Für blinde und sehbehinderte Menschen ist das Auffinden von Zielen, welche sich seitlich ihrer Gehrichtung befinden, sehr schwierig. Dabei machen Türen keine Ausnahme. In diesem Zusammenhang sollen Blindenleitsystemelemente aus Bodenindikatoren im Bereich von Türen (also Türkennzeichnungen mit Bodenindikatoren) die Hinführung ermöglichen und somit ein selbständiges Auffinden der Türen für die Betroffenen erleichtern.
💡 Jedoch kann insbesondere von Automatiktüren für blinde und sehbehinderte Menschen eine Gefährdung ausgehen. So sollen Bodenindikatoren bzw. Blindenleitsystemelemente in den Türbereichen (sprich Türkennzeichnungen mit Bodenindikatoren) diese rechtzeitig anzeigen, um eine mögliche Gefahrenquelle weitestgehend zu minimieren.
Inhalt des Artikels
- 1 Welche Blindenleitsystemelemente aus Bodenindikatoren im Bereich von Türen kommen zum Einsatz?
- 2 Blindenleitsystemelemente im Bereich von Gebäudeinnentüren
- 3 In Türbereichen beginnende oder endende Blindenleitsysteme
- 4 Drehflügel- und Karusselltüren
- 5 Blindenleitsystemelemente (für Türkennzeichnungen mit Bodenindikatoren) im Bereich von Aufzugstüren
Welche Blindenleitsystemelemente aus Bodenindikatoren im Bereich von Türen kommen zum Einsatz?
In Fällen, in denen kein durchgehendes Blindenleitsystem vorhanden ist, kann die Kennzeichnung bzw. Hinführung jedoch auch durch die Anordnung einzelner Blindenleitsystemelemente, wie z. Bsp. Auffindestreifen „für allgemeine Ziele“, sehr hilfreich sein.
💡 Um blinde und sehbehinderte Menschen auf automatisch betriebene Türen hinzuweisen, müssen Aufmerksamkeitsfelder zum Einsatz kommen.
Nähere Detailinformationen zur korrekten Verlegung bzw. Anordnung der Blindenleitsystemelemente entnehmen Sie bitte den folgenden Abschnitten.
Es ist stets darauf zu achten, dass die Blindenleitsystemelemente bzw. Bodenindikatoren, z. Bsp. zur Hinführung auf einen Gebäudeeingang, zu den Gehwegbelägen in ausreichendem visuellen 1Mindestkontrastwert von ≥ 0,4 und taktilen Kontrast stehen. Ist dies entsprechend der Normvorgaben, insbesondere der DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“, nicht gegeben, müssen zur Sicherstellung eines ausreichenden visuellen und/oder taktilen Kontrasts Begleitstreifen eingesetzt werden.
An Stelle der Bodenindikatoren ist es zulässig innerhalb von Gebäuden auch andere Materialien zu verwenden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese über gleichwertige visuelle und taktile Eigenschaften wie Bodenindikatoren verfügen. So eignet sich für Auffindestreifen oder Aufmerksamkeitsfelder ein deutlich visueller und taktil wahrnehmbarer Wechsel von Bodenbelägen, wie beispielsweise ein Wechsel von textilen Belägen zu Holzfußböden. Für Leitstreifen können beispielsweise streifenförmige Teppichläufer oder ähnlich gestaltete Bodenbeläge mit einem guten visuellen und taktilen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag verwendet werden. Jedoch sind für große und unübersichtliche Gebäude, wie Bahnhofsgebäude, Messehallen oder Flughafen-Terminals, zur Gestaltung von Blindenleitsystemelementen Bodenindikatoren zu bevorzugen. In diesen Fällen sollen seitlich gelegene Türen mit einem Auffindestreifen „für allgemeine Ziele“ angezeigt werden. Auf Türen (von wesentlicher Relevanz), die sich entlang der Seitenwände von Fluren befinden, soll mit Auffindestreifen hingewiesen werden. Die Auffindestreifen sind über die gesamte Flurbreite zu verlegen. Dabei ist der Auffindestreifen so anzuordnen, dass er zum taktilen Türschild führt. Sind Türen mit einem Taster zu öffnen, muss der Auffindestreifen auf diesen hinführen (vgl. Bild 2). In Gebäuden mit übersichtlich strukturierten Fluren (z. B. in Verwaltungsgebäuden), sollte vorzugsweise die Mindesttiefe, beispielsweise für Auffindestreifen und Aufmerksamkeitsfelder von 60 cm, sowie die Mindestbreite von 30 cm für Leitstreifen, eingehalten werden. Jedoch ist dies gemäß DIN 32984 nicht zwingend notwendig. Auch kann für Blindenleitsystemelemente (für Türkennzeichnungen mit Bodenindikatoren) innerhalb von Gebäuden, in Abhängigkeit der Gebäudenutzung, eine Erhabenheit von 2 mm bis 3 mm über der Fußbodenoberfläche zur taktilen Wahrnehmbarkeit ausreichend sein. Soll ein Blindenleitsystem in Hauptgehrichtung im Bereich einer manuell zu betätigenden Drehflügeltür, automatischen Schiebetür oder eines Durchgangs beginnen bzw. enden, so ist dies mit einem Auffindestreifen „für allgemeine Ziele“ anzuzeigen (vgl. Bild 3). Das Rippenprofil des Auffindestreifens „für allgemeine Ziele“ weist in (Haupt)Gehrichtung und ist über die gesamte Tür- bzw. Durchgangsbreite zu verlegen. Seine Tiefe muss mindestens 60 cm, empfehlenswert sind jedoch 90 cm, betragen. Beträgt die Breite des Durchgangs mehr als 3 m, so ist in den Auffindestreifen ein Abzweigefeld in Höhe des angrenzenden Leitstreifens (in der Regel mittig) einzufügen (vgl. Bild 4). Das Abzweigefeld soll über eine Kantenlänge von 90 cm x 90 cm verfügen. In Ausnahmefällen, z. B. bei beengten Platzverhältnissen, ist eine Kantenlänge von 60 cm x 60 cm möglich. Für die Oberfläche des Abzweigefeldes ist eine diagonale Noppenstruktur vorzusehen. Weitere Informationen über Auffindestreifen „für allgemeine Ziele“ sowie Abzweigefelder enthält die Seite: Die taktilen Elemente des bodengebundenen Blindenleitsystems. Für ältere und behinderte Menschen stellen Karussell- sowie Pendeltüren einen Zugang mit besonderer Erschwernis dar. Diese Türen eignen sich nicht für die Herstellung eines barrierefreien Zugangs. Diesbezüglich sollen diese Türen nicht ausschließlich für den alleinigen Zugang vorgesehen werden. Alternativ können manuell zu betätigende Drehflügeltüren oder (manuelle oder automatische) Schiebetüren helfen, den Zugang zu erleichtern. Da für blinde und sehbehinderte Menschen keine ausreichende visuelle Kontrolle über die Bewegung der Türflügel von automatischen Drehflügel- und Pendeltüren besteht, ist für die Betroffenen ein sicheres Durchqueren nicht möglich. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, auf diese Türen rechtzeitig mit einem Aufmerksamkeitsfeld hinzuweisen (vgl. Bild 5). 💡 Eine Hinführung auf automatische Drehflügel- und Pendeltüren mit Blindenleitsystemen ist nicht zulässig. Blindenleitsysteme müssen zu automatischen Schiebetüren oder auf manuell zu bedienenden Türen führen. Das Aufmerksamkeitsfeld ist in den Raum, in welchen der Türflügel hineinschlägt, im Abstand von 30 cm zum geöffneten Türflügel zu positionieren. Es muss über eine Tiefe von min. 60 cm verfügen und über die gesamte Türöffnungsbreite von einflügligen bzw. zweiflügligen Türen verlegt werden. Schlägt das Türblatt beispielsweise in einen Flur hinein, sodass eine seitliche Türannährung nicht ausgeschlossen werden kann, ist das Aufmerksamkeitsfeld u-förmig anzuordnen (vgl. Bild 6). 💡 Bei den Karusselltüren handelt es sich umgangssprachlich um Drehtüren. Da für blinde und sehbehinderte Menschen keine ausreichende visuelle Kontrolle über die Bewegung der automatischen Karusselltüren besteht, ist auch hier für die Betroffenen ein sicheres Durchqueren nicht möglich. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, auf diese Türen rechtzeitig mit einem Aufmerksamkeitsfeld hinzuweisen (vgl. Bild 7). 💡 Eine Hinführung auf automatische Karusselltüren mit Blindenleitsystemen ist nicht zulässig. Blindenleitsysteme müssen zu automatischen Schiebetüren oder auf manuell zu bedienenden Türen führen. Das Aufmerksamkeitsfeld ist im Abstand von 30 cm zur Karusselltür anzuordnen. Es muss über eine Tiefe von min. 60 cm verfügen und über die gesamte Breite der Karusselltür verlegt werden. Durch eine kontrastierende Farbänderung des Fußbodenbelags im Aufzugsbereich kann dessen Auffindbarkeit spürbar erleichtert werden. Insofern vorhanden, sind Aufzüge in ein Blindenleitsystem einzubinden. In diesen Fällen führt ein Leitstreifen unmittelbar zum Anforderungstaster des Aufzugs auf der rechten Aufzugsseite (vgl. Bild 8). Wird an Stelle eines Anforderungstasters eine Anforderungsstele für den Aufzug vorgesehen, so ist deren Positionierung in Mitten eines Aufmerksamkeitsfeldes erforderlich. Das Aufmerksamkeitsfeld verfügt bei einer Kantenlänge von 90 cm x 90 cm über eine Oberflächengestaltung aus einer diagonal angeordneten Noppenstruktur (vgl. Bild 9). Lässt sich die Anordnung des Anforderungstasters oder der Anforderungsstele auf der linken Aufzugsseite nicht vermeiden, so ist die Türposition des Aufzugs mit Hilfe eines am Leitstreifen vorzusehenden Abzweigefeldes anzuzeigen (vgl. Bild 10). Gleiches gilt für die Fälle, in denen die Anforderung von mehreren Aufzügen über nur eine Anforderungsstelle oder eines Anforderungstasters erfolgt. (vgl. Bild 11). 💡 Unmittelbar vor der Aufzugstür dürfen keine Bodenindikatoren verlegt werden. Es ist zwischen den quer zum Aufzug verlaufenden Elementen des Blindenleitsystems, wie z. Bsp. Leitstreifen, und der Aufzugstür ein Abstand von mindestens 2 m einzuhalten. In Unterführungen, Gängen sowie auf Brücken, die nicht mit einem durchgängigen Blindenleitsystem ausgerüstet sind, soll auf die Position der Aufzüge mit einem Auffindestreifen „für allgemeine Ziele“ hingewiesen werden. Dabei verläuft der Auffindestreifen „für allgemeine Ziele“ quer über die gesamte Gehfläche und führt zum Anforderungstaster oder der Anforderungsstele des Aufzugs (vgl. Bild 12). Bei der Wahl für eine Tür sollte bedacht werden, dass Karussell- sowie Pendeltüren für ältere und behinderte Menschen eine besondere Erschwernis darstellen. Weiterführende Links: © Mobilfuchs, 06.01.2021, aktualisiert am 13.09.2024Blindenleitsystemelemente im Bereich von Gebäudeinnentüren
In Türbereichen beginnende oder endende Blindenleitsysteme
Drehflügel- und Karusselltüren
Automatische Drehflügel – und Pendeltüren
Automatische Karusselltüren
Blindenleitsystemelemente (für Türkennzeichnungen mit Bodenindikatoren) im Bereich von Aufzugstüren
Da automatische Drehflügel- und Karusselltüren eine Gefährdung für blinde und sehbehinderte Menschen darstellen, dürfen diese nicht in Blindenleitsysteme eingebunden werden. Vor diesen Türen ist, in deren gesamten Öffnungsbreite, ein Aufmerksamkeitsfeld anzuordnen.
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