Signale im Einstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen sind für uns schon ebenso selbstverständlich wie die Fahrkarte, die zu einer Reise gehört. Dabei nehmen wir die Signale oftmals nahezu fast nur im Unterbewusstsein zur Kenntnis, ohne dass wir deren eigentlichen Sinn kennen. Sicher haben Signale ihre Berechtigung, aber manchmal können sie schon ganz schön nerven. Sind diese Signale denn so wichtig, dass man auf diese nicht verzichten kann?
Inhalt des Artikels
- 1 Wozu werden die Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen benötigt?
- 2 Was ist das Zwei-Sinne-Prinzip?
- 3 Gibt es Regelwerke für die zu erfüllenden Anforderungen an Signale?
- 4 Was gibt es alles für Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen?
- 5 Türfreigabesignal
- 6 Signal zur Türöffnung
- 7 Türschließwarnsignal
- 8 Signal zur Türfindung
- 9 Ist es sinnvoll die einzelnen Arten der Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugeneinheitlich zu gestalten?
- 10 Können die Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen auch in anderen Fahrzeugen des ÖPNV eingesetzt werden?
Wozu werden die Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen benötigt?
💡 Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen sind wichtig, um die Aufmerksamkeit der Reisenden zu erhöhen und sie über die dort in Kürze stattfindenden Vorgänge im Bereich der äußeren Fahrzeugtür zu informieren.
Dabei können die Signale auf die erfolgende Türöffnung hinweisen bzw. zur Betätigung des Türöffners auffordern. Wichtig ist ihre Bedeutung auch zur Warnung vor Gefahren, wie z. B. des Türschließvorgangs. Die Reisenden werden mit dem Signal aufgefordert den Gefahrenbereich zu verlassen.
Aber auch gehörlose oder schwerhörige Menschen, die die akustischen Signale nicht wahrnehmen können, benötigen zur Information über die Abläufe im Bereich der äußeren Fahrzeugtür zwingend eine verlässliche visuelle Information.
An dieser Stelle wird deutlich, dass die Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen im Zwei-Sinne-Prinzip gestaltet werden müssen.
Was ist das Zwei-Sinne-Prinzip?
💡 Nach dem Zwei-Sinne-Prinzip ist eine Information so zu gestalten, dass die Möglichkeit besteht sie gleichzeitig über zwei Sinne (sehen, hören, tasten) wahrnehmen zu können. So muss beispielsweise das Türschließwarnsignal gleichzeitig visuell und akustisch wahrnehmbar sein.
Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, dass der blinde Reisende, der die visuelle Signalisierung des Türschließwarnsignals nicht sieht, das Türschließwarnsignal jedoch hören kann. Dagegen kann der gehörlose Reisende, der die akustische Signalisierung des Türschließwarnsignals nicht hört, die visuelle Signalisierung des Türschließwarnsignals jedoch sehen.
Gibt es Regelwerke für die zu erfüllenden Anforderungen an Signale?
2DIN EN 16584-2:2017-03.
Technische Spezifikation für Interoberabilität für Menschen mit reduzierter Mobilität) ein maßgebliches Regelwerk. Die TSI PRM enthält u. a. die grundlegenden funktionalen Anforderungen an die Signale im Fahrgasteinstiegsbereich der Eisenbahnfahrzeuge.
konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems sowie des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems.
Was gibt es alles für Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen?
1. Türfreigabesignal,
2. Türöffnungssignal,
3. Türschließwarnsignal,
4. Türfindesignal.
Wichtig ist, dass alle Reisenden die Bedeutung der Signale hinsichtlich ihrer Funktion und deren akustischen sowie visuellen Informationsaussagen kennen. Insbesondere für Menschen mit sensorischen Beeinträchtigungen sind die entsprechenden Kenntnisse vorteilhaft, da diese eine sichere und leichtere Fortbewegung ermöglichen. So lassen sich auch fehlerhafte Handlungsentscheidungen durch die Fahrgäste vermeiden.
Zu diesem Zweck soll in den nachstehenden Abschnitten dieses Beitrages eine ausführlichere Beschreibung der Signale erfolgen. Somit erhalten einerseits die Nutzer wichtige Informationen über die Signale und andererseits Interessenten, die sich für die Herstellung der Barrierefreiheit engagieren, Hinweise zu den erfüllenden Anforderungen.
Türfreigabesignal
Während der Fahrt sind im Regelfall die Außentüren der Eisenbahnfahrzeuge verriegelt und können von den Fahrgästen nicht geöffnet werden. Nach dem Anhalten in einem Bahnhof erfolgt das Öffnen und Schließen der Fahrgasteinstiegstür entweder von den Fahrgästen durch das Drücken eines Tasters (halbautomatisch) oder durch das Zugpersonal (automatisch).
Der Zeitpunkt, ab welchem der Taster zur Öffnung der Fahrgastaußentür von den Fahrgästen betätigt werden kann, wird visuell und akustisch durch das Türfreigabesignal angezeigt.
Akustische Signale der Türfreigabe
💡 Die akustischen Signale des Türfreigabesignals müssen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Eisenbahnfahrzeuges wahrnehmbar sein. Allerdings ist hier zu beachten, dass diese Anforderungen des Türfreigabesignals nicht mit dem Türfindesignal verwechselt werden.
Das akustische Türfreigabesignal an der Zugaußenseite kann unterdrückt bzw. muss nicht gegeben werden, wenn der Bahnsteig in seiner gesamten Länge mit Bahnsteigtüren ausgerüstet ist und die Signalisierung durch die Bahnsteigausstattung erfolgt.
Der Abstrahlort für das akustische Türfreigabesignal kann sich am Türtaster (Türbedienelement) oder in dessen Nähe bzw. neben der Türöffnung befinden.
Das akustische Türfreigabesignal soll für eine Dauer von 5 Sekunden ertönen. Wird die Fahrzeugaußentür durch einen Fahrgast geöffnet, kann die akustische Signaldauer 3 Sekunden betragen. Im Fall der Türöffnung durch das Zugpersonal (automatisch) beträgt die akustische Signaldauer ebenfalls 3 Sekunden ab Beginn des Öffnungsvorgans.
Verfügt das Türfreigabesignal über keine automatische Lautstärkeanpassung an das Umgebungsgeräusch, so muss dessen Lautstärke (Schalldruckpegel) auf 70 dB LAeq,T eingestellt werden. Ist dagegen eine Vorrichtung vorhanden, mit deren Hilfe die Lautstärke (Schalldruckpegel) an das Umgebungsgeräusch automatisch angepasst wird, so muss die Lautstärke des Türfreigabesignals mindestens 5 dB LAeq (bis höchstens 70 dB LAeq,T) über dem Umgebungsgeräusch liegen.
Für die visuelle Signalisierung der Türfreigabe, strebt die Deutsche Bahn AG den Einsatz eines grünen Lichtsignals an. Der Türöffnungsvorgang ist durch das autorisierte Zugpersonal automatisch oder halbautomatisch (erfordert eine Drucktasterbetätigung durch den Fahrgast) freizugeben. Verfügt das Türöffnungssignal über keine automatische Lautstärkeanpassung an das Umgebungsgeräusch, so muss dessen Lautstärke (Schalldruckpegel) auf 70 dB LAeq,T eingestellt werden. Ist dagegen eine Vorrichtung vorhanden, mit deren Hilfe die Lautstärke (Schalldruckpegel) an das Umgebungsgeräusch automatisch angepasst wird, so muss die Lautstärke des Türöffnungssignals mindestens 5 dB LAeq (bis höchstens 70 dB LAeq,T) über dem Umgebungsgeräusch liegen. 💡 Das Türschließwarnsignal soll die Reisenden auf den beginnenden Türschließvorgang hinweisen und sie gleichzeitig auffordern den Gefahrenbereich zu verlassen bzw. nicht mehr zu betreten. Bei automatisch elektrischen Fahrgasteinstiegstüren ist ein akustisches und visuelles Türschließwarnsignal vorzusehen, welches innerhalb und außerhalb des Eisenbahnfahrzeuges wahrnehmbar sein muss. Das akustische Türschließwarnsignal muss bereits 2 Sekunden vor den beginnenden Türschließvorgang gegeben werden und während dessen gesamten Dauer erfolgen. Das akustische Türschließwarnsignal kann vom Türbedienelement oder aus dessen Nähe bzw. neben der Türöffnung abgestrahlt werden. Für die Begrifflichkeit „in der Nähe“ wurde für die Schallquelle des Türschließwarnsignals ein Abstand zum Türbedienelement von maximal 10 cm festgelegt. a) im Türaußenbereich: Sind mehrere Türbedienelemente im inneren und/oder äußeren Bereich einer Fahrgasttür vorhanden, muss nur eine Schallquelle für das Türschließwarnsignal vorgesehen werden. Verfügt das Türschließwarnsignal über keine automatische Lautstärkeanpassung an das Umgebungsgeräusch, so muss dessen Lautstärke (Schalldruckpegel) auf 70 dB LAeq,T eingestellt werden. Ist dagegen eine Vorrichtung vorhanden, mit deren Hilfe die Lautstärke (Schalldruckpegel) an das Umgebungsgeräusch automatisch angepasst wird, so muss die Lautstärke des Türschließwarnsignals mindestens 5 dB LAeq (bis höchstens 70 dB LAeq,T) über den Umgebungsgeräusch liegen. Die Deutsche Bahn AG gibt in ihrem 3. Programm zu Herstellung der Barrierefreiheit* für das Türschließwarnsignal eine Tonfrequenz von 2.500 Hz und eine Pulsfrequenz von 1,5 Hz an. *Deutsche Bahn AG – 3. Programm zur Herstellung der Barrierefreiheit, Anlage 1a: Fahrzeuggestaltung im Fernverkehr, Abschnitt 2.1.7 Die visuelle Signalisierung des Türschließvorgangs muss innerhalb und außerhalb des Eisenbahnfahrzeuges erkennbar sein. Der Türschließvorgang ist mit einem Blinken eines Lichtsenders (vorzugsweise rotes Blinklicht) bei einer Frequenz zwischen 1 Hz bis 2 Hz anzuzeigen (vgl.: Bild 3). a) im Bereich zwischen 40 cm oberhalb und 40 cm unterhalb der Oberkante der Türöffnung und 💡 Die visuelle Signalisierung des Türschließvorgangs soll außen am Zug über Drucktasten erfolgen, die mit einem Leuchtring bzw. alternativ mit Lichtsendern, ausgestattet sind. Das visuelle Türschließwarnsignal an der Zugaußenseite kann unterdrückt bzw. muss nicht gegeben werden, wenn der Bahnsteig in seiner gesamten Länge mit Bahnsteigtüren ausgerüstet ist und die Signalisierung durch die Bahnsteigausstattung erfolgt. Besteht die Möglichkeit, dass der Türschließvorgang von einem Fahrgast ausgelöst werden kann, gelten für Türschließwarnsignale die nachstehenden Anforderungen. Der Türschließvorgang ist mit einem Blinken eines Lichtsenders (rotes Blinklicht) bei einer Frequenz zwischen 1 Hz bis 2 Hz anzuzeigen. Die akustischen und visuellen Türschließwarnsignale müssen bereits 2 Sekunden vor dem beginnenden Türschließvorgang gegeben werden und während der gesamten Dauer erfolgen. Die derzeitig aktuell anzuwendende Fassung der TSI PRM (mit Gültigkeit ab 01.01.2015) enthält kein Türfindesignal. Dem zu Folge lassen sich derzeit auch keine weiteren definierten Anforderungen an ein Türfindesignal in der aktuellen DIN EN 16584-2 (Ausgabe 2017) finden. Gegenwärtig befindet sich jedoch die TSI PRM in der Überarbeitung. Es ist vorgesehen in deren Neufassung ein Türfindesignal aufzunehmen. Damit wird es anschließend möglich, bei der Überarbeitung der DIN EN 16584-2, technische Anforderungen an ein Türfindesignal zu definieren. Nach derzeitigen Überlegungen soll das Türfindesignal kontinuierlich während der gesamten Türöffnungsfreigabe mit einer Lautstärke (Schalldruckpegel) von etwa 60 dB abgestrahlt werden. Als Abstrahlort ist der Türöffner, also das äußere Türbedienelement, vorgesehen. Die einheitliche Gestaltung von akustischen und visuellen Informationen der einzelnen Signalarten ist durchaus sinnvoll und begrüßenswert. Eine Vielzahl an unterschiedlichen Informationsgestaltungen führt nicht nur zu einer Unübersichtlichkeit, sondern eher zu einer Verwirrung. Die Vereinheitlichung verbessert spürbar die Wiedererkennbarkeit und damit die Funktionszuordnung. Unbeabsichtigte Fehlhandlungen können somit zumindest minimiert werden. Die Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen können auch in anderen Fahrzeugen des ÖPNV eingesetzt werden. Dabei kann jedoch gegebenenfalls eine gewisse Anpassung an den jeweiligen Fahrzeugtyp (z. B. Straßenbahn, Bus etc.) notwendig sein. Zum Teil werden bereits heute schon Signale in den Einstiegsbereichen von ÖPNV-Fahrzeugen eingesetzt. Das bekannteste Signal hierfür dürfte das Türschließwarnsignal sein. 💡 Für die generelle Übernahme der Signale in die ÖPNV-Fahrzeuge müssten jedoch zunächst die rechtlichen und normativen Voraussetzungen geprüft bzw. geschaffen werden. 💡 Die Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen sind wichtige Informations- und Orientierungshilfen für alle Reisenden. Sie können auf die erfolgende Türöffnung hinweisen bzw. zur Betätigung des Türöffners auffordern. Wichtig ist ihre Bedeutung auch zur Warnung vor Gefahren, wie z. Bsp. des Türschließvorgangs. Zu den Signalen im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen zählen das: Weiterführende Links: © Mobilfuchs, 19.09.2020
• 2.200 Hz ± 100 Hz und
• 1.760 Hz ± 100 Hz Visuelle Signalisierung der Türfreigabe
Signal zur Türöffnung
Akustische Signalisierung der Türöffnung
• 2.200 Hz ± 100 Hz und
• 1.760 Hz ± 100 Hz Visuelle Signalisierung der Türöffnung
Türschließwarnsignal
Akustische Signalisierung des Türschließvorgangs
– im Bereich zwischen 40 cm oberhalb und 40 cm unterhalb der
Oberkante der Türöffnung und
– 15 cm im seitlichen Abstand (beidseitig) der Türöffnung;
b) im Türinnenbereich:
– 50 cm von der Einstiegstür in den Vorrauminnenbereich;
Entsprechend der TSI PRM beträgt die Frequenz für das Türschließwarnsignal 1.900 Hz ± 100 Hz. Visuelle Signalisierung des Türschließvorgangs
b) 15 cm im seitlichen Abstand (beidseitig) der Türöffnung. Einleitung des Türschließvorgangs durch Fahrgäste
Signal zur Türfindung
Ist es sinnvoll die einzelnen Arten der Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugeneinheitlich zu gestalten?
Können die Signale im Fahrgasteinstiegsbereich von Eisenbahnfahrzeugen auch in anderen Fahrzeugen des ÖPNV eingesetzt werden?
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