deutschen „DIN-Normen“ entstehen durch eine private Vereinigung und können daher lediglich nur Empfehlungen sein. Erst wenn diese zum Gegenstand von Gesetzen oder Verordnungen werden, erlangen sie eine gesetzliche Verbindlichkeit.
      • In diesem Zusammenhang ist auch die Bezeichnung der „DIN-Vorschriften“ im engeren Sinne unkorrekt, da ein eingetragener Verein keine allgemein verbindlichen Vorschriften erlassen kann.
      • Das Verhältnis Staat zur privaten Normung ist durch Vertrag zwischen der
        Bundesregierung – unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – und dem DIN geregelt. Dieser Vertrag ist für jeden hier nachlesbar.
      • Nun ist Bauen aber, aufgrund unserer Verfassung nicht Sache des Bundes, sondern der Länder. So vermuten Sie also richtig, dass es einen gesonderten Vertrag zwischen den Ländern, vertreten durch das Institut für Bautechnik(DIBt), Berlin, und dem Normenausschuss Bauwesen gibt, in dem die gegenseitigen Rechte und Pflichten festgelegt sind. Interessanterweise ist dieser Vertrag zwar vorhanden, aber nicht so ohne weiteres zugänglich. Danach erarbeitet der NABau, im Auftrag der Obersten Baubehörden der Länder, Einheitlich Technische Baubestimmungen (ETB). Das sind die Normen, von denen der Staat, also die Länder, meinen, dass sie solche Normen zur Konkretisierung unbestimmter Rechtsnormen und Rechtsbegriffe des Bauordnungsrechtes benötigen.
      • Damit wird deutlich, dass es eine gewisse Wertigkeit der Normen entstanden ist, in Abhängigkeit von dem jeweiligen Normenausschuss der eine Norm erarbeitet hat (NABau / NAGesuTech ehemals NAMed).

Wie lange behält eine Norm ihre Gültigkeit?

 Die Ausgabe einer Norm behält solange ihre Gültigkeit, bis sie durch eine neue Ausgabe ersetzt oder gegebenenfalls durch das zuständige Normungsgremium zurückgezogen wird.

Da der Stand der Technik einer stetigen Weiterentwicklung unterliegt, kann es passieren, dass der in einer Norm enthaltene anerkannte Stand der Technik nicht mehr der Aktualität entspricht. Um dies möglichst zu vermeiden, sind Normen in regelmäßigen Abständen vom zuständigen Normungsgremium entsprechend zu prüfen und gegebenenfalls zur Anpassung an den aktuellen anerkannten Stand der Technik zu überarbeiten.

Gibt es Normen zum barrierefreien Bauen?

Normen zum Barrierefreien Bauen:

In Deutschland ist die DIN 18040 eine der wesentlichsten Normen für das barrierefreie Bauen. Sie umfasst drei Teile: Teil 1 „Öffentlich zugängliche Gebäude“
Teil 2 „Wohnen“
Teil 3 „Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“.

 

  • Grundlage für deren Erarbeitung bildete die Berücksichtigung der berechtigten Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Daher erfüllen die dort enthaltenen technischen Regeln die Anforderungen zur Herstellung der Barrierefreiheit nach § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Zudem regelt der § 2 Abschnitt 9 der Musterbauordnung, dass baurechtlich keine Abweichung von der Definition der Barrierefreiheit nach dem BGG besteht.
  • Erst auf der Grundlage von deren Berücksichtigung, werden Gebäude für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
  • Damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von behinderten Menschen im Sinne des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) umgesetzt werden kann, bildet die DIN 18040 mit ihren technischen Anforderungen eine unverzichtbare Basis für die baulichen Voraussetzungen.

Wie ist eine Norm aufgebaut?

Aufbau einer Norm:
Alle Normen werden nach einer festgelegten Struktur erarbeitet. Diese enthält stets der Reihe nach folgende Abschnitte:

      1. ) Vorwort – Einleitung
      2. ) Anwendungsbereich
      3. ) Normative Verweisungen
      4. ) Begriffe
      5. ) Normentext / Normungsgegenstand
      6. ) Literaturverzeichnis
      7. ) ggf. Anhänge 

Vorwort

Dem Vorwort einer Norm kann entnommen werden, welches Normengremium die vorliegende Norm erarbeitet hat. Darüber hinaus enthält es allgemeine Informationen zu den Gründen für die Notwendigkeit zur Erarbeitung des Dokuments sowie deren Zielen.

Anwendungsbereich

Dem Anwendungsbereich sind die Bereiche zu entnehmen, für welche die Norm anzuwenden ist.

So ist beispielsweise im Abschnitt des Anwendungsbereiches der DIN 18040-1 festgelegt, dass diese Norm u. a. für die barrierefreie Planung und Ausrüstung von Gebäudeneubauten gilt. Bei Modernisierungen bzw. wesentlichen Umbauten von öffentlich zugänglichen Gebäuden sollte sie ebenfalls Berücksichtigung finden.

Normative Verweisungen

In diesem Abschnitt sind alle Normen oder andere technische Regelwerke aufgelistet, die bei der Arbeit mit der vorliegenden Norm zu berücksichtigen und im Sinne dieser Norm anzuwenden sind.

Hier ist zwischen datierten und undatierten Normen zu unterscheiden.
Bei datierten Normen ist nur die Norm mit dem benannten Ausgabedatum zu berücksichtigen. Dagegen gilt bei undatierten Normen stets die aktuelle Ausgabe einer Norm.

Begriffe

In diesem Abschnitt einer Norm werden die Begriffe definiert, wie sie im Sinne der vorliegenden Norm zu verstehen sind.

Die verwendeten Begriffe werden nicht generell durch das Normengremium neu definiert. Häufig wird auch auf bewährte und bereits bestehende Begriffsdefinitionen zurückgegriffen.

Normentext / Normungsgegenstand

In diesem Normen-Teil befindet sich der eigentliche Normen-Text (Normungsgegenstand). Hier werden die technischen Regeln und deren zu erfüllenden Anforderungen beschrieben.

In diesem Normabschnitt enthaltene Textabschnitte die mit der Bezeichnung „ANMERKUNG“ gekennzeichnet wurden, haben lediglich eine Hinweisfunktion und sind informativ. Somit müssen sie im Sinne der Norm nicht verbindlich angewandt werden.

Literaturverzeichnis

Der Abschnitt des Literaturverzeichnisses umfasst alle Literaturquellen, die im engen Zusammenhang mit der Norm stehen und aus der Sicht des Normungsgremiums für die Allgemeinheit von maßgeblichem Interesse sein können.

Anhänge

Im Bedarfsfall können einer Norm ein oder mehrere Anhänge beigefügt werden. Diese können normativ oder informativ sein.

Normative Anhänge konkretisieren spezielle Anforderungen der technischen Regeln einer Norm und sind ebenfalls wie der Normentext entsprechend verbindlich zu berücksichtigen.

Informative Anhänge vermitteln weitere Informationen zu einzelnen Normeninhalten. Diese können, müssen jedoch nicht im Sinne der Norm angewandt werden.

Was bedeutet beispielsweise die Bezeichnung DIN EN 81-70:2005-09?

Informationen in einer Norm:
  Dieser Bezeichnung bzw. Schreibweise einer Norm können folgende Informationen entnommen werden:

DIN EN 81-70:2005-09

DIN = Deutsche Norm (auf Basis einer)
EN = Europäischen Norm
81 = Nummer der Norm
-70 = Nummer des Normenteils
:2005 = Ausgabejahr der Norm
-09 = Ausgabemonat der Norm

Bedeutung der Modalverben

Bei der Arbeit mit Normen spielen die Modalverben eine wichtige Rolle. Mit ihnen wird angezeigt, wie die technischen Regeln anzuwenden sind. Sie entscheiden darüber, ob eine technische Regel beispielsweise umgesetzt werden muss, zulässig ist oder empfohlen wird. Daher sollte man sich nicht scheuen, stets erneut in eine Norm zu schauen und nachzulesen.

Eine ausführliche Beschreibung zur Handhabung der Modalverben in der Normungsarbeit finden sie in der EN 5432-1:2018.

Modalverb “muss“

In einer Norm bringt das Modalverb „muss“ die verbindliche Einhaltung einer technischen Regel zum Ausdruck.

Die Einhaltung einer Handlung kann u. a. auch mit der Aussage „hat zu“ oder „es ist erforderlich, dass…“ verbunden sein.

Einzuhaltende Verbote im Sinne des „muss“ sind beispielsweise auch erkennbar an den Formulierungen wie „darf nicht“ oder auch „es ist nicht zu“.

Modalverb “sollte“

Das Modalverb „sollte“ bringt die Anwendung einer gewünschten Empfehlung zum Ausdruck. Das heißt, neben beispielsweise anderen möglichen Handlungen oder anzuwendenden Maßen, ist jedoch die empfohlene zu bevorzugen. Dabei schließt es andere Handlungen oder Maße nicht gänzlich aus.

Die Modalverben „kann“ oder „sollte nicht“ können zur Angabe von weiteren Möglichkeiten Verwendung finden.

Modalverb “darf“

Mit dem Modalverb „darf“ wird eine Zulässigkeit zum Ausdruck gebracht. Es besteht die Möglichkeit zur Ausschöpfung eines Handlungsspielraums, welcher gegebenenfalls vorgegeben sein kann.

Modalverb “kann“

Mit dem Modalverb „kann“ wird die Auswahl von bestehenden Möglichkeiten angezeigt. Ein Beispiel ist die Formulierung „es ist möglich, dass …“ .

Mit der Formulierung „kann nicht“ oder ähnlichen Aussagen kann die Wahl bestehender Möglichkeiten auch eingeschränkt werden.

Wie entstehen Normen?

💡 Normen sind das Ergebnis, welche im Laufe eines Prozesses des Normungsverfahrens entstehen.

Was versteht man unter Normung?

Unter der Normung versteht man die Vereinheitlichung von immateriellen Sachverhalten sowie von materiellen Gütern, was im gesellschaftlichen Interesse liegt und der Allgemeinheit dient. Die Normung erfolgt in gemeinsamer Zusammenarbeit aller interessierten Kreise im Rahmen eines kontinuierlichen Prozesses.

Ziele der Normung

Zu den wichtigsten Zielen der Normung gehören:
  

a) Erhöhung der Sicherheit
b) Schaffung der Vergleichbarkeit ( Konformität)
c) Erhöhung der Effizienz
d) Kostensenkung
e) Sicherung der Qualität

Normen-Entwurf

Die Mitglieder eines Normenausschusses, in der Regel eines dessen Arbeits- oder Unterausschusses, erarbeiten einen Entwurf für einen zu normierenden Gegenstand. Der Entwurf ist fertiggestellt, wenn dieser das mehrheitliche Einvernehmen aller dort mitarbeitenden interessierten Kreise gefunden hat.

Veröffentlichung des Norm-Entwurfs

Der Öffentlichkeit ist die Möglichkeit einzuräumen, sich über die Arbeit an einer Norm zu informieren. Hierzu muss das zuständige Normengremium die beabsichtigte Fassung einer Norm vor der endgültigen Verabschiedung der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme und Abgabe einer Stellungnahme vorlegen. Dies erfolgt in der Regel durch einen Normen-Entwurf.

Die Veröffentlichung eines Norm-Entwurfes wird im DIN-Anzeiger für technische Regeln bekanntgegeben. Danach sind für jeden interessierten Bürger die Normen-Entwürfe, im Norm-Entwurfs-Portal unter www.entwuerfe.din.de, nach erfolgter Registrierung kostenlos einsehbar.

Einspruchsfrist

Mit der Veröffentlichung eines Normentwurfs beginnt in der Regel eine zeitlich begrenzte Einspruchsfrist. Während dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit für alle interessierten Bürger Stellung zum Inhalt eines Normentwurfs zu beziehen und Einsprüche einzureichen.

Einspruchsverhandlung

Nach Beendigung der Einspruchsfrist nimmt das zuständige Normungsgremium die Sichtung aller eingegangenen Einsprüche vor und wird über diese beraten.

Es schließen sich die Einspruchsverhandlungen mit den Einsprechern an. Das heißt, die Einsprecher erhalten eine Einladung um die von ihnen eingereichten Kommentierungen zu erläutern.

Ob die Einspruchsverhandlung virtuell oder im Rahmen eines Präsenztreffens erfolgt, entscheidet das jeweilige Normungsgremium.

Abschlussberatung des Gremiums

Nach Abschluss der Einspruchsverhandlungen erfolgt die Abschlussberatung des zuständigen Normengremiums. Hier entscheidet das Gremium über die Annahme oder Ablehnung der Einsprüche. Die Einsprecher werden über das Beratungsergebnis in der Regel schriftlich informiert. Das fertiggestellte Normen-Dokument wird abschließend beispielsweise als DIN veröffentlicht

Bei der großen Anzahl von mitwirkenden Akteuren liegt es auf der Hand, dass, wenn ein von allen Beteiligten mitgetragener Konsens erzielt werden soll, eine Norm lediglich nur Mindestanforderungen enthalten kann.

Was gibt es noch Wissenswertes über Normen?

Normenbezug

Auch wenn die Normen für jeden Bürger zugänglich sind, bedeutet dies jedoch nicht, dass Normen in Bibliotheken ohne weiteres ausleihbar sind. Sie müssen in der Regel käuflich erworben werden. Im Buchhandel ist dies nicht möglich. Das alleinige Vertriebsrecht der „DIN-Normen“ liegt bei der

DIN Media GmbH                                  Am DIN-Platz/ Burggrafenstraße 6                                                              10787 Berlin                                                                                           Tel 0 30 / 58 88 57 00-00

www.dinmedia.de

Kundenservice0 30 / 58 88 57 00-70                                  kundenservice@dinmedia.de

Verwendung von Normenzitaten

Wenn Sie beispielsweise sich bei der Verfassung einer Stellungnahme auf die technischen Regeln und die zu erfüllenden Anforderungen in einer Norm stützen möchten, bedenken Sie bitte, dass Sie die Norm nicht zitieren dürfen.

Vervielfältigung von Normen

Bitte beachten Sie, dass es nicht ohne weiteres zulässig ist Normen zu vervielfältigen. Es bedarf in jedem Fall einer schriftlichen Zustimmung durch das DIN. Dies gilt grundsätzlich für alle Formate (z. B. gedruckte oder elektronische Fassungen) in denen Normen vorliegen.

Verbindlichkeit

Normen werden erst dann verbindlich, wenn sie unmittelbar zum Gegenstand eines Gesetzes oder einer Verordnung geworden sind.

Im Hochbau werden Normen erst verbindlich, wenn sie als allgemein anerkannte Regeln der Technik in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB) ) durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde eines Bundeslandes aufgenommen wurden.

Widersprüchlichkeit

💡 „DIN-Normen“ dürfen nicht in Widerspruch zu Rechts- und Verwaltungsvorschriften stehen.

Aber auch zwischen nationalen Normen sowie zwischen nationalen und internationalen Normen dürfen keine Widersprüche vorhanden sein.

Mehrfachnormung

💡 Ein und derselbe Normungsgegenstand darf nur in einer Norm behandelt werden (Verbot der Doppel- und Mehrfachnormung).

Nationale Normen, die Gegenstände behandeln, welche bereits durch europäische Normung erfasst werden, dürfen nicht überarbeitet, vor allem also, nicht neu herausgegeben werden. Sie sind nach einer Prüfung an die europäische Norm anzupassen oder ggf. zurückzuziehen.

Normenprüfung

💡 Spätestens alle fünf Jahre müssen Normen daraufhin überprüft werden, ob sie noch dem Stand der Technik entsprechen.

Die Entscheidung, ob nach 5 Jahren eine Normänderung erfolgt, liegt beim jeweils für die Norm zuständigen Normungsgremium.

Kompromiss

Bei einer verabschiedeten Norm handelt es sich um einen Mindestkompromiss der zwischen allen Mitarbeitern eines Normengremiums sowie den Einsprechern entstanden ist.

So ist es aufgrund der Vielzahl von mitwirkenden Akteuren nicht verwunderlich, dass eine Norm nur den kleinsten gemeinsamen Nenner von Anforderungen enthält, auf welchen sich die Beteiligten verständigen konnten.

Abkürzungen

Zu den wichtigsten Abkürzungen in der Normung zählen unter anderem:
Bdl Beiblatt
Bbr Berichtigung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN EN Deutsche Norm die auf der Grundlage einer Europäischen Norm beruht
DIN EN ISO Deutsche Norm die auf Basis einer Europäischen Norm beruht, welche ihrerseits auf Grundlage einer Norm der ISO entstand
E nationaler (deutscher) Normenentwurf
EN europäische Norm
ISO International Organization for
Standardization
ÖNORM – Österreichische Norm
pr europäischer Normenentwurf
SN Schweizer Norm

Sie haben noch weitere Fragen?

Sollte Ihr Interesse an der Arbeit mit Normen geweckt worden sein, und Sie weitere Informationen zu inhaltlichen und rechtlichen Sachverhalten wünschen, können Sie sich in der Broschüre „Normen richtig lesen und anwenden“, herausgegeben vom Deutschen Institut für Normung e. V. – DIN Media GmbH, belesen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie sich direkt mit Ihren Fragen an das Deutsche Institut für Normung wenden können.

Zusammenfassung:
Normen spielen auch zur Herstellung der Barrierefreiheit eine große Rolle. Die in ihnen enthaltenden technischen Regeln entscheiden beispielsweise darüber, ob die Breite einer Rampe die Nutzung mit dem Rollstuhl ermöglicht.

Ein wesentliches Ziel der Normungsarbeit besteht in der Vereinheitlichung technischer Regeln. Davon können auch Menschen mit Behinderung profitieren. Auf diese Weise lassen sich für sie einheitliche Gestaltungsanforderungen in ganz Deutschland und darüber hinaus schaffen, die zur erleichterten Nutzung des öffentlichen Raums führen.

Es ist zu beachten, dass Normen zunächst über keine rechtliche Verbindlichkeit verfügen. Diese entsteht erst dann, wenn eine Norm oder Teile von ihr, zum Gegenstand von Gesetzen oder Verordnungen werden.

Weiterführende Informationen: 

© Mobilfuchs, 03.06.2021, aktualisiert am 02.07.2023



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