Barrierefreie Spielplätze – Anforderungen an spezielle Spielplatzbereiche
Auch barrierefreie Spielplätze und Freiräume zum Spielen sollten über mehrere spezielle Spielplatzbereiche verfügen.
Diese müssen, neben den allgemeinen Anforderungen, auch, entsprechend den unterschiedlichen Spielplatzbereichen für die jeweils spezifischen Spielangebote, angepasste Anforderungen erfüllen.
Auf dieser Webseite haben wir die zu empfehlenden und zu berücksichtigenden Anforderungen für einige spezielle Spielplatzbereiche zusammengestellt.
Hinweis: Die auf dieser Webseite angegebenen Angaben für das Alter der Kinder sind lediglich als Richtwerte zu verstehen. Diese können im Rahmen der Inklusion, je nach den Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit Beeinträchtigungen, abweichen.
Es empfiehlt sich, derartige Spielplatzbereiche generell für alle Wohnquartiere und alle Altersgruppen vorzuhalten, da die stetigen Veränderungen, Kinder vor neue Herausforderungen stellen und ihnen Anregungen bieten.
Bei der Anlage von barrierefreien Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen in naturnahen Bereichen (= Gebiet mit geringfügigen menschlichen Eingriff), sind die präsenten Lebensräume für Tiere und die anzutreffende Vegetation bei der Planung und Gestaltung zu beachten.
In diesen Spielplatzbereichen ist es von besonderer Bedeutung, dass die einzelnen Phasen der Entwicklung von Tieren und Pflanzen für Kinder ersichtlich werden.
Weitgehend naturbelassene Spielplatzbereiche eignen sich, um Kindern ein schöpferisches Spielen mit natürlichen Stoffen, wie beispielsweise losen Böden, Sand und Matsch, zu ermöglichen.
Insbesondere bei einer extensiven Nutzung in größeren, naturbelassenen Flächenbereichen, kann von der Regenerationsfähigkeit der Vegetation bei einer stattfindenden Erlebnis- und Gestaltungsvielfalt für Kinder ausgegangen werden. Allerdings ist hierfür eine mindestens 10.000 m2 Fläche erforderlich. Zudem bedarf es angepasster Pflegemaßnahmen, die der Nutzung der Spielplatzbereiche entspricht.
Vorteil naturnaher Spielplatzbereiche:
Zu bedenken ist auch der Vorteil derartiger Spielplätze, der darin liegt, dass sie als Bestandteil der städtischen, grünen Infrastruktur eine ökologische Bedeutung haben. So dienen größere naturbelassene Spielplätze nicht nur als Staub- und Immissionsfilter, sondern darüber hinaus auch als Klimapuffer. Der sich ergebende Mehrwert für das städtische Grün- und Freiraumsystem ist nicht zu übersehen.
Matsch- und Sandspielplatzbereiche
Matsch- und Sandspielplatzbereiche sind so anzulegen, dass sie windgeschützt sind. Zudem sollen sie teilweise über schattige und sonnige Abschnitte verfügen. Ihre Lage ist so zu wählen, dass sie sich nicht im Schlagschatten von Gebäuden befinden.
Ein Abschnitt des Sandspielplatzbereiches kann in Form einer Matschfläche gestaltet werden. Es wird empfohlen, die Entnahme von Wasser zu begrenzen. Erforderlich ist, sicherzustellen, dass überschüssiges Wasser ordnungsgemäß abgeführt wird. Dies kann u. a. mit einer im Untergrund eingebauten Drainage erreicht werden. Jedoch haben sich auch Fuß- oder Handpumpen bewährt, die den Kindern selbst ein Befördern des Wassers ermöglichen.
Für den Sand zum Spielen bedarf es einer Korngröße zwischen > 0 mm bis 53 mm. Wichtig ist, dass der Sand zum Spielen bindige Bestandteile, wie beispielsweise Lehm oder Ton, enthält.
Für den Einsatz zum Spielen, insbesondere für Kleinkinder, ist beispielsweise Quetschsand (sehr kleinkörniger Sand) oder Mauersand (sehr lehmhaltiger Sand) nicht geeignet. Diese Sande können außergewöhnlich hart und durch Staunässe schwer werden. Zudem „verbacken“ diese häufig mit anderen Spielmaterialien.
Wasserspielplatzbereiche
Auch natürliche oder künstlich angelegte Wasserspielbereiche bieten Kindern die verschiedensten Spielmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang fordert die DIN 18034-1 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen“ Teil 1: „Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“, dass diese Spielbereiche auch Kindern zum Spielen anzubieten sind (siehe Bild 2).
Die Uferbereiche, die für das Spielen vorgesehen sind, müssen sowohl für Kinder, ohne als auch mit Beeinträchtigungen, so gestaltet sein, dass ein sicherer Zugang und Abgang gewährleistet ist. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Wassertiefe an Wasserböschungen generell nur allmählich ansteigt.
Für Kinder, ab dem dritten bis ca. sechsten Lebensjahr, ist in Uferbereichen eine trittsichere und geringfügig geneigte Zone einzurichten. Diese soll mindestens ca. 100 cm entlang des Ufers breit sein und über eine Wassertiefe von höchsten 20 cm verfügen. Gegen das Betreten von Bereichen mit größeren Wassertiefen, ist eine sichere Gestaltung, beispielsweise mit mindestens 100 cm hohen Einfriedungen, notwendig.
In den vorgesehenen Wasserspielbereichen für Kinder ab sechs Jahren (Schulkindalter) ist es nicht zulässig, dass die Wassertiefe von 40 cm in einer ca. 100 cm breiten Flachwasserzone entlang des Ufers überschritten wird. Die Übergänge zu größeren Wassertiefen, wie es in Badeseen oft der Fall ist, müssen so gestaltet werden, dass sie nur allmählich zunehmen. Zudem können für Bereiche mit größeren Wassertiefen bis zu höchstens 120 cm, zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich werden.
Die in natürlichen Wasserläufen anzutreffenden Fließgeschwindigkeiten und gegebenenfalls wechselnden Strömungsrichtungen müssen bei der Gestaltung von Spielbereichen beachtet werden.
Zur Vorbeugung von unerwünschten, dauerhaften Wasseransammlungen müssen an Wasserspielplatzanlagen Abflüsse installiert werden.
Wasserspielbereiche für Kinder unter 3 Jahre
Wasserspielbereiche in Kindertageseinrichtungen dürfen für Kinder unter 3 Jahren nicht erreichbar sein, da für sie bereits in sehr kleinen und flachen Wasseransammlungen ein Ertrinkungsrisiko besteht (Stimmritzenkrampf). Eine wirkungsvolle Absicherung kann beispielsweise mit einer mindestens 100 cm hohen Einfriedung oder Umwehrung erreicht werden, die nicht zum Klettern animiert.
Stimmritzenkrampf:
Bei einem sogenannten Stimmritzenkrampf (auch als Laryngospasmus oder Glottiskrampf bekannt) handelt es sich um einen Schutzreflex, bei dem es zu einer Verkrampfung der Stimmritze des Kehlkopfs kommt. Damit wird verhindert, dass Wasser in die Lunge gelangt. Dieser Reflex wird aktiviert, wenn beispielsweise ein Kleinkind (unter drei Jahren) mit dem Gesicht in eine Wasseransammlung fällt. In solchen Fällen setzt das Kind spontan das Atmen aus.
Bei der Nutzung von Wasserspielbereichen ist es von äußerster Bedeutung, dass auf die bestehende Aufsichtspflicht für kleine und schutzbedürftige Kinder hinzuweisen ist.
Stehende Gewässer
Beim Betreiben von Flößen und Fähren zum Spielen in stehenden Gewässern können Ausnahmen entstehen, bei denen aus Sicherheitsgründen eine größere Wassertiefe von bis zu 60 cm notwendig wird. Dies resultiert daraus, dass Fähren eine Wassertiefe von 30 cm haben. Bei Wassertiefen von 40 cm besteht eine Einklemmgefährdung, die mit einer Wassertiefe von 60 cm vermieden werden soll.
💡 Für Wasserspielbereiche an stehenden Gewässern, sind die Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/7/EG (Badegewässerrichtlinie) zu erfüllen.
Wasserbecken
Werden zur Gestaltung des Wasserspielbereichs Wasserbecken eingesetzt, ist zu beachten, dass deren Bodenflächen rutschhemmend ausgebildet sein müssen und eine mühelose Reinigung vorgenommen werden kann. Um den Verschmutzungsgrad möglichst gering zu halten, ist ein regelmäßiger Wasserwechsel vorzunehmen.
Brunnen und Wasserzapfstellen
In Wasserspielbereichen, in denen das Wasser aus Wasserzapfstellen oder Brunnen verwertet wird, ist eine Gefährdungseinschätzung erforderlich. Für das Wasser an Trinkbrunnen wird eine Trinkwasserqualität gefordert.
Regentonnen
Zum Schutz vor dem Hineinfallen müssen Regentonnen generell mit einem Deckel, der von Kindern nicht entfernt werden kann, verschlossen werden. Die Entnahme des Regenwassers ist über einen Wasserhahn oder einen Schlauch möglich. Grundsätzlich ist auf die Standsicherheit der Regentonne zu achten. Es ist zu empfehlen, die Möglichkeit zur Regenwassernutzung auf öffentlichen Spielplätzen, mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt, abzustimmen.
Spielplatzbereiche für Ballspiele
Außenflächen für Ballspielanlagen sollen über angemessen große Flächen verfügen und sind von anderen Spielangeboten freizuhalten.
Es besteht die Möglichkeit, die Ballspielflächen mit fest installierten Körben oder Toren auszuweisen. Diese Flächen können natürlich ebenfalls, je nach bestehender Erfordernis, mit mobilen Toren ausgerüstet werden. Beim Aufstellen kleiner und leichter mobiler Tore, die häufig aus Aluminium oder Kunststoff bestehen, sind die Herstellerangaben zu beachten (siehe unten Bild 3).
Es ist ratsam, sowohl die räumliche, als auch die bauliche Trennung der Ballspielflächen zu ruhigeren Bereichen, wie beispielsweise Sandkästen, zu berücksichtigen. Ebenso sollte der Gebäudeschutz bereits in der Planung beachtet werden.
Die erforderliche Größe von Flächen für die Ballspiele variiert je nach Spielart. Diese werden in der DIN 18035-1 „Sportplätze“ Teil 1 „Freianlagen für Spiele und Leichtathletik — Planung und Maße“ detailliert beschrieben.
Grenzen Ballspielflächen oder Ballspielbereiche unmittelbar an Nachbargrundstücke oder Verkehrsflächen, so sind diese mit einem mindestens 400 cm hohen Schutzgitter oder Ballfang zu sichern (vgl. Bild 3)
Es sollte angestrebt werden, eine maximale Nutzungsvariabilität für die Ballspielflächen zu erreichen. Dabei stehen insbesondere die Aspekte für die Bodenbeschaffenheit, die verschiedenen Ausmaße der Ballspielflächen, die Spielhöhen sowie die Ausstattung der Ballspielflächen mit Geräten im Blickpunkt. Zu den erforderlichen Geräten gehören im Wesentlichen Netze, Körbe, Tore und Ballwände.
Auf Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen sind norm- oder wettkampfgerechte Maße für Ballspielflächen (einschließlich deren Geräteausstattung) nicht erforderlich. Allerdings müssen beim Aufstellen von Geräten, wie beispielsweise von Toren, deren sicherheitstechnische Anforderungen (z. B. die Standsicherheit) beachtet und eingehalten werden.
Die Standsicherheit muss auch im Fall, dass Kinder an ihnen klettern, gewährleistet sein. Die dafür erforderlichen Maßnahmen können mit Hilfe von Bodenhülsen oder angemessen großen Fundamenten bzw. gegebenenfalls auch mit Ausgleichsgewichten umgesetzt werden. Hierbei ist es jedoch wichtig, die Vorgaben des Herstellers sowie die entsprechenden Normen zu berücksichtigen.
Die einzuhaltenden sicherheitstechnischen Anforderungen für diese Geräte sind zu finden:
a) für Badmintoneinrichtungen in DIN EN 1509 „Spielfeldgeräte – Badmintoneinrichtungen – Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren“ b) für Basketballgeräte in DIN EN 1270 „Spielfeldgeräte – Basketballgeräte – Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren“ c) für freizugängliche Multisportgeräte in DIN EN 15312 „Frei zugängliche Multisportgeräte – Anforderungen, einschließlich Sicherheit und Prüfverfahren“ d) für Fußballtore in DIN EN 748 „Spielfeldgeräte – Fußballtore – Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren“ e) für Handballtore in DIN EN 749 „Spielfeldgeräte – Handballtore – Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren“ f) für Tischtennistische in DIN EN 14468-1 „Tischtennis“ Teil 1: „Tischtennistische – Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren“ g) für Volleyballgeräte in DIN EN 1271 „Spielfeldgeräte – Volleyballgeräte – Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren“
Spielplatzbereiche zur vorzugsweisen Ballspielnutzung
Die Flächen, welche für eine vorzugsweise Ballspielnutzung vorgesehen werden sollen, können gemäß DIN 18034-1 in zwei Flächentypen eingeteilt werden.
Flächentyp 1:
Für den Flächentyp 1 ist eine Spielfläche von ca. 300 m2 bis 600 m2 vorzusehen.
Dieser Flächentyp eignet sich für die Nutzung aller kleinräumigen Ballspiele, wie Volleyball und Völkerball. Aber auch andere Spielaktivitäten sind hier denkbar.
Zur Abschirmung der Ballspielflächen können hier Pflanzungen und/oder Geländemodellierungen ausreichend sein.
Flächentyp 2:
Für den Flächentyp 2 sollte eine Spielfläche von ca. 600 m2 bis 1.000 m2 vorgesehen werden.
Dieser Flächentyp gestattet alle Ballspiele, wie Handball, Tennis, Hockey sowie Kleinfeldfußball. Jedoch sind hier ebenfalls andere Spielaktivitäten denkbar.
Für die Abschirmung der Ballspielflächen sind Geländemodellierungen oder Pflanzungen vorzusehen. Aber auch die Anordnung von Zuschauerbereichen ist möglich.
Spielplatzbereiche zum Laufen
Hier ist, aus Sicherheitsgründen, insbesondere zu bedenken, dass die vorzusehenden Spielplatzbereiche zum Laufen so einzurichten sind, dass in deren Hauptlaufrichtung keine Spielgeräte mit einer hohen dynamischen Bewegung, wie beispielsweise Schaukeln, angeordnet werden.
Rollflächenbereiche
Für eine zweckentsprechende Nutzung von rollenden Fortbewegungsmitteln, wie beispielsweise Rollsportgeräte, Fahr- und Dreiräder, aber auch Rollstühle, bedarf es der Bereitstellung größerer und gegebenenfalls aneinandergrenzender Flächen. Die vorgesehenen Wege oder Flächen müssen über eine befestigte (z. B. mit Asphalt oder Stein) und gut berollbare Oberfläche verfügen (siehe Bild 4)
Rollflächenbereiche sollen jedoch nicht über ein Längsgefälle von mehr als 3 % verfügen. Quergefälle sollten in der Regel vermieden werden. Zum Sammeln von Erfahrungen sind nur leichte Quergefälle von maximal 2.5 % über kurze Distanzen vorzusehen.
Unter der Einhaltung des Zwei-Wege-Prinzips, können die Rollflächen an deren Benutzer durchaus erhöhte Anforderungen stellen.
Mit Blick auf die sensomotorische Entwicklung der Kinder empfiehlt es sich, verschiedene Fahrzeuge, wie beispielsweise Roller, Laufräder oder auch Dreiräder anzubieten. Um den altersspezifischen Bedürfnissen von Kleinkindern und älteren Kindern gerecht zu werden, sollten ihnen die Rollflächen zu verschiedenen Zeiten zur Verfügung stehen.
Beim Fahren mit Rollern oder Laufrädern, sollten die Kinder generell einen Helm tragen. Kommt es jedoch zu einem häufigen Nutzungswechsel zwischen unterschiedlichen Spielangeboten, wie beispielsweise von der Rutsche zum Rollerfahren und anschießend zum Klettergerüst, stellt sich die Frage nach dem Nutzen des Tragens von einem Helm. Da auf Spielgeräten, infolge des Hängenbleibens mit dem Helm, z. B. an Kletternetzmaschen, ein erhöhtes Unfallrisiko für Kinder besteht, dürfen Helme dort nicht getragen werden.
Kommunikationsbereiche
Die Kommunikationsbereiche müssen für alle Kinder auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.
Die Gestaltung der Kommunikationsbereiche auf barrierefreien Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen soll so erfolgen, dass sie zum Aufenthalt und zur Kommunikation einladen. Dazu empfiehlt sich eine Ausstattung mit geeigneten Sitzmöglichkeiten und anderen kommunikationsfördernden Elementen.
Zusammenfassung:
Fazit
Barrierefreie Spielplätze und Freiräume zum Spielen sollten auch über spezielle Spielbereiche verfügen, die den unterschiedlichen Bedürfnissen und Spielmöglichkeiten gerecht werden. Diese Bereiche müssen, neben den üblichen Anforderungen, auch spezifische Anpassungen für die jeweiligen Spielangebote erfüllen.
Es empfiehlt sich, generell für alle Wohnquartiere und alle Altersgruppen, naturnahe Spielplatzbereiche vorzuhalten. Hier bietet sich den Kindern die Möglichkeit, die einzelnen Phasen der Entwicklung von Tieren und Pflanzen kennenzulernen.
Natürlich oder künstlich angelegte Wasserspielbereiche haben auf Kinder eine hohe Anziehungskraft. Daher sollte nach Möglichkeit auf diese auch nicht verzichtet werden. Dennoch sind gerade hier eine Reihe sicherheitsrelevante Maßnahmen zu beachten.
Zudem sind für barrierefreie Spielplätze und Freiräume zum Spielen ebenfalls Spielplatzbereiche für Ballspiele und zum Laufen vorzusehen. Rollflächen- und Kommunikationsbereiche ergänzen die Spielangebote auf sinnvolle Weise.