Wer viel zu Fuß in Wald und Flur unterwegs ist, ruht sich auch gern einmal aus, um frische Kräfte zu tanken. Da kommt ein schön gelegener und vor allem sicherer Verweilplatz zur rechten Zeit. Sichere Verweilplätze sollen natürlich auch überall dort vorgesehen werden, wo es gewünscht ist, dass man sich etwas ausruht oder einen Moment innehalten sollte.
Die auf dieser Website angesprochenen Standards für sichere Verweilplätze, die auch als Ruheplätze bezeichnet werden, können jedoch eine gesamte Einzelplanung nicht ersetzen. Entsprechend der örtlichen Gegebenheiten kann eine Anpassung oder eine geringfügige Veränderung der allgemeingültigen Regelungen erforderlich werden.
In allen Veröffentlichungen sollte verstärkt über das bestehende Angebot von Verweilplätzen und ihrer Ausstattung hingewiesen werden. Für blinde und sehbehinderte Menschen ist es hier von besonderer Bedeutung zu erfahren, anhand welcher Merkmale die sich am Wegesrand befindenden Verweilplätze auffinden lassen. Informationen über diese Sachverhalte sind wichtig für viele ältere und behinderte Menschen bei ihrer Entscheidung, ob ihre gesundheitliche Situation eine Nutzung des Ausflugsangebots zulässt. Die angemessene Anzahl und eine zugängliche Ausstattung der Verweilplätze können hier ohne Frage dazu beitragen, die Besucherzahlen zu erhöhen.
Inhalt des Artikels
- 1 Was sind sichere Verweilplätze?
- 2 Kennzeichnung der sicheren Verweilplätze
- 3 Zugang zu sicheren Verweilplätzen
- 4 Bodenoberfläche eines sicheren Verweilplatzes
- 5 Längs- und Quergefälle der sicheren Verweilplätze einschließlich deren Zugänge
- 6 Einfriedungen für sichere Verweilplätze
- 7 Sitzgelegenheiten für sichere Verweilplätze
- 8 Tische für sichere Verweilplätze
- 9 Rollstuhlstellplatz
- 10 Pflanzen für sichere Verweilplätze
- 11 Abfallbehälter
Was sind sichere Verweilplätze?
💡 Unter einem Verweilplatz versteht man einen Ort, an dem man sich für eine mehr oder weniger kürzere oder längere Zeit aufhält.
Mit der Bezeichnung sichere Verweilplätze soll zum Ausdruck gebracht werden, dass diese Orte auffindbar sowie gefahrlos zugänglich und zweckentsprechend nutzbar sind.
Verweilplätze werden umgangssprachlich auch als Ruheplätze bezeichnet.
Kennzeichnung der sicheren Verweilplätze
Zu diesem Zweck können, auch in Parks und Grünanlagen, Bodenindikatoren (gemäß DIN 32984) oder auch alternativ Leitlinien aus anderen im Straßenbau verwendeten Bodenbelägen, wie beispielsweise Pflastersteine aus Beton oder Naturstein, verwendet werden.
So eigenen sich für die taktile und visuelle Kennzeichnung von Verweilplätzen an beispielsweise Parkwegen mit planen und verdichteten Oberflächen, der Einbau von Pflastersteinen mit auffälligen Fugen (vgl. Bild 2).
Während der Zugang zum Verweilplatz in gesamter Breite (am Rand parallel zum Wegeverlauf) mit einem 60 cm bis 90 cm tiefen Pflasterstreifen versehen wird, ist von diesem quer über die gesamte Wegebreite ein zweiter, 60 cm bis 90 cm tiefer, Pflasterstreifen einzubauen.
Damit ist gewährleistet, dass der blinde Fußgänger (aufgrund seiner Schrittlänge) auf diesen treten muss und die taktile Kennzeichnung des Verweilplatzes mit Füßen und Blindenlangstock nicht verfehlen kann.
💡 Detailinformationen über die Gestaltung mit Bodenindikatoren finden Sie auf unseren Webseiten:
Zugang zu sicheren Verweilplätzen
Der Zugang zu Verweilplätzen ist in seiner gesamten Breite stufenlos zu gestalten.
Sollte der Zugang aus gestalterischen oder örtlichen Gegebenheiten nicht über die gesamte Breite des Verweilplatzes längs des Gehweges möglich sein, muss der Verweilplatz über einen kurzen, geradlinigen und gut einsehbaren Durchgang erreichbar sein. Dieser muss über eine uneingeschränkte Mindestbreite von 90 cm sowie über eine Lichte Mindesthöhe von 225 cm verfügen.
💡 Die Zugangsoberfläche muss, analog der Oberfläche des Verweilplatzes, mit dem Rollstuhl oder Rollator gut befahrbar sein und eine ebene Gestaltung erhalten.
Bodenoberfläche eines sicheren Verweilplatzes
Das Längsgefälle eines Verweilplatzes (einschließlich Rollstuhlstellplatz und Bewegungsfläche) darf grundsätzlich nicht mehr als 3 % betragen. Liegt der Verweilplatz (einschließlich Rollstuhlstellplatz und Bewegungsfläche) in einem Bereich mit Längsgefälle, so darf dessen Quergefälle nicht mehr als 2 % betragen. Bei ebener Geländeoberfläche ohne ein Längsgefälle, ist ein Quergefälle von 2,5 % noch möglich. Die Beachtung der Maße für das Längs- und Quergefälle ist erforderlich um ein Abdriften von Rollstühlen und Rollatoren zu vermeiden.
Längs- und Quergefälle der sicheren Verweilplätze einschließlich deren Zugänge
Einfriedungen für sichere Verweilplätze
Sitzgelegenheiten für sichere Verweilplätze
Das wichtigste Ausstattungsmobiliar für Verweilplätze sind Sitzgelegenheiten. Die große Auswahl führt zur Qual der Wahl. Soll sie aus Holz, Stahl oder aus Stein sein? Aber es muss für den Verweilplatz auf jeden Fall die geeignete sein.
Hinweis:
Informationen zu Sitzgelegenheiten aus Stein finden Sie auf der Website Poller im Straßenraum – bieten Sicherheit und können doch gefährlich sein.
Hinweis:
Weitere ausführliche Informationen über die Techniken für ein leichtes und sicheres Aufstehen bzw. Hinsetzen finden Sie in unserer Broschüre „Mobil sein und bleiben“.
Zudem sorgen feste Rückenlehnen für ein entspanntes Sitzen, weshalb sie ein wichtiges Ausstattungsmerkmal von Sitzgelegenheiten sind.
Tische für sichere Verweilplätze
Insofern Tische zur Ausstattung des Verweilplatzes gehören, müssen diese auch für Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Die Tischhöhe (Oberkante) darf 80 cm nicht übersteigen.
Es muss die Möglichkeit einer Unterfahrbarkeit des Tisches bestehen. Der benötigte unterfahrbare Beinfreiraum muss mindestens über eine Tiefe von 55 cm, eine Höhe von 67 cm und eine Breite von 90 cm aufweisen.
Rollstuhlstellplatz
Neben der Sitzgelegenheit bzw. Sitzbank ist mindestens ein Rollstuhlstellplatz mit einer Kantenlänge von 150 cm x 150 cm vorzusehen. Zusätzlich ist vor dem Rollstuhlstellplatz eine Bewegungsfläche zum Rangieren von 150 cm x 150 cm erforderlich.
Für Rollstuhlnutzer, die gemeinsam Ausflüge unternehmen möchten, sind Verweilplätze, die für mindestens zwei Rollstuhlnutzer Erholung bieten, wesentlich attraktiver.
Für einen Rollstuhlstellplatz mit zwei nebeneinanderstehenden Rollstühlen bedarf es einer Fläche von 180 cm x 150 cm. Vor dem Rollstuhlstellplatz ist eine Bewegungsfläche von 180 cm x 150 cm anzulegen.
Je nach den örtlichen Gegebenheiten darf die Bewegungsfläche vor dem Rollstuhlstellplatz sich mit der sich anschließenden Verkehrsfläche des Gehweges überschneiden (vgl. Bild 3).
Hinweis:
Weiterführende Informationen zum Thema Rollstuhl und Rollator finden sie unter:
- Die Mobilitätshilfe baut für Sie die goldene Brücke vom Traum zum erreichbaren Ziel
- Öffentlich zugängliche Gebäude – bauliche Anlagen für ALLE
- Handlaufprofile für die Griffsicherheit
- Rollstuhlrampen für eine sichere und selbständige Fortbewegung
- Barrierefreie Aufzüge helfen länger in den eigenen vier Wänden zu wohnen
- Erschließung von Wohngebäuden nach DIN 18040 Teil 2 „Wohnungen“
Pflanzen für sichere Verweilplätze
Als Blickfang können dichte Strauchpflanzen verwendet werden. Sie sind ebenfalls für den Einsatz zur Wegeführung oder als Durchgangssperre geeignet. Bei der Bepflanzung mit Schnitthecken ist zu bedenken, dass sie öfters einen Formschnitt benötigen. Daher sollte geprüft werden, ob sie für den jeweiligen Verweilplatz gewünscht oder geeignet sind.
Abfallbehälter
Damit die Abfallbehälter kein Hindernis darstellen und die nutzbaren Flächen des Verweilplatzes und dessen Zugänge nicht eingeschränkt werden, sind sie so anzuordnen, dass sie nicht in diese Flächen hineinragen.
Um für alle die mühelose Nutzung der Abfallbehälter zu ermöglichen, muss deren Einwurfsöffnung sich in einer Höhe von 85 cm über dem Boden befinden.
Die Abfallbehälter sollen durch ihre visuelle kontrastierende Farbgestaltung leicht auffindbar sein.
Verweilplätze dienen der Erholung und Entspannung an frischer Luft. Sie bilden somit für ältere und behinderte Menschen bei dem Besuch von Ausflugszielen eine wichtige Voraussetzung. 💡 Damit Verweilplätze und deren Ausstattungen für alle Menschen nutzbar sind, müssen sie einige Anforderungen erfüllen. Für blinde und sehbehinderte Menschen müssen zu deren Auffindbarkeit visuelle und taktile Informationen angeboten werden. Es sollte in allen Medienformaten verstärkt über das Vorhandensein von Verweilplätzen sowie der Ausstattung informiert werden, um damit die Entscheidung für einen Besuch für ältere und behinderte Menschen zu erleichtern.
© Mobilfuchs, 13.05.2021
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