Damit die Wasserbecken in Schwimmhallen und auch in Freibädern für alle Schwimmbadbesucher zugänglich sind, bedarf es eines barrierefreien Beckenumlaufs. Der Beckenumlauf dient gleichzeitig auch als Verkehrsfläche und als Ort zur Erholung und Entspannung nach erfolgter körperlicher Betätigung im Wasser. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, bedarf es einiger zweckentsprechender Anforderungen an den Beckenumlauf, die wir auf dieser Webseite aufzeigen möchten.
Die erforderlichen Anforderungen für die Nutzung der Wasserbecken und deren Zugänge haben wir auf der Webseite „Barrierefreie Wasserbecken für den Badespaß im Schwimmbad“ festgehalten.
Inhalt des Artikels
Rechtliche Hinweise
💡 Die von Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention fordert in ihrem Artikel 25 für Menschen mit Behinderung die gleiche gesundheitliche Versorgung in derselben Qualität und im adäquaten Umfang wie alle anderen Menschen sie erhalten. Dazu gehören auch eine umfängliche Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation, welche einen uneingeschränkten Zugang zur sportlichen und therapeutischen Betätigung im Wasser umfassen kann.
In diesem Zusammenhang fordert die europäische DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt- Funktionale Anforderungen“ völlig zu Recht, dass alle Bereiche der Schwimmbäder barrierefrei zugänglich sein müssen. Diese Forderung wird durch die Maßgabe im § 50 „Barrierefreies Bauen“ Abs. 2 der Musterbauordnung (und sicher auch in vielen Landesbauordnungen) aufgegriffen, jedoch gleichzeitig auf die „dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teile“, beschränkt. Da die Wasserbecken jedoch zu den allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen zu zählen sind, müssen diese und deren unmittelbares Umfeld barrierefrei gestaltet werden.
Der Wasserbeckenumlauf
Die Umläufe von Wasserbecken stellen in erster Linie Verkehrsflächen dar. Ihre Hauptfunktionen liegen in der Gewährleistung eines ungefährdeten Aufenthalts sowie der Ermöglichung des Beckenzugangs.
Damit dem autorisierten Schwimmbadpersonal sowie den das Schwimmbad besuchenden Gästen eine ausreichende Bewegungsfläche zur Verfügung steht, dürfen in den nutzbaren Gehflächen der Beckenumläufe keine Hindernisse angeordnet werden. Für Ausstattungen (wie z. B. für Startblöcke) sind zusätzliche Flächen vorzusehen.
Breite des Wasserbeckenumlaufs
Der Umlauf von Wasserbecken sollte großzügig bemessen werden. Für Beckenumläufe ist eine Mindestbreite von 2,50 m vorzusehen. Diese Breite ist ausreichend, sodass auch im Begegnungsfall zweier Rollstühle ein aneinander Vorbeifahren möglich ist. Zudem ist dieses Maß für ein Wendemanöver oder einen Richtungswechsel mit dem Rollstuhl hinreichend.
Es wird empfohlen, dass das gesamte Arial des Beckenumlaufs der 1,5- bis 2-fachen Fläche der Wasserbecken betragen sollte.
Beispielsweise sind folgende Abstände bzw. Breiten einzuhalten:
👉🏻 im Zugangsbereich von der Umkleide/Dusche: 3,00 m
👉🏻 im Bereich des Hauptzugangs: zwischen Beckenzugang: 2,50 m und Beckenumlaufbegrenzung 2,50 m 👉🏻 Starkblockbereich: 3,00 m
👉🏻Sprunganlagenbereich: 4,50 m
👉🏻 (freier) Durchgang hinter 1 m Sprungbrett: 1,25 m
👉🏻 im Treppenbereich am Nichtschwimmerbecken: 2,50 m
👉🏻 an der Schmalseite eines Nichtschwimmerbeckens: 2,00 m
👉🏻 zwischen Schwimmer-/Spring-/Variobecken und Nichtschwimmerbecken: 4,00 m
a) der gleichzeitigen Anwesenheit mehrerer Personengruppen
b) vorhandener Wasserattraktionen
c) positionierter Ausstattungen und Versorgungseinrichtungen (wie Rettungsgeräte)
d) Liegeflächen und Verweilplätze
e) eingerichtete Aufsichtsplätze für das autorisierte Schwimmbadpersonal.
Fußbodenbeläge
Entsprechend der Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Information 207-006 „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“) ist zur Prüfung der Rutschhemmung die „Schiefe Ebene“ (nach DIN 51097) anzuwenden. Je nach sich daraus ergebender Rutschgefahren, werden die Bodenbeläge in den einzelnen Barfußbereichen in die Bewertungsklassen A, B und C eingeordnet. Dabei erhöhen sich die Rutschhemmungsanforderungen von der Bewertungsklasse A mit den geringsten Rutschhemmungsanforderungen bis zur Bewertungsklasse C mit den höchsten Rutschhemmungsanforderungen. In die einzelnen Bewertungsklassen sind die folgenden Bereiche einzuordnen: a) Beckenumläufe a) Rampen im Beckenumlaufbereich mit einer Neigung von > 6 % 💡 Es sei darauf hingewiesen, dass sich nur allein mit rutschhemmenden Bodenbelägen Ausrutschunfälle nicht generell vermeiden lassen. Wichtig sind ebenso organisatorische wie bauliche Maßnahmen, die dazu beitragen, dass Verkehrswege von Wasser freigehalten werden bzw. das Wasser ungehindert ablaufen kann. Dies kann Möglich beispielsweise mit, zu diesem Zweck brauchbaren, Abläufen oder auch einem Gefälle erreicht werden. Weitergehende Informationen zur Gestaltung und Anordnung von Blindenleitsystemen finden Sie auf den Webseiten: In den folgenden Abschnitten wird auf die Ausstattung eines Wasserbeckenumlaufs genauer eingegangen, wie die Beleuchtung, vorhandene Sitzmöglichkeiten, aber auch auf Sprungbretter und Sprungplattformen, Startblöcke sowie Einrichtungen zur Befestigung von Schwimmbahnmarkierungen. Um eine sichere Erholung vor der Wasserbeckenbenutzung bzw. nach dem Verlassen des Schwimmbeckens zu ermöglichen, empfiehlt es sich, Seitlich neben den Sitzmöglichkeiten sind auch Rollstuhlstellplätze mit einer Fläche von 150 cm x 150 cm vorzusehen (vgl. Bild 3). An Startblöcke ist die Anforderung zu stellen, dass diese fest mit dem Boden verbunden sein müssen. Von ihnen darf keine Stolpergefahr ausgehen. Zudem ist zu empfehlen, dass sie sich durch einen starken visuellen Kontrast vom Boden abheben. Diese Einrichtungen sind so zu positionieren, dass von ihnen keine Stolpergefahr ausgehen kann. Weiterführende Informationen: © Mobilfuchs, 10.07.2023
Rutschhemmung der Fußbodenbeläge
b) Treppen außerhalb von Becken in deren Umläufen und deren Zugängen
c) betretbare Oberflächen von Sprungbrettanlagen und -plattformen (außer deren Aufgänge)
b) Oberflächen der Aufgänge von Sprungbrettanlagen und -plattformen sowie Wasserrutschen
c) Oberflächen von Sprungbrettanlagen und -plattformen in ihrer Länge, die für den Springer vorgesehen istOrientierungshilfen
Reliefpläne und Tastmodelle
Blindenleitsysteme aus Bodenindikatoren
Beschilderung
Ausstattungen
Beleuchtung
Sitzmöglichkeiten
in einem angemessenen Abstand vom Becken und in einer ausreichenden Anzahl, Sitzmöglichkeiten um die Becken herum zu positionieren.Sprungbretter und Sprungplattformen
Startblöcke
Einrichtungen zur Befestigung von Schwimmbahnmarkierungen
Fazit
Als Dankeschön für Ihre Registrierung erhalten Sie kostenlos die wertvolle Liste „Checkliste zur Sturzprohylaxe“.