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Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen

Signale im Einstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen sind für uns schon ebenso selbstverständlich wie die Fahrkarte, die zu einer Reise gehört. Dabei nehmen wir die Signale oftmals nahezu fast nur im Unterbewusstsein zur Kenntnis, ohne dass wir deren eigentlichen Sinn kennen. Sicher haben Signale ihre Berechtigung, aber manchmal können sie schon ganz schön nerven. Sind diese Signale denn so wichtig, dass man auf diese nicht verzichten kann?

 

Bildbeschreibung: Auf dem Bild ist ein IC Zug zu sehen, der gerade in einen Bahnhof einfährt. Rechts und links der Gleise ist der Bahnsteig mit Überdachung angedeutet. Im Hintergrund des Bildes in der Bildmitte sind Signale zu sehen. Neben den Gleisen im Hintergrund sind Bäume zu sehen. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 1: IC Zug bei einer Bahnhofseinfahrt mit Signalen im Hintergrund                                                                              Photo by Uwe Sobierta on Pixabay

Wozu werden die Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen benötigt?

💡 Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen sind wichtig, um die Aufmerksamkeit der Reisenden zu erhöhen und sie über die dort in Kürze stattfindenden Vorgänge im Bereich der äußeren Fahrzeugtür zu informieren.

Dabei können die Signale auf die erfolgende Türöffnung hinweisen bzw. zur Betätigung des Türöffners auffordern. Wichtig ist ihre Bedeutung auch zur Warnung vor Gefahren, wie z. B. des Türschließvorgangs. Die Reisenden werden mit dem Signal aufgefordert den Gefahrenbereich zu verlassen.

Eine besonders große Bedeutung haben die Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen für Menschen mit Behinderungen. Für blinde und sehbehinderte Menschen, die, die im Türbereich ablaufenden Vorgänge visuell nicht rechtzeitig und in ausreichendem Maße erfassen können, bieten insbesondere akustische Signale eine unverzichtbare Informationshilfe. Sie ermöglichen den Betroffenen somit ein selbständiges, der Situation angepasstes, Handeln. Akustische Signale sind aber auch gleichzeitig für blinde und sehbehinderte Reisende zum Auffinden der Einstiegstür eine wertvolle Orientierungshilfe.

Aber auch gehörlose oder schwerhörige Menschen, die die akustischen Signale nicht wahrnehmen können, benötigen zur Information über die Abläufe im Bereich der äußeren Fahrzeugtür zwingend eine verlässliche visuelle Information.

An dieser Stelle wird deutlich, dass die Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen im Zwei-Sinne-Prinzip gestaltet werden müssen.

Was ist das Zwei-Sinne-Prinzip?

💡 Nach dem Zwei-Sinne-Prinzip ist eine Information so zu gestalten, dass die Möglichkeit besteht sie gleichzeitig über zwei Sinne (sehen, hören, tasten) wahrnehmen zu können. So muss beispielsweise das Türschließwarnsignal gleichzeitig visuell und akustisch wahrnehmbar sein.

Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, dass der blinde Reisende, der die visuelle Signalisierung des Türschließwarnsignals nicht sieht, das Türschließwarnsignal jedoch hören kann. Dagegen kann der gehörlose Reisende, der die akustische Signalisierung des Türschließwarnsignals nicht hört, die visuelle Signalisierung des Türschließwarnsignals jedoch sehen.

Gibt es Regelwerke für die zu erfüllenden Anforderungen an Signale?

      • Seit nunmehr einigen Jahren gibt es für die einzusetzenden Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen auf europäischer Ebene Regelungen, die in das deutsche Recht übernommen wurden.
      • Hier bildet die Technische Spezifikation über die Interoperabilität für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität – TSI PRM1VERORDNUNG (EU) Nr. 1300/2014 DER KOMMISSION vom 18. November 2014 über die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
        Technische Spezifikation für Interoberabilität für Menschen mit reduzierter Mobilität) ein maßgebliches Regelwerk. Die TSI PRM enthält u. a. die grundlegenden funktionalen Anforderungen an die Signale im Fahrgasteinstiegsbereich der Eisenbahnfahrzeuge.
      • Anzuwenden ist die TSI PRM u. a. für die Infrastruktur und Fahrzeuge des
        konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems sowie des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems.
      • Die Technischen Anforderungen für die Gestaltung der Signale im Fahrgasteinstiegsbereich findet man in der europäischen Norm DIN EN 16584 „Bahnanwendungen – Gestaltung für die Nutzung durch PRM – Allgemeine Anforderungen“ Teil 2 „Informationen“

        2DIN EN 16584-2:2017-03.

Was gibt es alles für Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen?

Signale im Fahrgasteinstiegsbereich:
Im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen wären folgende Signale zu erwähnen:

1. Türfreigabesignal,
2. Türöffnungssignal,
3. Türschließwarnsignal,
4. Türfindesignal.

Wichtig ist, dass alle Reisenden die Bedeutung der Signale hinsichtlich ihrer Funktion und deren akustischen sowie visuellen Informationsaussagen kennen. Insbesondere für Menschen mit sensorischen Beeinträchtigungen sind die entsprechenden Kenntnisse vorteilhaft, da diese eine sichere und leichtere Fortbewegung ermöglichen. So lassen sich auch fehlerhafte Handlungsentscheidungen durch die Fahrgäste vermeiden.

Zu diesem Zweck soll in den nachstehenden Abschnitten dieses Beitrages eine ausführlichere Beschreibung der Signale erfolgen. Somit erhalten einerseits die Nutzer wichtige Informationen über die Signale und andererseits Interessenten, die sich für die Herstellung der Barrierefreiheit engagieren, Hinweise zu den erfüllenden Anforderungen.

Türfreigabesignal

Während der Fahrt sind im Regelfall die Außentüren der Eisenbahnfahrzeuge verriegelt und können von den Fahrgästen nicht geöffnet werden. Nach dem Anhalten in einem Bahnhof erfolgt das Öffnen und Schließen der Fahrgasteinstiegstür entweder von den Fahrgästen durch das Drücken eines Tasters (halbautomatisch) oder durch das Zugpersonal (automatisch).

Der Zeitpunkt, ab welchem der Taster zur Öffnung der Fahrgastaußentür von den Fahrgästen betätigt werden kann, wird visuell und akustisch durch das Türfreigabesignal angezeigt.

Akustische Signale der Türfreigabe

💡 Die akustischen Signale des Türfreigabesignals müssen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Eisenbahnfahrzeuges wahrnehmbar sein. Allerdings ist hier zu beachten, dass diese Anforderungen des Türfreigabesignals nicht mit dem Türfindesignal verwechselt werden.

Das akustische Türfreigabesignal an der Zugaußenseite kann unterdrückt bzw. muss nicht gegeben werden, wenn der Bahnsteig in seiner gesamten Länge mit Bahnsteigtüren ausgerüstet ist und die Signalisierung durch die Bahnsteigausstattung erfolgt.

Der Abstrahlort für das akustische Türfreigabesignal kann sich am Türtaster (Türbedienelement) oder in dessen Nähe bzw. neben der Türöffnung befinden.

Das akustische Türfreigabesignal soll für eine Dauer von 5 Sekunden ertönen. Wird die Fahrzeugaußentür durch einen Fahrgast geöffnet, kann die akustische Signaldauer 3 Sekunden betragen. Im Fall der Türöffnung durch das Zugpersonal (automatisch) beträgt die akustische Signaldauer ebenfalls 3 Sekunden ab Beginn des Öffnungsvorgans.

Verfügt das Türfreigabesignal über keine automatische Lautstärkeanpassung an das Umgebungsgeräusch, so muss dessen Lautstärke (Schalldruckpegel) auf 70 dB LAeq,T eingestellt werden. Ist dagegen eine Vorrichtung vorhanden, mit deren Hilfe die Lautstärke (Schalldruckpegel) an das Umgebungsgeräusch automatisch angepasst wird, so muss die Lautstärke des Türfreigabesignals mindestens 5 dB LAeq (bis höchstens 70 dB LAeq,T) über dem Umgebungsgeräusch liegen.

Technische Angaben und Frequenzen der akustischen Türfreigabesignalisierung:
                                                                                                           

      • Technische Angaben:                                                                                                              Merkmale der akustischen Signalisierung der Türfreigabe:                                                            Langsam pulsierender (bis zu zwei Impulse pro Sekunde) Mehrklangton aus zwei aufeinander folgenden Tönen.
      • Frequenzen:
        • 2.200 Hz ± 100 Hz und
        • 1.760 Hz ± 100 Hz
 

Visuelle Signalisierung der Türfreigabe

      • Die visuelle Signalisierung der Türfreigabe soll innerhalb und außerhalb des Eisenbahnfahrzeuges erkennbar sein. Sie ist an den oder in der Nähe der Türbedienelemente zu positionieren. Dabei soll das Türfreigabesignal so angeordnet werden, dass es möglichst von den Reisenden im Fahrzeuginnenraum nicht verdeckt wird (vgl.: Bild 2)
Bildbeschreibung: Das Bild 1 gewährt einen Blick im Fahrzeuginneren eines Arriva-Schub-Zuges in Richtung der Tür. Auf der linken Glasscheibe der roten Tür befindet sich ein Piktogramm für ein Fahrrad und auf der rechten Glasscheibe ein Piktogramm mit einem Rollstuhl. In der Bildmitte, links neben der Tür und den Festhaltestangen befinden sich zwei übereinander angeordnete Bedienelemente zum Öffnen der Tür. Unterhalb, mit entsprechendem Abstand zu diesen Bedienelementen, sind zwei hintereinander angeordnete runde Mülleimer aus Metall an einer Glaswand befestigt. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 2: Türbedienelemente links neben der Tür im Innenraum eines Arriva Schub Zuges            Photo by WikimediaImages on Pixabay
      • Das visuelle Türfreigabesignal an der Zugaußenseite kann unterdrückt bzw. muss nicht gegeben werden, wenn der Bahnsteig in seiner gesamten Länge mit Bahnsteigtüren ausgerüstet ist und die Signalisierung durch die Bahnsteigausstattung erfolgt.
      • Die visuelle Signalisierung des Türfreigabesignals soll außen am Zug über Drucktasten erfolgen, die mit einem Leuchtring bzw. alternativ mit Lichtsendern ausgestattet sind. Hier ist sicher zu stellen, dass während der gesamten Türöffnungsfreigabe die Signalisierung durch eine anhaltende (kontinuierliche) Beleuchtung mit einem Lichtsender erfolgt. 

Für die visuelle Signalisierung der Türfreigabe, strebt die Deutsche Bahn AG den Einsatz eines grünen Lichtsignals an.

Signal zur Türöffnung

Der Türöffnungsvorgang ist durch das autorisierte Zugpersonal automatisch oder halbautomatisch (erfordert eine Drucktasterbetätigung durch den Fahrgast) freizugeben.

Akustische Signalisierung der Türöffnung

      • Wird die äußere Fahrgasteinstiegstür durch das autorisierte Zugpersonal (fernbedient oder automatisch) geöffnet, muss dies durch ein deutlich hörbares akustisches Signal innerhalb und außerhalb des Fahrzeuges angezeigt werden. Allerdings ist hier zu beachten, dass diese Anforderungen des Türöffnungssignals nicht mit dem Türfindesignal verwechselt werden.
      • Das akustische Signal zur Türöffnung an der Zugaußenseite kann unterdrückt bzw. muss nicht gegeben werden, wenn der Bahnsteig in seiner gesamten Länge mit Bahnsteigtüren ausgerüstet ist und die Signalisierung durch die Bahnsteigausstattung erfolgt.
      • Das akustische Türöffnungssignal muss von Beginn an der Türöffnung für die Dauer von 3 Sekunden gegeben werden.

Verfügt das Türöffnungssignal über keine automatische Lautstärkeanpassung an das Umgebungsgeräusch, so muss dessen Lautstärke (Schalldruckpegel) auf 70 dB LAeq,T eingestellt werden. Ist dagegen eine Vorrichtung vorhanden, mit deren Hilfe die Lautstärke (Schalldruckpegel) an das Umgebungsgeräusch automatisch angepasst wird, so muss die Lautstärke des Türöffnungssignals mindestens 5 dB LAeq (bis höchstens 70 dB LAeq,T) über dem Umgebungsgeräusch liegen.

Technische Angaben und Frequenzen der akustischen Türöffnungssignalisierung:
 
 

      • Technische Angaben                                                                                                                Merkmale der akustischen Signalisierung der Türöffnung:                                                            Langsam pulsierender (bis zu zwei Impulse pro Sekunde) Mehrklangton aus zwei aufeinander        folgenden Tönen.
      • Frequenzen:
        • 2.200 Hz ± 100 Hz und
        • 1.760 Hz ± 100 Hz 

Visuelle Signalisierung der Türöffnung

        • Die Wahrnehmung der visuellen Signalisierung der Türöffnung muss innerhalb und außerhalb des Fahrzeuges möglich sein.
        • Das visuelle Signal zur Türöffnung an der Zugaußenseite kann unterdrückt bzw. muss nicht gegeben werden, wenn der Bahnsteig in seiner gesamten Länge mit Bahnsteigtüren ausgerüstet ist und die Signalisierung durch die Bahnsteigausstattung erfolgt.
        • Die visuelle Signalisierung der Türöffnung muss durch eine anhaltende (kontinuierliche) Beleuchtung mit einem Lichtsender erfolgen.

Türschließwarnsignal

💡 Das Türschließwarnsignal soll die Reisenden auf den beginnenden Türschließvorgang hinweisen und sie gleichzeitig auffordern den Gefahrenbereich zu verlassen bzw. nicht mehr zu betreten.

Bei automatisch elektrischen Fahrgasteinstiegstüren ist ein akustisches und visuelles Türschließwarnsignal vorzusehen, welches innerhalb und außerhalb des Eisenbahnfahrzeuges wahrnehmbar sein muss.

Akustische Signalisierung des Türschließvorgangs

Das akustische Türschließwarnsignal muss bereits 2 Sekunden vor den beginnenden Türschließvorgang gegeben werden und während dessen gesamten Dauer erfolgen.

Das akustische Türschließwarnsignal kann vom Türbedienelement oder aus dessen Nähe bzw. neben der Türöffnung abgestrahlt werden. Für die Begrifflichkeit „in der Nähe“ wurde für die Schallquelle des Türschließwarnsignals ein Abstand zum Türbedienelement von maximal 10 cm festgelegt.

Ist kein Türbedienelement vorhanden, muss die Schallquelle des Türschließwarnsignals neben der Türöffnung angeordnet werden. Das heißt,

a) im Türaußenbereich:
– im Bereich zwischen 40 cm oberhalb und 40 cm unterhalb der
Oberkante der Türöffnung  und
– 15 cm im seitlichen Abstand (beidseitig) der Türöffnung;
b) im Türinnenbereich:
– 50 cm von der Einstiegstür in den Vorrauminnenbereich;

Sind mehrere Türbedienelemente im inneren und/oder äußeren Bereich einer Fahrgasttür vorhanden, muss nur eine Schallquelle für das Türschließwarnsignal vorgesehen werden.

Verfügt das Türschließwarnsignal über keine automatische Lautstärkeanpassung an das Umgebungsgeräusch, so muss dessen Lautstärke (Schalldruckpegel) auf 70 dB LAeq,T eingestellt werden. Ist dagegen eine Vorrichtung vorhanden, mit deren Hilfe die Lautstärke (Schalldruckpegel) an das Umgebungsgeräusch automatisch angepasst wird, so muss die Lautstärke des Türschließwarnsignals mindestens 5 dB LAeq (bis höchstens 70 dB LAeq,T) über den Umgebungsgeräusch liegen.

Technische Angaben und Frequenzen der akustischen Schließsignalisierung:
 
 

      • Technische Angaben                                                                                                            Merkmale des akustischen Türschließwarnsignals:                                                                    Schnell pulsierender Ton (sechs bis zehn Impulse pro Sekunde)
      • Frequenzen:
        Entsprechend der TSI PRM beträgt die Frequenz für das Türschließwarnsignal 1.900 Hz ± 100 Hz.
 

Die Deutsche Bahn AG gibt in ihrem 3. Programm zu Herstellung der Barrierefreiheit* für das Türschließwarnsignal eine Tonfrequenz von 2.500 Hz und eine Pulsfrequenz von 1,5 Hz an.

*Deutsche Bahn AG – 3. Programm zur Herstellung der Barrierefreiheit, Anlage 1a: Fahrzeuggestaltung im Fernverkehr, Abschnitt 2.1.7

Visuelle Signalisierung des Türschließvorgangs

Die visuelle Signalisierung des Türschließvorgangs muss innerhalb und außerhalb des Eisenbahnfahrzeuges erkennbar sein.

Der Türschließvorgang ist mit einem Blinken eines Lichtsenders (vorzugsweise rotes Blinklicht) bei einer Frequenz zwischen 1 Hz bis 2 Hz anzuzeigen (vgl.: Bild 3).

Bildbeschreibung: Das Bild 2 gewährt einen Blick durch die offene Tür eine U-Bahn ins Fahrzeuginnere. Dabei ist die Tür sich gerade im Begriff zu schließen, was durch das gelb aufleuchtende Türschließwarnsignal oberhalb der Tür in der Bildmitte dargestellt wird. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 3: Türschließwarnsignal oberhalb der Tür einer U-Bahn                                                      Photo 유봉, yubong 정,Jenog on Pixabay

Anordnung des inneren visuellen Türschließwarnsignals:
  Das innere visuelle Türschließwarnsignal ist so anzuordnen, dass es möglichst von Reisenden im Fahrzeuginnenraum nicht verdeckt wird. Dieses ist neben der Türöffnung zu positionieren.  Das heißt:

      a) im Bereich zwischen 40 cm oberhalb und 40 cm unterhalb der Oberkante der                          Türöffnung und
      b) 15 cm im seitlichen Abstand (beidseitig) der Türöffnung.

💡 Die visuelle Signalisierung des Türschließvorgangs soll außen am Zug über Drucktasten erfolgen, die mit einem Leuchtring bzw. alternativ mit Lichtsendern, ausgestattet sind.

Das visuelle Türschließwarnsignal an der Zugaußenseite kann unterdrückt bzw. muss nicht gegeben werden, wenn der Bahnsteig in seiner gesamten Länge mit Bahnsteigtüren ausgerüstet ist und die Signalisierung durch die Bahnsteigausstattung erfolgt.

Einleitung des Türschließvorgangs durch Fahrgäste

Besteht die Möglichkeit, dass der Türschließvorgang von einem Fahrgast ausgelöst werden kann, gelten für Türschließwarnsignale die nachstehenden Anforderungen.

Anforderungen an Türschließwarnsignale:
Bei automatisch elektrischen Fahrgasteinstiegstüren ist ein akustisches und visuelles Türschließwarnsignal vorzusehen, welches innerhalb und außerhalb des Eisenbahnfahrzeuges wahrnehmbar sein muss.

Der Türschließvorgang ist mit einem Blinken eines Lichtsenders (rotes Blinklicht) bei einer Frequenz zwischen 1 Hz bis 2 Hz anzuzeigen.

Die akustischen und visuellen Türschließwarnsignale müssen bereits 2 Sekunden vor dem beginnenden Türschließvorgang gegeben werden und während der gesamten Dauer erfolgen.

Signal zur Türfindung

Damit auf dem Bahnsteig blinden und sehbehinderten Reisenden eine selbständige Auffindbarkeit der äußeren Fahrgasteinstiegstüren von Zügen möglich wird, ist eine leicht wahrnehmbare Orientierungshilfe erforderlich. Die Kennzeichnung der Fahrgasteinstiegstüren mit einem akustischen Türfindesignal kann hier eine spürbare Erleichterung darstellen. Das mühelose Auffinden der Fahrgasteinstiegstür trägt nicht nur zur Erhöhung der Sicherheit für die Betroffenen bei, sondern fördert darüber hinaus auch einen zügigen Fahrgastwechsel. In diesem Zusammenhang sieht die Deutsche Bahn AG bereits gemäß ihres 3. Programms zur Herstellung der Barrierefreiheit zur Ausstattung ihrer Fernverkehrszüge ein Türfindesignal vor. Bei dessen Anforderungsgestaltung orientiert sie sich an der DIN 32974 „Akustische Signale im öffentlichen Bereich – Anforderungen“.

Die derzeitig aktuell anzuwendende Fassung der TSI PRM (mit Gültigkeit ab 01.01.2015) enthält kein Türfindesignal. Dem zu Folge lassen sich derzeit auch keine weiteren definierten Anforderungen an ein Türfindesignal in der aktuellen DIN EN 16584-2 (Ausgabe 2017) finden.

Gegenwärtig befindet sich jedoch die TSI PRM in der Überarbeitung. Es ist vorgesehen in deren Neufassung ein Türfindesignal aufzunehmen. Damit wird es anschließend möglich, bei der Überarbeitung der DIN EN 16584-2, technische Anforderungen an ein Türfindesignal zu definieren.

Nach derzeitigen Überlegungen soll das Türfindesignal kontinuierlich während der gesamten Türöffnungsfreigabe mit einer Lautstärke (Schalldruckpegel) von etwa 60 dB abgestrahlt werden. Als Abstrahlort ist der Türöffner, also das äußere Türbedienelement, vorgesehen.

Ist es sinnvoll die einzelnen Arten der Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugeneinheitlich zu gestalten?

Die einheitliche Gestaltung von akustischen und visuellen Informationen der einzelnen Signalarten ist durchaus sinnvoll und begrüßenswert. Eine Vielzahl an unterschiedlichen Informationsgestaltungen führt nicht nur zu einer Unübersichtlichkeit, sondern eher zu einer Verwirrung. Die Vereinheitlichung verbessert spürbar die Wiedererkennbarkeit und damit die Funktionszuordnung. Unbeabsichtigte Fehlhandlungen können somit zumindest minimiert werden.

Können die Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen auch in anderen Fahrzeugen des ÖPNV eingesetzt werden?

Die Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen können auch in anderen Fahrzeugen des ÖPNV eingesetzt werden. Dabei kann jedoch gegebenenfalls eine gewisse Anpassung an den jeweiligen Fahrzeugtyp (z. B. Straßenbahn, Bus etc.) notwendig sein.

Zum Teil werden bereits heute schon Signale in den Einstiegsbereichen von ÖPNV-Fahrzeugen eingesetzt. Das bekannteste Signal hierfür dürfte das Türschließwarnsignal sein.

Eine Übernahme der Signale und deren Anforderungen in die ÖPNV-Fahrzeuge würde zu einer Vereinheitlichung führen, was die Wiedererkennbarkeit deutlich erleichtern würde. Die Fahrgäste sind mit diesen Signalen vertraut, kennen deren Informationsgehalt und können ihre Handlungen der jeweiligen Situation entsprechend anpassen. Dies wirkt sich wiederum positiv auf die Sicherheit und einen zügigen Fahrgastwechsel aus. 

💡 Für die generelle Übernahme der Signale in die ÖPNV-Fahrzeuge müssten jedoch zunächst die rechtlichen und normativen Voraussetzungen geprüft bzw. geschaffen werden.

Zusammenfassung:
 

💡 Die Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen sind wichtige Informations- und Orientierungshilfen für alle Reisenden. Sie können auf die erfolgende Türöffnung hinweisen bzw. zur Betätigung des Türöffners auffordern. Wichtig ist ihre Bedeutung auch zur Warnung vor Gefahren, wie z. Bsp. des Türschließvorgangs.

Zu den Signalen im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen zählen das:

        • 1. Türfreigabesignal,
        • 2. Türöffnungssignal,
        • 3. Türschließwarnsignal und
        • 4. Türfindesignal.
 

Weiterführende Links: 

© Mobilfuchs, 19.09.2020



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